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Für praktisch jedes Unternehmen gelten buchhalterische Pflichten. Seien es die Umsatzsteuervoranmeldung oder die jährliche Steuererklärung. Der administrative Aufwand ist hierbei, abhängig von der Größe des Unternehmens, sehr groß. Unser Team aus Buchhaltern kümmert sich um diese administrativen Belange und erledigt buchhalterische Pflichten professionell, korrekt – und dank digitaler Prozesse so einfach wie nur möglich für unsere Mandanten.
So erhält der Mandant einen eigenen Zugang zu unserer Dokumenten-Plattform, über die der Austausch relevanter Dokumente abgewickelt wird und die nahtlos in unser System integriert ist. Das System erstellt abhängig vom gewählten Service und vom aktuellen Zeitpunkt bzw. von der aktuellen buchhalterischen Periode übersichtlich Ablagen, in die die Mandanten ihre fälligen Unterlagen zur Erstellung der Buchhaltung digital hochladen können. Automatische Erinnerungsfunktionen sorgen außerdem dafür, dass Sie zu jeder Zeit wissen, welche Dokumente wir zu welchem Zeitpunkt von Ihnen benötigen. So sorgen wir für eine fristgerechte Abgabe aller nötigen Erklärungen bei minimalem Aufwand für Sie. Und wenn im Zweifel Fragen aufkommen, steht ein Kollege Ihnen immer zur Verfügung, um diese zu klären.
Unsere Mitarbeiter des Buchhaltungsdepartments greifen für die Erstellung der Buchhaltung auf die von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen zu. Alle drei Monate wird auf Basis dieser Buchhaltung sodann die Umsatzsteuererklärung abgegeben. Der Mandant erhält mindestens mit der Abgabe der Umsatzsteuererklärung dann die Buchhaltung der letzten drei Monate, eine BWA, eine Kopie des VAT Returns und Zahlungsanweisungen sofern VAT (Umsatzsteuer) bezahlt werden muss. Dies geschieht alles fristgerecht, so dass genug Zeit verbleibt um sich um etwaige Korrekturen oder auch um die Bezahlung der VAT zu kümmern. Am Ende des Jahres sobald die Buchhaltung in Zusammenarbeit mit den Mandanten abgeschlossen ist, übergeben die Kollegen des Buchhaltungsteams die vorläufigen Abschlüsse und Journale an die Wirtschaftsprüfer. Naturgemäß stehen die Kollegen dann den Wirtschaftsprüfern für fachliche Fragen zur Verfügung und agieren zusammen mit den Kollegen des Customer Service als Schnittstelle zwischen den Mandanten und den Wirtschaftsprüfern.
Den Buchhaltungsservice von DW&P Dr. Werner & Partner bieten wir generell nur Mandanten an, die unternehmerisch in Malta aktiv sind. Insbesondere legen wir den Buchhaltungsservice allen Mandanten nahe, die bereits unsere Corporate Services in Anspruch nehmen. Das hat damit zu tun, dass gewisse Dinge Hand in Hand damit einhergehen und sowohl die eine als auch die anderen Services damit besser darzustellen sind.
Am Ende kommen unsere Buchhaltungsservices für Unternehmer in Malta, Limited Companys in Malta, Partnerships in Malta, Gewerbetreibende in Malta, Holding Companies in Malta sowie Freischaffende in Malta in Frage.
Es gehört mitunter zur normalen Entwicklung eines Unternehmens, das Dr. Werner & Partner gründet und betreut haben, dass anfänglich die Buchhaltung von unserer Kanzlei erbracht wird, aber ab einem gewissen Zeitpunkt beziehungsweise ab einer gewissen Größe Mandanten eigene Buchhalter im Hause beschäftigen.
Jede maltesische Kapitalgesellschaft unterliegt der doppelten Buchführungspflicht und muss mindestens einmal pro Jahr diese Finanzbuchhaltung von einem zugelassenen maltesischen Wirtschaftsprüfer (Auditor, CPA) testieren lassen. Personengesellschaften, zum Beispiel Partnerships oder Gewerbetreibende unterliegen zwar nicht der doppelten Buchführungspflicht, dennoch bietet sich für diese Rechtsformen eines Unternehmens ebenfalls das Erstellen einer ganz normalen Finanzbuchhaltung (FiBu) an. Das Erstellen der FiBu sollte regelmäßig erfolgen, muss jedoch mindestens einmal pro Quartal geschehen, zumindest wenn das Unternehmen oder die Gesellschaft für Umsatzsteuer registriert ist und einer quartalsweisen Pflicht unterliegt, eine Umsatzsteuererklärung einzureichen. Wir raten jedem Mandanten dazu, der DW&P Dr. Werner & Partner mit der Erstellung der Finanzbuchhaltung betraut, mindestens monatlich eine Finanzbuchhaltung zu erstellen, schon allein aus unternehmerischen Gründen, um stets den Überblick über die geschäftlichen Zahlen zu behalten.
