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Für Remote Worker

Remote Work von Malta: Steuern, Betriebsstätte & Sozialversicherung

Vom Homeoffice auf Malta aus arbeiten - ob Workation oder dauerhafte Verlagerung. Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen sind komplex: 183-Tage-Regel, Betriebsstättenrisiko, DBA-Anwendung. Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

bis 49,9 %

SV ohne Wechsel (EU-Regelung)

35 %

Einkommensteuer Malta (Spitze)

ab 6 Monate

Betriebsstätten-Schwelle

42.000 €/Jahr

Nomad Residence Permit (Nicht-EU)

Seit 2013 · CSP Class C · MFSA-reguliert

In één oogopslag

Remote Work von Malta als DACH-Arbeitnehmer: Bei dauerhafter Verlagerung (ab 183 Tage/Jahr) wird Malta zum steuerlichen Wohnsitz - progressive Besteuerung bis 35 %, aber Non-Dom-Vorteile bei Auslandseinkünften. Größtes Risiko für Arbeitgeber: Das Homeoffice kann zur Betriebsstätte werden. Seit 01.07.2023 erlaubt eine multilaterale Rahmenvereinbarung bis 49,9 % Remote-Arbeit ohne Sozialversicherungswechsel.

Warum Remote Worker Malta wählen

Malta bietet Remote Workern eine überzeugende Kombination aus Lifestyle und Infrastruktur: mediterranes Klima mit über 300 Sonnentagen, flächendeckendes Glasfaser-Internet und moderne Co-Working-Spaces in Sliema, St. Julian's und Valletta. Englisch ist Amtssprache - der Alltag funktioniert ohne Sprachbarriere. Und die Zeitzone CET/MEZ ist identisch mit dem DACH-Raum: Meetings mit dem Team in Berlin, Wien oder Zürich laufen ohne Zeitverschiebung.

Als EU-Mitgliedstaat bietet Malta DACH-Bürgern volle Freizügigkeit - kein Visum, keine Arbeitserlaubnis. Für die dauerhafte Niederlassung genügt eine Ordinary-Residence-Registrierung über das Expatriates Portal. SEPA-Überweisungen in Euro, keine Währungsrisiken und Flugverbindungen von ca. 2,5 Stunden in den DACH-Raum machen Malta praktisch zu einer Nachbarschaft.

Steuerlich profitieren Remote Worker vom Non-Dom-Status: Ausländische Einkünfte werden auf Remittance-Basis besteuert - nur was nach Malta überwiesen wird, ist steuerpflichtig. Kapitalgewinne aus dem Ausland bleiben steuerfrei. Bei dauerhafter Ansässigkeit gilt der progressive Einkommensteuertarif bis 35 %. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz schützt vor Doppelbesteuerung - muss aber aktiv beantragt werden.

Malta eignet sich besonders für Angestellte, die dauerhaft oder mehrere Monate pro Jahr remote arbeiten, und für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Remote Work im Ausland ermöglichen wollen. Freelancer und Selbstständige finden auf unserer Seite für Digital Independents die passenden Informationen. Für kurze Workations unter einem Monat steht der administrative Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Workation vs. dauerhafte Verlagerung: Steuerliche Unterschiede

JurisdictieBesteuerungSozialversicherungAG-RisikoAufwand
Workation (< 183 Tage)DACH (DBA)DACH (A1)GeringNiedrig
Hybrid (49,9 %-Regel)Aufteilung möglichDACH (Rahmenvereinb.)MittelMittel
Dauerhafte VerlagerungMalta (bis 35 %)MaltaHoch (Betriebsstätte)Hoch
Eigenständige LtdMalta (~5 % effektiv)MaltaKein AGHoch

Workation vs. dauerhafte Verlagerung: Die steuerlichen Unterschiede

Bei einer Workation von unter 183 Tagen im Kalenderjahr bleibt der steuerliche Wohnsitz im DACH-Raum. Die Besteuerung erfolgt weiterhin in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Die Sozialversicherung bleibt im Heimatland - dafür ist eine A1-Bescheinigung zu beantragen. Das DBA regelt: Solange kein maltesischer Arbeitgeber vorliegt und der Aufenthalt unter 183 Tagen liegt, wird das Gehalt im Ansässigkeitsstaat besteuert. Wichtig: Die 183 Tage beziehen sich je nach DBA auf das Kalenderjahr oder einen 12-Monats-Zeitraum.

