Als Malta der Europäischen Union im Jahr 2004 beitrat führte das Land eine interessante Steuerstruktur ein, die ausländische Unternehmen dazu bringen sollte ihren Geschäftsbetrieb nach Malta zu verlegen und in das Land zu investieren. Der Plan ist aufgegangen und seither haben sehr viele Firmen ihren Geschäftsbetrieb auf den Inseln eingerichtet.
Jedes Unternehmen, das in Malta registriert ist muss 35% Körperschaftsteuer zahlen. Wenn das Unternehmen aber einem ausländischen Teilhaber gehört oder einer Teil Holding ist dann ist es möglich eine Rückerstattung der Körperschaftssteuer zu beantragen. Eine Malta Limited, die ihr Einkommen durch Handelsaktivitäten erzielt kann eine Rückerstattung von 6/7 der Körperschaftssteuer beantragen.
Eine Firma in Malta zu gründen ist nicht für jede Firma geeignet und um sich für die Rückerstattung zu qualifizieren muss der Geschäftsbetrieb auf die Inseln verlegt werden. Wenn Sie wissen möchten, ob das Malta Limited Modell etwas für Sie ist, müssen Sie in Erfahrung bringen, ob die Inseln alles bieten können, was ihr Unternehmen benötigt um das Geschäft auszuführen. Dabei gehören zum Beispiel Arbeitskräfte, Ressourcen und Distributionsmöglichkeiten. Viele der Firmen, die Mater als Standort gewählt haben sind internetbasierte Firmen, die sich nicht auf die Produktion von Gütern spezialisiert haben. Es gibt aber dennoch einige Firmen, die auch produzieren, dabei zum Beispiel der Spielzeuggigant Playmobil.
Ein weiterer Vorteil ist die niedrige Einkommensteuer. Vor allem Spitzenverdiener können von der Steuerstruktur profitieren. Zum Beispiel wird Einkommen zwischen €14.500 und €60.000 mit 25% versteuert und alles darüber mit 35%.
Wenn Sie gerne mehr Informationen über die Firmengründung in Malta möchten, dann können Sie die Kanzlei von Dr. Werner & Partners für ein persönliches Beratungsgespräch kontaktieren. Wir haben schon vielen Mandanten geholfen erfolgreich und schnell ihr Geschäft in Malta zu etablieren.