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Imputation System (6/7-Steuerrückerstattung)

Das maltesische Imputation System ermöglicht Gesellschaftern einer Malta Limited eine Rückerstattung von 6/7 der gezahlten Körperschaftsteuer - der effektive Steuersatz sinkt damit auf rund 5 Prozent.

Malta erhebt Körperschaftsteuer zum Normalsatz von 35 Prozent auf den Gewinn einer Gesellschaft. Das Besondere am maltesischen Steuersystem ist das Full Imputation System: Wenn die Gesellschaft Dividenden an ihre Gesellschafter ausschüttet, können diese eine Rückerstattung der auf Gesellschaftsebene gezahlten Steuer beantragen. Bei Handelseinkünften (Trading Income) beträgt diese Rückerstattung 6/7 der gezahlten Steuer, was zu einem effektiven Steuersatz von rund 5 Prozent führt. Für passive Einkünfte und Zinsen liegt die Rückerstattung bei 5/7.

Das Imputation System ist kein Steuervorteil im engeren Sinne, sondern ein EU-konformes Verfahren zur Vermeidung wirtschaftlicher Doppelbesteuerung. Die Steuer wird zunächst vollständig auf Gesellschaftsebene entrichtet; die Rückerstattung erfolgt auf Antrag der Gesellschafter beim Commissioner for Revenue. Die Erstattung wird in der Regel innerhalb von 14 Werktagen nach Einreichung ausgezahlt. Die EU-Kommission hat das System mehrfach geprüft und bestätigt, dass es nicht als staatliche Beihilfe einzustufen ist.

Wichtig: Die Rückerstattung steht nur Gesellschaftern zu, die nicht in Malta steuerlich ansässig sind. Maltesische Steuerresidenten erhalten keine Rückerstattung, da bei ihnen die Dividende stattdessen mit der bereits gezahlten Körperschaftsteuer verrechnet wird (Anrechnungsverfahren). Seit September 2025 können natürliche Personen, die nach Malta ziehen, alternativ das FITWI-Regime nutzen, das eine Pauschalbesteuerung auf Arbeitseinkommen und Kapitalerträge vorsieht.

Base juridique

Income Tax Act (Cap. 123), Art. 48(4); Income Tax Management Act (Cap. 372), Art. 96

Dernière mise à jour: 25 avril 2026

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Dr. Jörg Werner

Dr Jörg Werner

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