Die OECD hat in den vergangenen Jahren eine kaum vorstellbare Leistung vollbracht. Mit der BEPS-Initiative ist es ihr gelungen, einen automatischen Datenaustausch zwischen den Teilnehmerstaaten auf den Weg zu bringen. Der Austausch von Steuerdaten macht es Steuerhinterziehern praktisch unmöglich illegale Steuerkonstrukte zu nutzen.
Malta immer wieder in der Kritik wegen Steuersystem
Gerade Malta hat in den vergangenen Jahren viel Kritik einstecken müssen. Man würde mit seinem Fiskalkonzept ausländischen Unternehmen eine unrechtmäßige Steuerverschiebung bzw. Steuervermeidung ermöglichen. Zwar gibt es für ausländische Unternehmen die Möglichkeit die Steuerlast stark zu reduzieren. Diese ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft und im Regelfall nur dann möglich, wenn der Unternehmer seinen Lebensmittelpunkt nach Malta verlagert.
OECD-Studie untersucht Steuerkonformität
In einer interaktiven Karte zeigt die OECD die Ergebnisse der Untersuchung von über 140 Staaten. Die Untersuchung hat sich mit Transparenz und Gewinnverschiebung von Unternehmen beschäftigt. Denn Ziel der Mitgliedsstaaten des Abkommens ist es, Gewinnverschiebungen mit dem einzigen Ziel der Steuervermeidung abzustellen.
Finanzminister Scicluna lobt Maltas Ergebnisse
Der Inselstaat Malta kann sich mit den Ergebnissen der Untersuchung sehr zufrieden zeigen. Wurde doch herausgestellt, dass Malta sowohl beim Austausch der Daten wie auch bei der Regulierung des Finanzsektors die international vereinbarten Standards voll einhält. Es können keine steuerschädlichen Faktoren festgestellt werden. Malta zählt mir der Einhaltung der vereinbarten Regeln zu den transparentesten Ländern. Ein besonderes Augenmerk legte Scicluna bei seiner Argumentation auf den Austausch der Daten. Dieser – wie die Untersuchung belegt – sei in Malta zweifelsfrei möglich und würde im Rahmen der Vereinbarungen umgesetzt.
Was hat Datenaustausch für Malta Limited zur Folge?
Da wir als Kanzlei viele deutsche Unternehmer auf Malta betreuen, möchte ich noch kurz auf die Bedeutung des Datenaustauschs für die Inhaber einer Malta Limited eingehen. Unser Beratungsansatz verfolgt dabei die Strategie so transparent wie möglich zu sein. Denn sobald ein Unternehmer seinen Lebensmittelpunkt nach Malta verlagert, wird (in Abhängigkeit der Aktivitäten in Deutschland – Stichwort „Betriebsstätte“) keine Steuerpflicht in einem anderen Land ausgelöst. Somit kann man dem Austausch der Daten gelassen gegenüberstehen. Sie sehen also, welche wichtige Stellung der Lebensmittelpunkt beim Malta Konstrukt einnimmt.