Ende Oktober wurde bei einer Konferenz in Berlin der automatische Informationsaustausch von finanziellen Daten verabredet. Dabei unterzeichneten insgesamt 51 Länder das Abkommen, welches in den meisten Ländern ab 2017 geltend gemacht werden soll, wobei es bei einigen Ländern aber noch keinen Starttermin gibt. Zu den Ländern gehören unter anderem alle europäischen Staaten, Liechtenstein und sogar die Kaimaninseln.
Das Abkommen beinhaltet vor allem den Austausch von Kontodaten von Privatpersonen. Damit wird es den Steuerbehörden einfacher gemacht, die Gelder, die ins Ausland fließen zu kontrollieren und so Steuerflucht zu vermindern. Der Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, dass sich die Steuerhinterziehung mit diesem Abkommen nicht mehr lohnen wird. Es wird aber immer noch möglich sein durch Optimierungen der Firmen Steuern zu sparen. Auch hier sieht er noch Verbesserungsbedarf. Da das Abkommen nur für Privatkonten gilt unterliegen Firmenkonten weiterhin dem Bankgeheimnis und diese Daten werden weiterhin nicht ausgetauscht.
Bei der Unterzeichnung des Abkommens gab es viele Staaten, die sich in letzter Minute dazu entschieden haben zu unterschreiben. Nun muss noch sichergestellt werden, dass alle Regeln auch tatsächlich umgesetzt werden. Vor diesem weltweiten Abkommen hat der Datenaustausch zwischen 24 Ländern schon zu Erträgen von 37 Milliarden Euro in den letzten fünf Jahren geführt. Das soll sich jetzt noch weiter verbessern.
Die Umsetzung der Vereinbarung wird die Banken und andere Finanzinstitute verpflichten, alle Informationen über Dividenden, Zinsen, Erlöse aus Verkauf von Finanzvermögen oder Guthaben auf Konten den Behörden zu melden, wenn der Begünstigte im Ausland lebt. Damit wird das Bankgeheimnis aufgelöst werden.
In der Kanzlei Dr. Werner & Partners begrüßen wir diesen Schritt, denn zu lange wurden die Offshore Firmen falsch und illegal genutzt. Wir schaffen Firmenstrukturen, bei denen wir die Steuerlast optimieren, und diese auch jederzeit dem Finanzamt so gemeldet werden können. Die legale Steueroptimierung kann zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Umzug nach Malta und der Nutzung von Offshore Firmen als legales Instrument zur nachhaltigen Senkung der Steuerlast und Optimierung legal genutzt werden, und wir helfen unseren Mandanten dieses zu erreichen. Bei Interesse, oder für mehr Informationen können Sie uns gerne kontaktieren und einen persönlichen Gesprächstermin in unserer Kanzlei vereinbaren.