Eine eingetragene EU-Marke (EUTM) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bietet Markenschutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. DW&P bietet strategische Markenberatung, Konfliktprüfung, Antragstellung und Einspruchsüberwachung – damit Marken von Anfang an geschützt sind.
Markenregistrierung operiert in der Phase Spezialisieren und dient internationalen Unternehmen mit EU-weitem Markenschutzbedarf.
Markenregistrierung: Kernfakten
Anmeldebehörde
EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum)
Schutzumfang
27 EU-Mitgliedstaaten, eine Anmeldung für EU-weiten Schutz
Klassifikation
Nizza-Klassifikation, internationales System mit 45 Klassen
Verfahrensdauer
4-6 Monate von Anmeldung bis Eintragung (bei widerspruchsfreiem Verfahren)
EUIPO-Grundgebühr
EUR 850 (eine Klasse), jede weitere Klasse kostet zusätzlich; DW&P-Beratungs- und Bearbeitungsgebühren kommen hinzu
Markenregistrierung: Unsere Leistungen
Strategische Markenberatung
Analyse des Markenkonzepts und Prüfung bestehender Eintragungen
Empfehlung zur passenden Markenform: Wortmarke, Bildmarke, Formmarke oder Kombination
Geografische Schutzplanung (EUTM vs. national)
Portfolio-Strategie für Unternehmen mit mehreren Marken
Markenrecherche und Kollisionsprüfung
Recherche in EUIPO-Datenbanken nach identischen und verwechslungsfähigen Zeichen
Identifikation von Einspruchsrisiken vor der Anmeldung
Freigabe-Empfehlung vor der Einreichung
Nizza-Klassifikation
Zuordnung von Waren und Dienstleistungen in die richtigen Klassen des Nizza-Systems
Präzise Klassifikation bestimmt den Umfang des Markenschutzes
Strategische Klassenauswahl für umfassenden Schutz ohne unnötige Kosten
Vollständige Antragstellung
Erstellung und Einreichung des EUIPO-Antrags mit allen erforderlichen Formularen, Dokumenten und Gebührenabwicklung
Prioritätsansprüche wo zutreffend
EUIPO-Grundgebühr für eine Klasse beträgt EUR 850; jede weitere Klasse kostet zusätzlich
Kommunikation mit dem EUIPO
Direkte Abstimmung mit dem Amt in Alicante
Bearbeitung von Rückfragen, Beanstandungen und formalen Anforderungen
Mandanten müssen sich nicht selbst mit der Behörde auseinandersetzen
Einspruchs- und Fristenmanagement
Überwachung der dreimonatigen Veröffentlichungsphase
Bearbeitung möglicher Einsprüche Dritter
Fristgerechte Reaktion auf Beanstandungen
Vergleichsverhandlungen bei Bedarf
Registrierung und Urkunde
Begleitung bis zur finalen Eintragung
Zustellung der Markenurkunde
Dokumentation aller relevanten Fristen
Verlängerung und laufendes Monitoring
Verwaltung der zehnjährigen Verlängerungsfristen
Kontinuierliche Überwachung der Markenrechte auf mögliche Verletzungen durch Dritte