Startseite » Services » Arbeitserlaubnis Malta
Mit der Umsetzung der Richtlinie 2011/98/EG hat Malta das einheitliche Antragsverfahren für eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis eingeführt. Eine maltesische Arbeitserlaubnis ist für alle Personen erforderlich, die in Malta einen Wohnsitz und eine Beschäftigung aufnehmen möchten und die nicht Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz sind.
Die Einzelarbeitserlaubnis wird dem Antragsteller für die Arbeit bei einem bestimmten Arbeitgeber und die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit erteilt. Eine Arbeitserlaubnis wird in der Regel für einen Zeitraum von einem Jahr ausgestellt, und während dieser Zeit kann der Antragsteller in Malta wohnen und arbeiten. Der Antragsteller kann seine Arbeitserlaubnis weiter verlängern, wenn der Arbeitgeber seinen Antrag auf weitere Verlängerung befürwortet.
Eine Arbeitserlaubnis kann für jede Art von Arbeit und von jedem Antragsteller erworben werden, solange der Antragsteller die Anforderungen erfüllt. Für hochspezialisierte Drittstaatsangehörige gibt es jedoch auch die Möglichkeit, eine Einzelarbeitserlaubnis im Rahmen der Key Employee Initiative zu beantragen.
Diese Initiative bietet ein beschleunigtes Service, und nach jeder Erneuerung kann die Erlaubnis um weitere drei Jahre statt um ein Jahr verlängert werden. Damit ein Antragsteller im Rahmen der Key Employee Initiative ansuchen kann, muss das Gehalt des hochqualifizierten Mitarbeiters mindestens 30.000 € pro Jahr betragen.
Der Zeitrahmen für die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis in Malta beträgt in der Regel etwa zwei bis drei Monate. Wenn der Antragsteller um die Arbeitserlaubnis ansucht, während er sich rechtmäßig in Malta aufhält, erhält er eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis für Malta, bis die Arbeitserlaubnis ordnungsgemäß ausgestellt wurde. Wird der Antrag auf die Arbeitserlaubnis hingegen abgegeben, während sich der Antragsteller noch im Ausland aufhält, erhält der Antragsteller, nachdem der Antrag von Identity Malta ordnungsgemäß geprüft wurde, ein Einladungsschreiben. Dieses ermöglicht dem Antragssteller, nach Malta zu reisen, um den Rest des Antrags persönlich einzureichen.
Nicht-EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige, die in Malta arbeiten und wohnen möchten.
Unser Service umfasst die Beratung, das Zusammenstellen von Dokumenten, das Ausfüllen von Formularen und die Kontaktaufnahme mit Behörden im Namen des Arbeitgebers und/oder des Arbeitnehmers.
Wir haben viele Fälle erlebt, in denen Anträge wegen – manchmal geringfügiger, manchmal größerer – Fehler, die beim Ausfüllen der Formulare gemacht wurden, oder wegen fehlender Dokumente abgelehnt wurden. Letztendlich musste der Antragsteller immer wieder zwischen Behörde und seinem Arbeitgeber hin und herlaufen, um den Antrag zu korrigieren und die erforderlichen Dokumente zu erhalten.
Bei DW&P Dr. Werner & Partner stellen wir sicher, dass Sie von Anfang an über alle erforderlichen Dokumente verfügen und garantieren, dass Ihr Antrag von unseren Mitarbeitern ordnungsgemäß geprüft wird, bevor Sie zur Behörde gehen, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag rechtskonform angenommen wird.
Ja, Sie benötigen ein Anstellungsangebot in Malta, bevor Sie Dokumente im Zusammenhang mit dem Antrag und / oder der Weiterreise nach Malta vorbereiten können. Nicht-EU-Bürger haben nicht das Recht, sich als Arbeitssuchende in einem EU-Land aufzuhalten.
Sobald alle Dokumente, die dem Antrag beigefügt werden müssen, ordnungsgemäß zusammengestellt sind, dauert es etwa zwei bis drei Monate ab dem Datum der Einreichung, bis die Einzelarbeitserlaubnis ausgestellt wird.
Ja, wenn Sie einen Antrag auf eine Einzelarbeitserlaubnis einreichen, erhalten Sie eine vorläufige Erlaubnis zum legalen Aufenthalt in Malta, bis die Arbeitserlaubnis ordnungsgemäß ausgestellt ist. Während dieses Zeitraums können Sie jedoch nicht reisen.
Nein, die vorläufige Erlaubnis wird Ihnen erteilt, um sich in Malta aufzuhalten. Nach Erhalt der Residence Card / Arbeitserlaubnis wird dem Antragsteller die Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erteilt.
Kostenlose Beratung zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis.
Bereitstellung und Prüfung der erforderlichen Dokumente.
Übernahme des Ausfüllens aller notwendigen Formulare.
Unterstützung bei der Antragstellung für hochqualifizierte Mitarbeiter.
Kontinuierliche Informationen und Updates zum Antragsstatus.
Unterstützung bei der Verlängerung bestehender Arbeitserlaubnisse.
Junior Partner
Dr. Rebecca Camilleri
Senior New Business Manager
Horst Wickinghoff
HR Specialist
Caroline Bonanno
Immer kostenfrei.
DW&P Dr. Werner & Partners. Die führende deutschsprachige Kanzlei in Malta.
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+356 213 777 00
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