
Gründung
Wertgutachten nach IDW S1
Wer als Unternehmer Deutschland verlässt, muss den Wert seiner Anteile kennen - nicht ungefähr, sondern belastbar gegenüber dem Finanzamt.
Seit 2013 · MFSA-reguliert · Gutachter-Netzwerk
Wertgutachten nach IDW S1 – Was Sie wissen müssen
Sobald ein Gesellschafter mit Anteilen an einer Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz aus Deutschland verlagert, greift Paragraph 6 AStG. Das Finanzamt besteuert den fiktiven Veräußerungsgewinn - auch wenn kein Verkauf stattfindet. Die Höhe dieser Steuer hängt direkt vom Unternehmenswert ab. Wer hier keine saubere Bewertung vorlegt, überlässt die Berechnung dem Finanzamt.
Das Wertgutachten nach IDW S1 ist der anerkannte Standard für Unternehmensbewertungen in Deutschland. Es basiert auf dem Ertragswertverfahren oder dem Discounted-Cashflow-Verfahren und wird von deutschen Finanzbehörden als Nachweis akzeptiert.
DW&P erstellt keine Wertgutachten selbst. Wir haben jedoch qualifizierte Bewertungsgutachter (Wirtschaftsprüfer mit IDW-S1-Erfahrung) in unserem Netzwerk und vermitteln den passenden Kontakt für Ihre Situation. So stellen wir sicher, dass das Gutachten zeitlich und inhaltlich zu Ihrem Wegzug nach Malta passt.

Sie brauchen ein Wertgutachten für den Wegzug?
Wir vermitteln den passenden Gutachter. Sprechen Sie uns im Erstgespräch darauf an.
Wertgutachten nach IDW S1 – Unser Vorgehen
Erstberatung (kostenfrei)
Im Rahmen Ihrer Steuerberatung klären wir, ob ein IDW-S1-Gutachten für Ihren Wegzug erforderlich ist.
Gutachter-Vermittlung
Wir stellen den Kontakt zu einem qualifizierten Bewertungsgutachter her, der zu Ihrer Situation passt.
Gutachtenerstellung
Der Gutachter erstellt das Wertgutachten. Sie arbeiten direkt mit dem Gutachter zusammen.
Einbettung in Ihre Wegzugsplanung
Das Ergebnis fließt in Ihre steuerliche Gesamtplanung für den Wegzug nach Malta ein.
Mandantenstimmen



