Bei der Überlegung eine Firma in Malta zu gründen, spielen viele verschiedene Faktoren ineinander. Neben dem Gründungsablauf und den damit verbundenen Gründungskosten, die je nach Anforderung variieren, sind auch die Folgekosten von wesentlicher Bedeutung. Wem nutzt schon eine kostengünstige Firmengründung, wenn die Folgekosten die resultierte eingesparte Steuerlast übersteigen. Das Team der Kanzlei Dr. Werner & Partner rät auf diesem Grund dazu, von Anfang alle Indikatoren mit in die Entscheidung einzubeziehen. Im Vergleich zu einer englischen Limited ergeben sich mit einer Malta-Firma hier oft Vorteile nicht nur was die Glaubwürdigkeit und Seriosität anbetrifft.
Wo wird eine Malta-Firma buchhalterisch erfasst?
In welchem Land muss die neu gegründete Firma überhaupt bilanzieren? Diese Frage beantwortet sich in Abhängigkeit von der tatsächlichen Ausgestaltung der Firma. Wenn eine Betriebsstätte in Deutschland unterhalten wird, so ist die Firma meist auch in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Es sei denn, die Betriebsstätte fällt nach § 5 des Doppelbesteuerungsabkommens nicht unter die Kategorie einer Betriebsstätte (bspw. Lager, Marketing- Vermarktungsabteilungen). Wir empfehlen die Einrichtung einer Betriebsstätte auf Malta, so müssen Sie nur in Malta bilanzieren. Das muss eine in Malta gegründete Firma ohnehin, da die Malta-Limited einer Bilanzierungspflicht unterliegt.
In Deutschland ergibt sich dann lediglich auf der Ebene der Gesellschafter die Frage nach einer Besteuerungspflicht. Fließt Ihnen die Summe der Steuerrückerstattung privat und direkt zu, so ergibt sich daraus eine Einkommenssteuerpflicht. Setzt man eine Holding-Struktur auf und Ihnen fließt die Steuererstattung dadurch nicht privat zu, so müssen Sie auch keine Gewinne der Firma in Deutschland versteuern.
Wer kümmert sich um die Buchhaltung meines Unternehmens
Neben dem Erstattungsantrag der 6/7 Steuerrückerstattung, den wir für Sie übernehmen, kümmern wir uns auf Wunsch auch um Ihre gesamte Buchhaltung. Sie reichen bei uns Ihre Rechnungen ein und wir erledigen den Rest. Auf Wunsch und in Abhängigkeit von der Menge an fakturierten Leistungen, kann dieser Prozess auch in engerer Abstimmung mit unserer Controllingabteilung erfolgen. Gerne übernehmen wir auch für Ihre bestehende Firma auf Malta die Verwaltung. Bitte nehmen Sie dazu für ein unverbindliches Beratungsgespräch Kontakt zu uns auf.