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Family Office

Family Office auf Malta: Vermögensverwaltung im mediterranen Steuerumfeld

Malta bietet vermögenden Familien einen diskreten, EU-regulierten Standort für die professionelle Vermögensverwaltung. Keine Erbschaftsteuer, MFSA-regulierte Strukturen und ein Rechtssystem, das auf bewährtem Common Law basiert – die Grundlage für generationsübergreifende Vermögenssicherung.

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Erbschaftsteuer Malta

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Schenkungsteuer Malta

Ja

SFO ohne MFSA-Lizenz

Ja

EU-Pass für regulierte Strukturen

Seit 2013 · CSP Class C · MFSA-reguliert

Auf einen Blick

Malta bietet Family Offices einen EU-regulierten Rahmen: keine Erbschaftsteuer, MFSA-Lizenzierung bei Bedarf, Participation Exemption für steuerfreie Dividenden und Non-Dom-Status. Ein Single Family Office (SFO) benötigt keine MFSA-Lizenz – die Gründung als maltesische Gesellschaft genügt für die Vermögensverwaltung einer Familie.

Warum Malta für ein Family Office?

Malta vereint die Vorteile einer EU-Jurisdiktion mit einem steuerlich attraktiven Rahmen für die Vermögensverwaltung. Keine Erbschaftsteuer, keine Schenkungsteuer und ein Steuersystem, das ausländische Kapitalgewinne für Non-Dom-Personen nicht besteuert – das sind die Eckpfeiler, die Malta für Family Offices interessant machen.

Der regulatorische Rahmen ist ausgereift: Die Malta Financial Services Authority (MFSA) bietet Lizenzierungsoptionen für professionelle Vermögensverwalter, und das maltesische Gesellschaftsrecht ermöglicht flexible Holdingstrukturen. Für Family Offices, die keine regulierte Tätigkeit ausüben, ist keine MFSA-Lizenz erforderlich – die Gründung einer Verwaltungsgesellschaft genügt.

Malta bietet zudem den sogenannten EU-Pass: Regulierte Strukturen können ihre Dienste EU-weit anbieten, ohne in jedem Land eine separate Lizenz zu benötigen. Für internationale Vermögen mit Bezug zu mehreren EU-Ländern ein entscheidender Vorteil.

Nicht zuletzt spricht die Lebensqualität für Malta: Sicherheit, Klima, internationale Schulen und eine kompakte, überschaubare Insel, auf der Diskretion gewahrt bleibt.

Malta vs. Luxemburg vs. Schweiz für Family Offices

StandortErbschaftsteuerLizenzpflicht SFOParticipation ExemptionLebensqualität
Malta0 %NeinJa (100 %)Mediterran, sicher
Luxemburg0–48 %NeinJaHoch, teuer
Schweiz0–50 % (kantonal)NeinTeilweiseHoch, teuer

Family-Office-Strukturen auf Malta

Die Struktur eines Family Office auf Malta hängt vom Umfang des Vermögens und den Zielen der Familie ab. Ein Single Family Office (SFO) verwaltet ausschließlich das Vermögen einer Familie und benötigt in der Regel keine MFSA-Lizenz. Es wird als maltesische Gesellschaft gegründet und übernimmt die Koordination von Investitionen, Buchhaltung, Steuerplanung und Nachfolge.

Für größere Vermögen kann eine Holdingstruktur sinnvoll sein: Die Family-Office-Gesellschaft hält Beteiligungen an operativen Gesellschaften, Immobiliengesellschaften und Investmentvehikeln. Dividendenerträge aus qualifizierten Beteiligungen können unter der Participation Exemption vollständig steuerfrei sein.

Multi Family Offices (MFO), die Vermögen mehrerer Familien verwalten, unterliegen der MFSA-Regulierung. DW&P unterstützt bei der Lizenzierung und fortlaufenden Compliance. Alternativ können spezialisierte Dienstleister mit bestehender Lizenz eingebunden werden.

Ein Single Family Office auf Malta vereint steuerliche Effizienz mit EU-Rechtsrahmen – ohne die Komplexität und Kosten eines regulierten Vehikels. Für Familien ab 5 Mio. EUR verwaltetes Vermögen ist das ein überzeugendes Modell.

