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Das Global Residence Programme für Nicht-EU-Bürger

Master bietet eine interessante Möglichkeit für Personen, die in das Land ziehen möchten. Das Global Residence Programme richtet sich an Nicht-EU, Nicht-Schweizer und Nicht-EEA-Bürger, die eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten und in damit in Malta wohnen können. Ein weiterer attraktiver Anreiz ist, dass Einkommen aus ausländischen Quellen, das nach Malta eingeführt wird, mit 15% besteuert wird. Es müssen aber bestimmte Konditionen erfüllt werden, wenn man an diesem Programm teilnehmen und von der niedrigeren Steuerrate profitieren möchte.

Anhand der Regeln des GRP muss der Halter der Aufenthaltsgenehmigung eine Immobilie entweder mieten oder kaufen, die dann der primäre Wohnsitz weltweit sein wird. Wenn eine Immobilie gekauft wird dann muss der Wert mindestens €220.000 oder €275.000 betragen, je nachdem welcher Ort in Malta gewählt wird. Eine gemietete Immobilie muss einen Mietvertrag von mindestens zwölf Monaten haben und die Miete muss mindestens €8.750 oder €9.600 pro Jahr betragen, auch hierbei kommt es darauf an, wo die gemietete Immobilie liegt.

Bei einer Bewerbung für das Global Residence Programme von Malta muss der Bewerber auch nachweisen, dass die finanziellen Ressourcen stabil und ausreichend sind, um den Bewerber und seine Angehörigen zu unterstützen, wenn es welche gibt. Außerdem muss auch eine Krankenversicherung für den Bewerber und die Angehörigen vorgelegt werden. Eine weitere Bedingung sind auch das Verständnis der englischen Sprache, und dass man nicht schon von anderen Steuerprogrammen profitiert, wie zum Beispiel das Programm für vermögende Personen.

Es ist den Inhabern einer Aufenthaltsgenehmigung durch dieses Programm nicht gestattet sich länger als 183 Tage im Jahr in einem anderen Land aufzuhalten, aber die Teilnehmer können Malta verlassen wann sie möchten und es gibt keine Mindestzeit, die hier verbracht werden muss. Es ist unter Umständen auch möglich eine Arbeitserlaubnis in Malta zu beantragen. Das Mindesteinkommen, was nach Malta eingeführt werden muss, um von der Steuerrate zu profitieren ist €15.000 im Jahr.

Die Bewerbung für das GRP muss durch einen autorisierten und registrierten Anwalt durchgeführt werden und es fällt auch eine Registrierungsgebühr an. Wenn Sie an mehr Informationen über das Programm interessiert sind dann können Sie uns gerne in der Kanzlei von Dr. Werner & Partner für ein persönliches Beratungsgespräch kontaktieren.

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