Jeder Mandant erhält mit der Abgabe der Umsatzsteuererklärung (VAT Art. 10) eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), damit mindestens einmal pro Quartal ein kurzer Überblick über die Finanzen gewährt werden kann. Typischerweise laden Mandanten für die Erstellung der Finanzbuchhaltung die allfälligen Unterlagen wie zum Beispiel Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kreditkarten-Belege, Verträge und alles Weitere in die bereitgestellte Online-Lösung für Buchhaltungsunterlagen hoch. Hier seien insbesondere die Recapitulative Statements genannt, die man als Informationsaustausch innerhalb der EU aufbereiten muss, sobald mit einer anderen EU Umsatzsteuer-Nummer interagiert wird (Z. B. Bei Reverse Charging).
Anders als zum Beispiel in Deutschland gibt es keine Vorsteuer oder eine Vorauszahlung dieser und es wird einzig einmal pro Quartal ein Schnitt gemacht, bei dem etabliert wird ob es Umsatzsteuer zu zahlen gilt, oder ob der Mandant Umsatzsteuer überzahlt hat (mehr Umsatzsteuer bezahlt als eingenommen), und entsprechend Anspruch auf eine Rückerstattung der Umsatzsteuer hat.
Um alle diese Themen kümmert sich DW&P Dr. Werner & Partner für jeden Mandanten der buchhalterisch betreut wird. Es sei an dieser Stelle zu erwähnen, dass eine Umsatzsteuer, die außerhalb Maltas bezahlt wurde, zum Beispiel während einer Geschäftsreise außerhalb Maltas, mittlerweile über die Abgabe der maltesischen Umsatzsteuererklärung online zurückgefordert werden kann. Auch darum kümmert sich Dr. Werner & Partner regelmäßig. Bei aller Digitalisierung und Technisierung ist und bleibt die menschliche Komponente jedoch unersetzbar wichtig und wir setzen auf Kontinuität was Ansprechpartner für Mandanten angeht. Das bestehende Team, welches einen eigenen Bereich in den Kanzleiräume von DW&P Dr. Werner & Partner einnimmt, besteht in der aktuellen Version seit über fünf Jahren, ohne dass dort Kollegen oder Kolleginnen den Job gewechselt haben.
Unser Buchhaltungsservice bei DW&P Dr. Werner & Partner umfasst ein umfassendes Leistungsspektrum, das alle relevanten buchhalterischen Aufgaben abdeckt. Unsere Dienstleistungen sind darauf ausgelegt, Ihre administrativen Belastungen zu minimieren und sicherzustellen, dass Ihre Buchhaltung korrekt und fristgerecht erledigt wird. Zu unseren Leistungen gehören:
Mit unseren umfassenden Buchhaltungsservices können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir uns um die administrativen und buchhalterischen Anforderungen kümmern. Vertrauen Sie auf die Expertise von Dr. Werner & Partners, um Ihre Finanzbuchhaltung professionell und effizient zu erledigen.
Unsere Kernkompetenz ist unsere jahrelange Erfahrung mit internationalen Unternehmern. Das ist insofern wichtig als dass – auch wenn jeder Mandant individuell und einzigartig ist – vermeintlich diverse Problemsituationen wie auch Fragen sich wiederholen.
Natürlich weist unser Buchhaltungsteam entsprechende Qualifikationen und Abschlüsse vor, aber greift auch und vor allem auf den Erfahrungsschatz des Unternehmens zurück und das Unternehmen auf den Erfahrungsschatz der jeweiligen Kollegen. Wie oben beschrieben, versuchen wir bei DW&P Dr. Werner & Partner aber noch weiter zu gehen. Fehler und Fehlerquellen lassen sich durch Technisierung und Digitalisierung von standardisierten Abläufen oftmals komplett liquidieren. Daher besteht eine große Kompetenz von DW&P Dr. Werner & Partner darin, genau diese Abläufe zu erfassen und zu digitalisieren und dies unter hohen personellen und technischen Aufwand. Hierbei sei besonders die vollständige Integration der meisten Abläufe in das CRM-System Salesforce zu erwähnen. Fest angestellte Mitarbeiter und Kollegen von DW&P Dr. Werner & Partner kümmern sich fortlaufend um Optimierung von Prozessen und die entsprechende Entwicklung von Software Integrationen und Modulen, die diese Entwicklung unterstützen. Für DW&P Dr. Werner & Partner besteht aber der Anreiz in Digitalisierung und Technisierung nicht ausschließlich in dem Ausmerzen von Fehlerquellen, sondern ermöglicht unserem Team gleichzeitig mehr Zeit dafür aufzubringen was am Wichtigsten ist: Die persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen, unserem Mandanten, und die individuelle Betreuung.
