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Global Residence Programme: Als Privatperson in Malta Steuern sparen

Steueroptimierung als Privatperson – das geht nur beim Steuerberater in Deutschland? Das ist so nicht richtig. Ab einem Einkommen von 250.730 € muss in Deutschland ein Grenzsteuersatz von 47,48% (inkl. Soli) entrichtet werden. Das bedeutet, dass ab diesem Betrag fast die Hälfte des Einkommens dem Staat zufällt. Ob das gerecht ist, möchte ich an dieser Stelle nicht thematisieren. Vielmehr möchte ich heute eine Möglichkeit vorstellen, mit der man auch als Privatperson in Malta Steuern sparen kann.
Die Tätigkeit der Kanzlei Dr. Werner & Partner konzentriert sich zwar auf die Gründung der Malta Limited mit einer daran angeschlossenen Holding, doch immer wieder beraten wir auch Privatpersonen, die viel im Ausland tätig sind und Einkommenssteuer einsparen möchten. Das Global Residence Programme gibt dazu die Möglichkeit die Einkommenssteuer auf eine 15% Flat-Tax zu reduzieren. Dazu müssen jedoch wichtige Herausforderungen erfüllt werden, die ich im Folgenden vorstellen möchte.

Investitionen in Maltas Immobilienmarkt müssen getätigt werden

Seit der Änderung des Global Residence Programme vergangenes Jahr, sind die Grenzen erheblich herabgesetzt worden, die für die Inanspruchnahme der Steuererleichterung notwendig waren. Da die maltesische Regierung mit dem Programm Investitionen fördern möchte, müssen Anwerber in Gozo oder im Südteil Maltas 220.000€-275.000€ investieren oder Mietkosten von mindestens 8.750€ entrichten. Im Norden bzw. an der Ostküste der Insel liegen die Beträge sogar darüber. Eine weitere Voraussetzung ist die Anmeldung in Malta mit dem Hauptwohnsitz. Für Viele vielleicht nicht denkbar, aber da sich das Global Residence Scheme ohnehin an Arbeitnehmer richtet, die viel im Ausland tätig sind, ist dies eine Bedingung, die weniger stört. Aus der Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Malta resultiert logischerweise, dass sie in keinem anderen Land mehr als 183 Tage im Jahr verbringen dürfen, da dieses sonst als Lebensmittelpunkt angesehen werden kann. Als letzte wichtige Voraussetzungen kann der Bezug des Einkommens im Ausland angesehen werden, was bedeutet, dass das Einkommen nicht in Malta verdient werden darf. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Angestellte dadurch bis zu 66% der Einkommenssteuer sparen. Gerne beraten wir Sie in Ihrem individuellen Fall, kontaktieren Sie uns dazu hier auf unsere Homepage.

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