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Für E-Commerce-Unternehmer

E-Commerce & Amazon FBA von Malta: Firma gründen, Steuern optimieren

Amazon FBA, Shopify, Dropshipping – ortsunabhängige E-Commerce-Modelle profitieren besonders von einer maltesischen Struktur: EU-Binnenmarkt, vereinfachte VAT-Compliance und eine effektive Steuerbelastung von ca. 5 %. Wir begleiten E-Commerce-Unternehmer von der Strukturierung bis zur laufenden Buchhaltung.

~5 %

Effektive Steuer auf Gewinne

10.000 €

EU-OSS-Schwelle

18 %

Malta USt-Satz

27 Länder

EU-Binnenmarkt-Zugang

Seit 2013 · CSP Class C · MFSA-reguliert

Auf einen Blick

E-Commerce-Unternehmer und Amazon-FBA-Seller betreiben ihr Geschäft über eine Malta Ltd mit ca. 5 % effektiver Steuer dank des 6/7-Erstattungssystems. Voller EU-Binnenmarkt-Zugang, vereinfachte VAT-Compliance über das OSS-Verfahren und der Status als Freihandelszone machen Malta zum optimalen Standort für ortsunabhängigen Online-Handel.

Warum Malta für E-Commerce-Unternehmer?

Malta bietet E-Commerce-Unternehmen eine einzigartige Kombination aus steuerlicher Effizienz und EU-Marktzugang. Als EU-Mitgliedstaat ermöglicht Malta die volle Teilnahme am europäischen Binnenmarkt – einschließlich vereinfachter Zollabwicklung, EU-weiter Umsatzsteuerregelungen und des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS).

Das maltesische Steuererstattungssystem reduziert die effektive Körperschaftsteuer auf ca. 5 % auf ausgeschüttete Gewinne. Für E-Commerce-Unternehmen mit hohen Margen – etwa im Eigenmarken-Bereich – ergibt sich daraus ein erheblicher Steuervorteil gegenüber einer deutschen GmbH.

Zusätzlich bietet Malta ein attraktives IP-Box-Regime: Einnahmen aus qualifiziertem geistigen Eigentum – etwa Markenrechte, Software oder proprietäre Algorithmen – können steuerlich bevorzugt behandelt werden. Für E-Commerce-Unternehmen, die eigene Marken oder Software entwickeln, ein relevanter Zusatzvorteil.

Englisch ist Amtssprache, die Behörden sind digital aufgestellt, und die Gründungszeiten sind kurz. Malta positioniert sich aktiv als Standort für digitale Geschäftsmodelle.

Malta vs. Estland vs. Irland für E-Commerce

StandortKörperschaftsteuerEU-MitgliedFreihandelszoneVAT-Compliance
Malta5 % effektivJaJaOSS verfügbar
Estland0 % (bis Ausschüttung)JaNeinOSS verfügbar
Irland12,5 %JaNeinOSS verfügbar

Die typische Struktur für E-Commerce auf Malta

Die Standardstruktur besteht aus einer Malta Limited Company, die als operative Handelsgesellschaft fungiert. Umsätze aus Amazon, Shopify oder anderen Plattformen fließen in die Ltd. Wareneinkauf, Fulfillment-Kosten und Betriebsausgaben werden aus der Ltd bezahlt. Gewinne unterliegen dem maltesischen Steuererstattungssystem.

Bei Eigenmarken oder proprietärer Software kann eine Holdingstruktur sinnvoll sein: Die Holding hält die Markenrechte oder IP und lizenziert diese an die operative Ltd. Lizenzgebühren reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn der operativen Gesellschaft und fließen in die Holding, wo sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt behandelt werden.

Die Umsatzsteuerregistrierung erfolgt in Malta. Für den EU-weiten Versand an Endverbraucher kann das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) genutzt werden, was die VAT-Compliance erheblich vereinfacht. Bei Amazon FBA mit Lagerbeständen in mehreren EU-Ländern sind zusätzliche VAT-Registrierungen erforderlich – wir koordinieren den gesamten Prozess.

Für Amazon-FBA-Seller ist das maltesische 6/7-Erstattungssystem der zentrale steuerliche Hebel – kombiniert mit EU-Binnenmarkt-Zugang und vereinfachter VAT-Compliance über das OSS-Verfahren.

Dr. Jörg Werner

Gründer, DW&P Dr. Werner & Partners

DW&P meeting room with artistic elements
DW&P team in the Malta office hallway

VAT-Compliance für EU-E-Commerce

Seit der EU-weiten Umsatzsteuerreform 2021 gelten für den grenzüberschreitenden Online-Handel neue Regeln. Die Lieferschwellen wurden durch eine einheitliche Schwelle von 10.000 EUR ersetzt. Ab diesem Betrag muss die Umsatzsteuer im Bestimmungsland des Kunden abgeführt werden.

Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) ermöglicht die zentrale Abgabe aller EU-weiten Umsatzsteuererklärungen über Malta. Das spart die Registrierung in jedem einzelnen EU-Land. Bei Amazon FBA mit Lagerbeständen in mehreren Ländern (z. B. PAN-EU-Programm) sind jedoch zusätzliche lokale Registrierungen erforderlich.

Wichtig: Eine fehlerhafte VAT-Compliance kann zu erheblichen Nachforderungen und Strafen führen. Die korrekte Einrichtung von Beginn an ist entscheidend.