Bei dauerhafter Verlagerung ab 183 Tagen wird Malta zum steuerlichen Wohnsitz. Das Gehalt unterliegt der maltesischen Einkommensteuer mit progressiven Sätzen bis 35 %. Der Non-Dom-Vorteil bleibt bestehen: Ausländische Einkünfte werden nur auf Remittance-Basis besteuert. Die Sozialversicherung wechselt in das maltesische System (ca. 10 % Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Entscheidend ist, dass die deutsche Steuerpflicht sauber beendet wird - Abmeldung, Finanzamt informieren, letzte Steuererklärung einreichen.

Seit dem 01.07.2023 ermöglicht die multilaterale Rahmenvereinbarung eine erhebliche Erleichterung für hybride Modelle: Bis zu 49,9 % der Arbeitszeit dürfen im Wohnsitzstaat Malta verbracht werden, ohne dass ein Wechsel der Sozialversicherung erforderlich wird. Voraussetzung: Der Arbeitgeber hat seinen Sitz im DACH-Raum und der Arbeitnehmer arbeitet mindestens 25 % dort. Die Regelung muss beantragt werden (A1-Bescheinigung mit Ausnahmevereinbarung). Für hybride Modelle - etwa 3 Tage Malta, 2 Tage DACH - ist das eine erhebliche Vereinfachung.

Remote Work aus dem Ausland ist kein Steuertrick - es ist ein komplexes Zusammenspiel von Aufenthaltsrecht, Doppelbesteuerungsabkommen und Sozialversicherung. Die gute Nachricht: Wenn man es sauber aufbaut, funktioniert es. Wir sehen allerdings regelmäßig Fälle, in denen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber erst kommen, wenn es schon Probleme gibt. Lieber vorher planen.

Dr. Jörg Werner

Gründer, DW&P Dr. Werner & Partners

DW&P team meeting in Malta
Conference room with professional library

Betriebsstättenrisiko: Das größte unbekannte Problem

Wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft aus Malta arbeitet, kann das Homeoffice zur Betriebsstätte des Arbeitgebers werden. Das BFH-Urteil vom 18.12.2024 stellt klar: Ab sechs Monaten dauerhafter Tätigkeit an einem festen Ort kann eine feste Geschäftseinrichtung vorliegen. Die Folgen sind erheblich - und sie treffen nicht den Arbeitnehmer, sondern den Arbeitgeber: Gewinnsteuerpflicht in Malta, Lohnsteuerabzugspflicht und Sozialversicherungsbeiträge auf Malta.

Die Vermeidung des Betriebsstättenrisikos erfordert klare Strukturierung: Eine schriftliche Vereinbarung zur Begrenzung der Remote-Tage, eine rechtzeitig beantragte A1-Bescheinigung und gegebenenfalls die Einschaltung eines Employer-of-Record (EoR), der als formaler maltesischer Arbeitgeber fungiert. DW&P berät beide Seiten: Den Arbeitnehmer zur persönlichen Steuer und Sozialversicherung, den Arbeitgeber zum Betriebsstättenrisiko und zur Compliance.

Wichtig: Das Betriebsstättenrisiko trifft den Arbeitgeber, nicht den Arbeitnehmer. Viele Unternehmen lehnen Remote Work im Ausland pauschal ab, weil sie das Risiko nicht einschätzen können. Unsere Risikoanalyse schafft Klarheit.

Die fünf häufigsten steuerlichen Fallen bei Remote Work

Erstens: Die 183 Tage falsch zählen. Urlaubs- und Krankheitstage im Aufenthaltsstaat zählen mit - viele übersehen das. Zweitens: DBA-Vorteile nicht aktiv beantragen. Die Vermeidung der Doppelbesteuerung passiert nicht automatisch, sondern muss in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Drittens: Die Remittance-Basis nicht nutzen. Der Non-Dom-Status entfaltet seinen Vorteil nur, wenn die Einkommensstruktur richtig aufgesetzt ist. Viertens: Die Steuerpflicht im DACH-Raum nicht ordentlich beenden. Eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt allein reicht nicht - das Finanzamt muss informiert und die letzte Steuererklärung eingereicht werden. Fünftens: Keine maltesische Steuererklärung einreichen. Auch bei einem Null-Ergebnis besteht Abgabepflicht.

DW&P begleitet Remote Worker und ihre Arbeitgeber durch alle diese Themen. Für Arbeitnehmer: steuerliche Einordnung, DBA-Beratung, Remittance-Optimierung und die jährliche Steuererklärung auf Malta. Für Arbeitgeber: Betriebsstätten-Risikoanalyse, Vereinbarungsstrukturierung, EoR-Koordination und Lohnsteuer-Compliance.

