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Malta Limited (Private Limited Company)

Die Malta Limited ist die meistgenutzte Gesellschaftsform für internationale Unternehmer in Malta - eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft nach maltesischem Recht.

Die Malta Limited (Private Limited Liability Company) ist eine nach dem Companies Act (Cap. 386) gegründete Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Kapitaleinlage beschränkt. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 1.165 EUR, wobei nur 20 Prozent bei Gründung eingezahlt werden müssen. Die Gesellschaft benötigt mindestens einen Gesellschafter, einen Director (der nicht in Malta ansässig sein muss) und einen Company Secretary. Die Eintragung erfolgt beim Malta Business Registry (MBR) und dauert in der Regel sechs bis acht Wochen.

Für internationale Unternehmer ist die Malta Limited attraktiv, weil sie EU-Mitgliedschaft, das maltesische Imputation System mit effektiv 5 Prozent Körperschaftsteuer und ein dichtes Netz von über 70 Doppelbesteuerungsabkommen kombiniert. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist wirtschaftliche Substanz in Malta: ein realer Geschäftssitz, qualifiziertes Personal und tatsächliche Management-Entscheidungen vor Ort. Ohne Substanz riskieren Gesellschafter, dass die Heimatfinanzbehörde die Gesellschaft über CFC-Regeln oder den Ort der Geschäftsleitung dem Herkunftsland zurechnet.

Die Malta Limited wird als Private Company eingetragen und unterliegt den jährlichen Pflichten des Companies Act: Jahresabschluss, Annual Return beim MBR, steuerliche Compliance gegenüber dem Commissioner for Revenue und - je nach Tätigkeit - branchenspezifischen Regulierungen der MFSA oder MGA. Die Gesellschaft kann in allen EU-Mitgliedstaaten tätig werden, ohne separate Niederlassungen gründen zu müssen.

Base juridique

Companies Act (Cap. 386), Art. 68-82; Income Tax Act (Cap. 123)

Dernière mise à jour: 25 avril 2026

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Dr. Jörg Werner

Dr Jörg Werner

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