Für die meisten Mandanten liegen die Vorteile des Buchhaltungsservice von DW&P Dr. Werner & Partner darin, dass ein essenzieller Teil der Unternehmung ebenfalls aus einer Hand mit übernommen werden kann. Eine der Hauptverteile ist aber wohl, dass man die eigene Operation als Unternehmer ständig oder zumindest im Anfang schlank belassen kann. Ausgebildete Accountants oder Buchhalter in Malta auf einer Vollzeitbasis anzustellen kann schnell teuer werden. Der Service von DW&P Dr. Werner & Partner ist dabei modular zu erhalten und kostet Für die meisten Mandanten weniger als 10 % einer Vollzeitstelle eines Buchhalters. Mitunter erleben wir sogar, dass Mandanten, deren Unternehmensgröße und Unternehmensumsatz eine Vollzeitstelle im eigenen Haus rechtfertigen würde, weiterhin den Service von DW&P Dr. Werner & Partner nutzen und das über Jahre. Es sei ebenso an dieser Stelle erwähnt, dass die Kommunikation mit dem Auditor, der in der Regel bestens vertraut ist mit der Arbeitsweise unseres Buchhaltungsteams, wesentlich effizienter verläuft, als wenn man sich auf professioneller Ebene neu kennen lernen muss von Jahr zu Jahr.
Natürlich. Unser Team ist mehr als gerüstet, das vorgestellte Geschäftsmodell zu verstehen – die Art der „Vermittlung“, die angeboten wird, und die entsprechende Dienstleistung, die eine Genehmigung erfordern würde. Wir sind in bestimmte „Handwerkstricks“ eingeweiht, die uns helfen können, eine Genehmigung entsprechend zu kategorisieren, wie z.B.: zu verstehen, ob Sie beabsichtigen, das Halten und Kontrollieren von Kundengeldern beizubehalten oder nicht.
Dann müssen wir Sie voraussichtlich für MOSS registrieren und zusammen mit den VAT Returns auf quartalsweiser Ebene aus MOSS Returns einreichen.
Ja, es gibt sowohl Strafzahlungen für Verspätungen als auch Strafzinsen auf nicht bezahlte Steuern.
Dieses können wir leider nicht für den Kunden übernehmen.
Alle Unterlagen, die die Firma betreffen: Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Verträge, die über die Firma abgewickelt wurden
Ganz typisch sind auch die Reisekosten, wie Hotel und Flüge, die über die Firma abgerechnet werden.
Die Dokumente laden sie online in unsere Dokumenten-Plattform hoch.
Außerdem existieren 5 Unterordner, die eine Übersicht für alle gewährleisten soll:
Agreements (Verträge)
Bank Statements (Kontoauszüge)
Prchase Invoices and Receitpts (Eingangsrechnungen und Belege)
Sales Invoices and Receipts (Ausgangsrechnungen und Belege)
Other (restlichen Unterlagen die die Firma betreffen)
Ja, das ist natürlich auch möglich. Wir haben auch Einzelpersonen als Kunden, für die wir die Buchhaltung übernehmen.
Auch hier bieten wir dem Kunden unsere Hilfe bei entsprechenden Behördengängen an.
Ja, wir können für Sie auch die monatliche Lohnbuchhaltung übernehmen. Auch hier übernehmen wir für Sie die An- und Abmeldungen bei den Behörden sowie die Kommunikation mit diesen und unterstützten – falls notwendig – ihre Mitarbeiter bei der Relocation.
Sollte Ihr neuer Mitarbeiter nicht aus der EU kommen, helfen wir auch bei der Aufenthaltsgenehmigung.
Wir verschicken unsere Rechnungen durch unser System und der Kunde bekommt die Rechnung per Email.
Wir, DW&P rechnen die Buchhaltung nach Dienstleistungserbringung ab.
Das heißt, wenn das Quartal abgeschlossen ist und alles eingereicht ist, erhalten Sie eine Rechnung.
In Malta gibt es zwei große Softwareprovider; SAGE und Shireburn beide sind in Malta lizensiert.
Wir arbeiten mit SAGE und sind sehr zufrieden damit.
Sie erhalten von uns eine monatliche Erinnerungsemail.
Sollten wir das Quartal von einem Kunden nicht abschließen können, da noch Buchhaltungsunterlagen fehlen, erhalten diese Kunden nochmal eine zusätzliche Erinnerung, um sicherzustellen, dass wir das Buchhaltungs-Quartal pünktlich einreichen können.
Erfassung und Buchung aller Geschäftsvorfälle gemäß gesetzlichen Vorgaben.
Vierteljährliche Erstellung und Einreichung der Umsatzsteuererklärung (VAT Returns).
System zur fristgerechten Abgabe durch automatische Erinnerungsfunktionen.
Erstellung vorläufiger Abschlüsse und Übergabe an Wirtschaftsprüfer.
Effiziente Zusammenarbeit und Kommunikation mit Wirtschaftsprüfern.
Digitaler Zugang für sicheren Austausch und Ablage relevanter Unterlagen.
Audit Director
Nathaniel Borg
Accounting Director
Roderick Galea
Accounting Manager
Nadya Turban
Immer kostenfrei.
DW&P Dr. Werner & Partners. Die führende deutschsprachige Kanzlei in Malta.
Services
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Corporate Services at DW&P Dr. Werner & Partners are provided by DW&P Services Ltd. (C 103208) which is regulated by the MFSA and is licensed under Authorised Person ID: DSER-23577 to carry out the activities of a Class C CSP in terms of the Company Services Providers Act (Cap. 529 of the Laws of Malta).
MON - FR 9.00 -17.00
+356 213 777 00
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