Cliëntenstemmen

Wat vertrouwen in de praktijk betekent.

Mein Arbeitgeber hatte Bedenken wegen des Betriebsstättenrisikos. DW&P hat eine Analyse erstellt, die alle Fragen geklärt hat. Jetzt arbeite ich seit einem Jahr von Malta aus - steuerlich sauber und mit voller Rückendeckung.

T. K.Softwareentwickler, remote für ein DACH-Unternehmen

Ons Proces

  1. Steuerliche Einordnung

    Analyse Ihrer Arbeitssituation: Wie viele Tage arbeiten Sie wo? Wer ist Ihr Arbeitgeber? Welches DBA greift? Ergebnis: klare Zuordnung der Steuerpflicht.

  2. Betriebsstätten-Check für Arbeitgeber

    Prüfung, ob das Homeoffice auf Malta ein Betriebsstättenrisiko für Ihren Arbeitgeber begründet. Empfehlung zur Strukturierung.

  3. Sozialversicherung & A1

    Klärung der Sozialversicherungszugehörigkeit. Beantragung der A1-Bescheinigung oder Prüfung der 49,9 %-Regelung.

  4. Relocation & Registrierung

    Begleitung bei der Anmeldung auf Malta, Ordinary-Residence-Registrierung, Steuernummer und Bankkontoeröffnung.

  5. Laufende Betreuung

    Jährliche Steuererklärung auf Malta, DBA-Abstimmung mit dem DACH-Finanzamt, Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber bei Rückfragen.

Uw situatie verdient een individuele analyse.

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Horst Wickinghoff

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Veelgestelde vragen

Transparantie is belangrijk voor ons. Hier vindt u antwoorden op de meest gestelde vragen over dit onderwerp.

Das hängt von der Dauer ab. Bei unter 183 Tagen im Jahr und wenn Ihr Arbeitgeber keinen Sitz auf Malta hat, bleiben Sie in der Regel in Deutschland steuerpflichtig (DBA-Regelung). Ab 183 Tagen Aufenthalt wird Malta zum steuerlichen Wohnsitz, und Ihr Gehalt unterliegt der maltesischen Einkommensteuer. In beiden Fällen empfehlen wir eine individuelle Analyse.

Wenn Sie dauerhaft aus Malta arbeiten, kann Ihr Homeoffice als feste Geschäftseinrichtung Ihres Arbeitgebers gewertet werden. Das hätte zur Folge, dass Ihr Arbeitgeber in Malta gewinnsteuerpflichtig wird und Lohnsteuer abführen muss. Viele Arbeitgeber scheuen dieses Risiko. Unsere Betriebsstätten-Analyse gibt Ihrem Arbeitgeber die Sicherheit, eine informierte Entscheidung zu treffen.

Kurzfristig ja, mit einer A1-Bescheinigung. Seit Juli 2023 erlaubt die multilaterale Rahmenvereinbarung sogar bis zu 49,9 % der Arbeitszeit im Wohnsitzstaat Malta, ohne die Sozialversicherung zu wechseln - vorausgesetzt, Sie arbeiten mindestens 25 % im Sitzstaat des Arbeitgebers. Bei dauerhafter Verlagerung (100 % Malta) wechseln Sie in das maltesische SV-System.

Nein. Das Nomad Residence Permit richtet sich an Nicht-EU-Bürger. Als EU-Bürger genießen Sie Freizügigkeit und registrieren sich über das Ordinary-Residence-Verfahren. Das ist einfacher, kostengünstiger und stellt keine Mindesteinkommensanforderung von 42.000 EUR.

Alle Tage, an denen Sie sich physisch auf Malta befinden, zählen - einschließlich Urlaubstagen, Krankheitstagen und Wochenenden. An- und Abreisetage zählen je nach DBA unterschiedlich. Entscheidend ist das Kalenderjahr (bei den meisten DBAs). Führen Sie ein Reisetagebuch und bewahren Sie Flugtickets auf.

Ja. Wir beraten regelmäßig beide Seiten: Arbeitnehmer zur persönlichen Steuer und Sozialversicherung, Arbeitgeber zum Betriebsstättenrisiko und zur Lohnsteuer-Compliance. Wenn Ihr Arbeitgeber Fragen hat, können wir ein separates Gespräch führen oder ein gemeinsames Meeting organisieren.

Volgende stap

Remote Work von Malta richtig aufsetzen

In der kostenlosen Erstberatung klären wir Ihre steuerliche Situation und das Betriebsstättenrisiko. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Dr. Jörg Werner

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Roderick Galea
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