Amazon FBA und die Frage der Betriebsstätte

Ein häufiges Thema für Amazon-FBA-Verkäufer: Begründen Lagerbestände in einem EU-Land (z. B. Deutschland, Polen, Tschechien) eine steuerliche Betriebsstätte? Die Antwort ist differenziert und hängt von der konkreten Ausgestaltung ab.

Grundsätzlich gilt: Die bloße Lagerung von Waren in einem Amazon-Fulfillment-Center begründet in den meisten EU-Ländern keine ertragsteuerliche Betriebsstätte. Für die Umsatzsteuer ist jedoch eine lokale Registrierung erforderlich. Wir beraten Sie zur optimalen Lagerstruktur unter Berücksichtigung steuerlicher und logistischer Aspekte.

Mandantenstimmen

Was Vertrauen in der Praxis bedeutet.

Hervorragende Beratung, sehr empfehlenswert! Nach einer weniger hilfreichen Beratung bei einem anderen Steueranwalt bezüglich meiner geplanten Selbstständigkeit, habe ich bei Dr. Werner & Partners eine kostenlose Erstberatung gebucht und bin begeistert! Eine derartige Kompetenz und Hilfsbereitschaft, auch über das übliche Maß hinaus, habe ich selten erlebt. Vorher war ich sehr unsicher, den ersten Schritt in meine Selbstständigkeit zu wagen, doch seit der Beratung fühle ich mich gestärkt und optimal unterstützt. Vielen herzlichen Dank Herr Wickinghoff!

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Toller Service. In unter 8 Wochen eine voll funktionsfähige maltesische Gesellschaft. Buchhaltung, Rechtsberatung, Firmengründung und Prozessoptimierung aus einer Hand.

Sandro Loris Bernardini

DW&P sticht für mich vor allem aufgrund der unkomplizierten Kommunikation, transparente und faire Preisstruktur gepaart mit hoher fachlicher Kompetenz heraus, die ich so in Kombination noch kein zweites Mal gefunden habe.

Markus Schirp

Unser Prozess

  1. Steuerliche Erstberatung

    Analyse Ihres E-Commerce-Geschäftsmodells, bestehender Strukturen und Optimierungspotenziale. Vergleichsrechnung DACH vs. Malta.

  2. Strukturierung & Ltd-Gründung

    Gründung der Malta Ltd, Einrichtung der Gesellschaftsstruktur und Klärung der IP-/Markenrechtsfrage.

  3. Bankkonto & Zahlungsverkehr

    Eröffnung eines Geschäftskontos mit Anbindung an Payment-Provider und E-Commerce-Plattformen.

  4. VAT-Registrierung & OSS-Setup

    Umsatzsteuerregistrierung in Malta, Einrichtung des OSS-Verfahrens und ggf. zusätzliche EU-Registrierungen.

  5. Laufende Buchhaltung & Compliance

    Monatliche Buchhaltung, Umsatzsteuer-Meldungen, Jahresabschluss und Steuererstattungsanträge.

Ihre Situation verdient eine individuelle Analyse.

In der kostenlosen Erstberatung prüfen wir, ob und wie Malta für Sie funktioniert.

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Ihr Ansprechpartner

Horst Wickinghoff

Horst Wickinghoff

Senior New Business Manager

FirmengründungE-Commerce
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Roderick Galea

Roderick Galea

Managing Partner

BuchhaltungRechnungswesen
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DW&P team meeting in Malta
Professional filing at DW&P office

Häufig gestellte Fragen

Transparenz ist uns wichtig. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema.

Nein. Eine Malta Ltd benötigt eine registrierte Geschäftsadresse und wirtschaftliche Substanz – aber kein physisches Warenlager. Ihr Fulfillment kann weiterhin über Amazon FBA oder andere Logistikpartner in der EU erfolgen.

Die Malta Ltd wird in Malta umsatzsteuerlich registriert. Für Direktversand an EU-Endkunden kann das OSS-Verfahren genutzt werden. Bei FBA-Lagerbeständen in anderen EU-Ländern sind zusätzliche lokale VAT-Registrierungen erforderlich. Wir koordinieren den gesamten Prozess.

Grundsätzlich ja. Die Frage ist, wie die Strukturen steuerlich zusammenspielen. In vielen Fällen wird die deutsche GmbH schrittweise heruntergefahren oder in eine Holding umgewandelt. Wir analysieren die optimale Übergangsstruktur.

Maltas IP-Box-Regime ermöglicht eine reduzierte Besteuerung von Einnahmen aus qualifiziertem geistigen Eigentum. Für E-Commerce-Unternehmen mit eigenen Marken oder proprietärer Software kann dies ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil sein. Die Anwendbarkeit prüfen wir individuell.

Für die steuerliche Ansässigkeit als Geschäftsführer: Ja, ein substanzieller Aufenthalt auf Malta ist erforderlich. Die Ltd selbst muss über wirtschaftliche Substanz auf Malta verfügen – registrierte Adresse, lokaler Geschäftsbetrieb und Compliance.

Nächster Schritt

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Dr. Jörg Werner

Dr. Jörg Werner

Gründer & Rechtsanwalt

Nathaniel Borg
Roderick Galea
Nicole Blossfeld
Horst Wickinghoff

und sein Team in Malta

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Corporate Services at DW&P Dr. Werner & Partners are provided by DW&P Services Ltd. (C 103208) which is regulated by the MFSA and is licensed under Authorised Person ID: DSER-23577 to carry out the activities of a Class C CSP in terms of the Company Services Providers Act (Cap. 529 of the Laws of Malta).

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