Es ist mittlerweile zur gängigen Praxis geworden, dass Schiffe umgeflaggt werden. Die Gründe dafür sind oftmals die niedrigeren Personalkosten, Lohnnebenkosten und Betriebskosten, die in anderen Ländern vorgeschrieben sind. Vor allem bei gewerblichen Schiffsreedereien gibt es oftmals einen erheblichen Vorteil die Flagge zu wechseln. Wenn es zum Beispiel eine Kostenersparnis von 15-20% gibt, dann macht es die Reederei konkurrenzfähiger und die Kunden können von niedrigeren Preisen profitieren. Prinzipiell bedeutet es aber nicht, dass der Staat an Steuereinnahmen verliert, denn die Reederei hat weiterhin Steuern in dem Land zu bezahlen, in dem sich der Firmensitz befindet. Die Umflaggung betrifft also nicht die Steuerpflichten.
Vor allem in Deutschland ist die Umflaggung in andere Länder sehr häufig zu beobachten. Der Grund sind auch hier die hohen Personalnebenkosten, die in anderen Ländern, wie beispielsweise Italien oder Malta bedeutend geringer sind.
Viele Flotten und Schiffe werden unter Maltesischer Flagge geführt. Eine Umflaggung nach Malta durchzuführen ist normalerweise kein großer bürokratischer Aufwand. Da Malta Teil der Europäischen Union ist, ändert sich auch nichts an der rechtlichen Lage und der Bewegungsfreiheit innerhalb der EU. Das bedeutet, dass ein Schiff, welches unter maltesischer Flagge fährt auch weiterhin auch in Deutschland liegen kann. Natürlich kann aber auch eine Anlegestelle für Schiffe und Yachten in Malta gemietet werden.
Eine Umflaggung nach Malta kann sich auch für Privatpersonen lohnen. Inwiefern es sich für die einzelne Person oder Firma lohnt hängt von der Art des registrierten Schiffes oder der Yacht ab, und wie diese genutzt wird. Sie können gerne die Kanzlei von Dr. Werner & Partner kontaktieren, wenn Sie an einer Umflaggung nach Malta interessiert sind. Eines unserer Spezialfachgebiete ist die Ausflaggung nach Malta und wir können Ihnen eine fachgerechte Beratung geben.