Für Pokerspieler
Pokerspieler in Malta: Ltd-Struktur, Steuern & Relocation
Professionelle Pokerspieler stehen vor einer einzigartigen steuerlichen Herausforderung: hohe, schwankende Einnahmen aus internationalen Turnieren und Online-Plattformen – und eine Rechtslage im DACH-Raum, die selten Klarheit bietet. Malta schafft diese Klarheit.
~5 %
Effektive Steuer auf Gewinne
300+
MGA-lizenzierte Unternehmen
6–8 Wo.
Ltd-Gründung
2004
EU-Mitglied seit
Seit 2013 · CSP Class C · MFSA-reguliert
Auf einen Blick
Professionelle Pokerspieler strukturieren ihre Einnahmen auf Malta über eine Ltd mit ca. 5 % effektiver Steuer dank des 6/7-Erstattungssystems. Malta ist EU-Mitglied, Sitz der Malta Gaming Authority (MGA) und bietet regulatorische Klarheit für iGaming-Professionals – inklusive Relocation-Begleitung und laufender Compliance.
Warum Malta für professionelle Pokerspieler?
Malta ist der weltweit führende Standort für die iGaming-Branche. Die Malta Gaming Authority (MGA) reguliert den Sektor seit über zwei Jahrzehnten, und zahlreiche internationale Pokerplattformen – darunter PokerStars – unterhalten ihre europäischen Hauptsitze auf der Insel. Für professionelle Spieler bedeutet das: regulatorische Klarheit statt Grauzone.
Über eine maltesische Limited (Ltd) lassen sich Pokereinnahmen rechtssicher strukturieren. Das maltesische Steuererstattungssystem ermöglicht eine effektive Körperschaftsteuerbelastung von rund 5 % auf ausgeschüttete Gewinne – deutlich unter dem Niveau in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Hinzu kommt die praktische Infrastruktur: Malta verfügt über eine aktive Poker-Community, regelmäßige Live-Events und eine Zeitzone, die für europäische und US-amerikanische Online-Turniere gleichermaßen geeignet ist. Englisch ist Amtssprache, die Wege sind kurz, und die Lebensqualität ist hoch.
Im Vergleich zu Alternativen wie Dubai oder Zypern bietet Malta den entscheidenden Vorteil der EU-Mitgliedschaft: vollständiger Zugang zum europäischen Binnenmarkt, Freizügigkeit und ein Rechtssystem, das auf europäischen Standards basiert.
Malta vs. Dubai vs. Zypern für Pokerspieler
| Standort | Körperschaftsteuer | EU-Mitglied | iGaming-Regulierung | Bankinfrastruktur |
|---|---|---|---|---|
| Malta | 5 % effektiv | Ja | MGA (seit 2001) | EU-SEPA, stabil |
| Dubai | 0 % (Freezone) | Nein | Eingeschränkt | Kein EU-Zugang |
| Zypern | 12,5 % | Ja | Begrenzt | EU-SEPA, eingeschränkt |
Die typische Struktur für Pokerspieler
Die gängige Struktur für professionelle Pokerspieler auf Malta ist eine Malta Limited Company. Turniergewinne, Online-Pokereinnahmen und Sponsoring-Erlöse fließen in die Ltd. Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer beziehen ein angemessenes Gehalt und können Gewinne als Dividende ausschütten. Durch das maltesische Steuererstattungssystem (6/7 Refund) ergibt sich eine effektive Steuerlast von ca. 5 %.
Entscheidend ist die wirtschaftliche Substanz: Die Ltd benötigt eine registrierte Geschäftsadresse auf Malta, ein lokales Bankkonto und nachweisbare Geschäftstätigkeit. Wir stellen sicher, dass Ihre Struktur den Anforderungen der maltesischen Steuerbehörde und der relevanten Doppelbesteuerungsabkommen standhält.
Je nach Einkommenssituation kann eine zusätzliche Holdingstruktur sinnvoll sein – etwa für die Verwaltung von Investitionen oder Immobilien. Dies prüfen wir im Rahmen der Erstberatung individuell.
“Malta ist der einzige EU-Standort, der steuerliche Effizienz, iGaming-Regulierung und eine aktive Poker-Community in einem Paket vereint.”
Dr. Jörg Werner
Gründer, DW&P Dr. Werner & Partners


