Das FITWI-Regime (Final Tax on Income from Work and Investment) wurde durch Legal Notice 188 of 2025 eingeführt und ist seit September 2025 anwendbar. Es richtet sich an natürliche Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Malta verlagern und dort eine qualifizierte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausüben. Das Regime sieht einen pauschalen Steuersatz von 15 Prozent auf Arbeitseinkommen und bestimmte Kapitalerträge vor und ersetzt die bisherigen, weniger strukturierten Flatrate-Programme für zugezogene Fachkräfte. Der Wahlzeitraum beträgt 5 Jahre, nach Ablauf gilt eine 5-jährige Sperrfrist.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die in den 12 Monaten vor Antragstellung nicht in Malta steuerlich ansässig waren und bestimmte Einkommensschwellen erreichen. Das FITWI-Regime unterscheidet sich vom Non-Dom Status dadurch, dass es auf aktives Einkommen (Gehalt, Honorare) abzielt, während der Non-Dom Status primär passive ausländische Einkünfte betrifft. Beide Regime können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Die Wahl hängt von der individuellen Einkommensstruktur ab: Unternehmer mit signifikantem Gehalt aus einer Malta Limited profitieren möglicherweise stärker vom FITWI, während Vermögensinhaber mit internationalen Kapitalerträgen den Non-Dom Status bevorzugen.




