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Yacht-Registrierung in Malta: Private Nutzung auch bei Charter-Yacht

Wer mit dem Gedanken spielt sich eine Yacht – sei es motorisiert oder unter Segel – muss mehrere Aspekte bei der Kaufentscheidung beachten. Insbesondere dann, wenn das Boot die meiste Zeit des Jahres dem Chartering zu Verfügung steht und man die Yacht nur wenige Wochen im Jahr selber nutzen möchte.

Viele Deutsche erfüllen sich den Traum von der eigenen Yacht im Ausland. Die Nordsee und Ostsee sind wenig attraktive Meere. Immer beliebter hingegen ist das Mittelmeer und insbesondere Spanien. Mallorca ist bei den meisten Deutschen ohnehin sehr beliebt und so liegt der Gedanke nahe, das Boot auch in Spanien registrieren zu lassen. Schnell stoßen Bootsbesitzer hier jedoch an ihre Grenzen. Denn in Spanien sind die Gesetze sehr strikt, was die Nutzung des Bootes anbelangt. Man muss sich entscheiden, ob das Boot quasi gewerblich dauerhaft verchartert wird oder, ob man es ausschließlich zur privaten Nutzung registrieren lassen möchte. In Abhängigkeit dieser Entscheidung ergibt sich eine zu entrichtende Steuerlast.

Malta bietet hier einen klaren Vorteil, denn hier sind die Regelungen nicht so streng die spanischen. Es ist möglich, seine Yacht die meiste Zeit des Jahres zu vermieten und sie beispielsweise im Sommer für einige Wochen selbst zu nutzen.

Das maltesische Verkehrsministerium (Transport Malta) unterscheidet hier zwischen zweierlei Lizenzen. Einerseits die Commercial Lizenz, die Chartering vorsieht und andererseits die Pleasure-Yacht Lizenz, die von einer privaten Nutzung ausgeht.

Doch warum den Weg über Malta wählen? Grundsätzlich sind die Kosten für Liegenschaft und Pflege auf Malta vergleichbar mit anderen europäischen Ländern. Doch abgesehen von den vielen schönen Spots, die rund um Malta und die Schwesterninsel Gozo und Comino zu entdecken sind, bietet eine Yachtregistrierung in Malta den Vorteil, dass die zu entrichtende Mehrwertsteuer reduziert werden kann. In Abhängigkeit von der Größe der Yacht reduziert sich die VAT auf 4-16%. Natürlich muss ihr Boot, wenn Sie es auf Malta registrieren, nicht dauerhaft in Malta liegen. Es kann auch in Spanien, Deutschland oder Frankreich liegen. Wichtig ist nur, bei der Lizenzierung und Registrierung des Bootes alle Regularien einzuhalten. Gerne ist Ihnen die Kanzlei Dr. Werner & Partner behilflich.

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