Pokereinnahmen und steuerliche Behandlung auf Malta
Die steuerliche Einordnung von Pokereinnahmen hängt davon ab, ob die Tätigkeit als gewerblich oder privat eingestuft wird. In Malta gilt: Wird Poker professionell und regelmäßig ausgeübt, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, die über eine Gesellschaft abgewickelt werden sollte.
Turniergewinne, Cash-Game-Erträge und Einnahmen aus Online-Poker werden in der Ltd erfasst und unterliegen der maltesischen Körperschaftsteuer. Durch das Erstattungssystem reduziert sich die effektive Belastung erheblich. Sponsoring-Einnahmen und Werbedeals werden ebenfalls über die Ltd abgewickelt.
Wichtig: Die steuerliche Planung sollte vor dem Umzug nach Malta beginnen – insbesondere um die Wegzugsbesteuerung korrekt zu handhaben.
Malta vs. Dubai und Zypern für Pokerspieler
Dubai bietet zwar eine 0 %-Körperschaftsteuer, ist aber kein EU-Mitglied. Für Spieler, die regelmäßig an europäischen Live-Turnieren teilnehmen, bedeutet das Visa-Komplexität und eingeschränkte Bankinfrastruktur für EU-Transaktionen. Zudem steht Dubai zunehmend im Fokus internationaler Steuertransparenz-Initiativen.
Zypern bietet eine niedrige Steuer (12,5 %), aber nicht das Erstattungssystem Maltas. Die iGaming-Infrastruktur ist deutlich weniger ausgeprägt, und die Bankensituation hat sich seit der Finanzkrise nicht vollständig erholt. Malta vereint die Vorteile beider Standorte: EU-Mitgliedschaft, iGaming-Expertise und eine effektive Steuerbelastung von rund 5 %.
Mandantenstimmen
Was Vertrauen in der Praxis bedeutet.
Unser Prozess
Steuerliche Erstberatung
Analyse Ihrer aktuellen Situation, Einkommensströme und steuerlichen Verpflichtungen. Wir klären, ob und wie Malta für Sie funktioniert.
Strukturierung & Ltd-Gründung
Gründung Ihrer Malta Limited mit CSP-Class-C-Lizenz, registrierter Geschäftsadresse und allen erforderlichen Dokumenten.
Relocation & Aufenthaltstitel
Begleitung bei der Verlegung Ihres Lebensmittelpunkts nach Malta: Meldung, Aufenthaltstitel, Sozialversicherung.
Bankkonto & Zahlungsinfrastruktur
Eröffnung eines Geschäftskontos und Einrichtung der Zahlungsinfrastruktur für Turniergewinne und Online-Plattformen.
Laufende Buchhaltung & Compliance
Monatliche Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und Beantragung der Steuererstattung – alles aus einer Hand.
Ihre Situation verdient eine individuelle Analyse.
In der kostenlosen Erstberatung prüfen wir, ob und wie Malta für Sie funktioniert.
Erstberatung vereinbarenRelevante Beratungsleistungen
Firmengründung Malta
Malta Ltd gründen mit CSP-Class-C-Lizenz – rechtssicher und steuerlich optimiert.
Mehr erfahrenGründungInternationale Steuerberatung
Steuerliche Strukturierung für Pokerspieler mit internationalen Einnahmen und DBA-Optimierung.
Mehr erfahrenNiederlassungRelocation Malta
Begleitung bei der Verlegung des Lebensmittelpunkts nach Malta – von Meldung bis Aufenthaltstitel.
Mehr erfahrenNiederlassungArbeits- & Aufenthaltserlaubnis
Beantragung der erforderlichen Genehmigungen für Ihren legalen Aufenthalt und Ihre Tätigkeit auf Malta.
Mehr erfahrenLaufender BetriebBuchhaltung & Jahresabschluss
Laufende Buchhaltung, Jahresabschluss und Beantragung der Steuererstattung für Ihre Malta Ltd.
Mehr erfahrenIhr Ansprechpartner




Häufig gestellte Fragen
Transparenz ist uns wichtig. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema.
Nein, nicht im eigentlichen Sinne. Professionelle Pokergewinne, die über eine Malta Ltd abgewickelt werden, unterliegen der Körperschaftsteuer (35 %). Durch das Erstattungssystem reduziert sich die effektive Steuerlast jedoch auf ca. 5 % auf ausgeschüttete Gewinne.
Wenn Sie professionell und regelmäßig spielen, ist eine Ltd-Struktur steuerlich und rechtlich die sauberste Lösung. Private Gelegenheitsspieler fallen unter andere Regelungen. Wir klären Ihre Situation in der Erstberatung.
Die Gründungskosten variieren je nach Struktur und Umfang. Rechnen Sie mit einem Gesamtpaket ab ca. 5.000 EUR für Gründung, Compliance-Prüfung und erste Einrichtung. Die laufenden Kosten hängen vom Betreuungsumfang ab.
Von der Erstberatung bis zur vollständigen Anmeldung auf Malta vergehen in der Regel 6 bis 12 Wochen. Die Ltd-Gründung selbst ist in 6 bis 8 Wochen abgeschlossen.
Für die steuerliche Ansässigkeit müssen Sie Ihren Lebensmittelpunkt auf Malta haben. Das bedeutet nicht, dass Sie 365 Tage im Jahr auf der Insel sein müssen – aber ein substanzieller Aufenthalt und eine echte Bindung sind erforderlich.
Mit der Verlegung Ihres Wohnsitzes und gewöhnlichen Aufenthalts nach Malta endet grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) ist zu beachten, insbesondere bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Wir koordinieren die steuerliche Überleitung.
Nächster Schritt
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Dr. Jörg Werner
Gründer & Rechtsanwalt




und sein Team in Malta
