Wenn man ein Unternehmen betreibt, dann wird es heutzutage auch immer interessanter die Optionen zum Steuern sparen genauer unter die Lupe zu nehmen. Die einzelnen Länder in Europa können ihre eigenen Steuergesetze verabschieden, was dadurch für viele Unternehmen in Europa besonders interessant ist, da sie sich in Europa frei bewegen und ihr Angebot problemlos innerhalb ganz Europa anbieten können. Den Unternehmensbetrieb in ein anderes Land zu verlegen kann viel Geld sparen, ist aber keine Lösung die für jede Firma anwendbar ist. Ob es eine gute Idee für Ihr Unternehmen ist, kommt auf die Art des Geschäfts an.
Wenn man über Steuereinsparungen nachdenkt, dann fallen einem meist auch Offshore Briefkastenfirmen ein. Aber über diese rede Ich nicht in diesem Artikel – Ich rede über legale Steueroptimierungsmöglichkeiten, mit der Sie weniger Körperschaftssteuer zahlen müssen, wenn Sie den Betrieb des Unternehmens in ein anderes Land verlegen. Dabei ist wichtig, dass es sich bei der Firma nicht um eine Briefkastenfirma handelt.
Die Inselnation Malta bietet ein interessantes Unternehmensmodell, bei dem es den Unternehmen unter Umständen möglich ist eine Rückerstattung eines Teils der Körperschaftssteuer zu erhalten, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden. Zuerst muss jede Firma in Malta aber 35% Körperschaftssteuer bezahlen. Damit gehört Malta zu den Ländern in Europa mit einem der höchsten Körperschaftssteuersätze. Unsere Kanzlei in Malta kann Ihnen helfen eine Unternehmensstruktur mit einer maltesischen Limited Company zu erstellen, damit Ihr Unternehmen die 6/7 Steuerrückerstattung erhalten kann. Dabei ist wichtig, dass alle Kriterien erfüllt werden und die notwendigen Dokumente rechtzeitig und ohne Fehler eingereicht werden, denn ansonsten riskieren Sie, die Rückerstattung nicht zu erhalten.
Sie können gerne unsere Kanzlei für ein persönliches Beratungsgespräch kontaktieren und wir können Ihnen unsere Dienste für die Unternehmensgründung in Malta näher erläutern.