Dr. Jörg Werner

Gründer, DW&P Dr. Werner & Partners

Professional filing system at DW&P
Focused workstation at DW&P Malta

Nachfolgeplanung und Generationentransfer

Malta erhebt keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer – ein zentraler Vorteil für die generationsübergreifende Vermögensplanung. Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen kann im Rahmen einer strukturierten Nachfolge steuereffizient gestaltet werden.

Das maltesische Erbrecht basiert auf dem Civil Code und kennt ein System der Pflichtteile (legitime Portion). Testamentsgestaltung und Erbfolgeregelung erfordern die Berücksichtigung sowohl maltesischen als auch internationalen Rechts – insbesondere der EU-Erbrechtsverordnung (EU 650/2012), die die Rechtswahl des Erblassers ermöglicht.

Wir arbeiten bei der Nachfolgeplanung eng mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen und koordinieren die steuerliche und rechtliche Gestaltung über Ländergrenzen hinweg.

Hinweis: Die EU-Erbrechtsverordnung ermöglicht es, das Recht des Heimatlandes (z. B. deutsches Erbrecht) zu wählen – auch bei Wohnsitz auf Malta.

Leistungen von DW&P für Family Offices

DW&P bietet Family Offices eine umfassende Betreuung aus einer Hand: Gründung und Strukturierung der Gesellschaften, laufende Buchhaltung und Reporting, steuerliche Beratung und Compliance, rechtliche Begleitung und Behördenkommunikation. Sie benötigen keine separaten Dienstleister für unterschiedliche Funktionen.

Unsere Mandanten schätzen die direkte Zusammenarbeit mit der Kanzleiführung, die kurzen Kommunikationswege und die Diskretion, die wir seit 2013 für vermögende Privatpersonen auf Malta gewährleisten.

Mandantenstimmen

Was Vertrauen in der Praxis bedeutet.

Die Kanzlei Dr. Werner & Partner erwies sich als hilfsbereit, effizient, schnell und geduldig. Ein exzellenter Partner, besonders für deutschsprachige Kunden, die etwas in Malta benötigen.

Carl Albrecht WaldsteinGoogle Review

Top Kanzlei. Vorab ich bin sehr misstrauisch gegenüber allem Neuen. Es war sehr schwierig von Deutschland aus Informationen über Anwaltskanzleien auf Malta zu bekommen. Ich hatte im Internet nach Anwaltskanzleien auf Malta gesucht und Dr. Werner gefunden. Und jetzt gerade hatte ich einen persönlichen Termin mit Herrn Dr. Jörg Werner. Nachdem ich jedoch persönlich da war, mein persönlicher Eindruck. Am Empfang, zwei junge deutsche Empfangsdamen, sehr freundlich. Sehr grosse moderne betonchick Büroräume, mit sehr viel Licht und moderner Kunst an den Wänden. Dr. Werner selbst macht einen knallharten, sehr professionellen und serösen Eindruck. Fachlich ist er auf jedenfall Top. Schade das über Ihn keine Erfahrungen berichtet werden. Er empfahl mir in meiner Sache, einen Modell, wo seine Kanzlei definitiv weniger verdient. Das sieht man heutzutage sehr selten. Summa summarum, habe ich einen sehr positiven Eindruck und kann die Kanzlei Dr. Werner jedem wärmstens empfehlen.

Dr. Mehdi E. Zadeh

Er hat mir nichts aufgedrängt, ganz im Gegenteil: Er hat geschaut, was wirklich für mich Sinn macht und alle meine Fragen ausführlich beantwortet. Sehr dankbar!

Adrian Maas

Unser Prozess

  1. Vertrauliches Erstgespräch

    Analyse des Familienvermögens, der Ziele und der bestehenden Strukturen. Erste Einschätzung zur optimalen Aufstellung auf Malta.

  2. Strukturierung & Konzeption

    Entwicklung der Family-Office-Struktur: Gesellschaftsformen, Holdingarchitektur, Governance und steuerliche Rahmung.

  3. Gründung & Lizenzierung

    Gründung der Gesellschaften auf Malta. Bei regulierten Tätigkeiten: Begleitung des MFSA-Lizenzierungsprozesses.

  4. Relocation & Non-Dom-Status

    Begleitung der Familienangehörigen beim Umzug nach Malta: Aufenthaltstitel, steuerliche Registrierung, Schulen.

  5. Laufende Betreuung & Reporting

    Fortlaufende Buchhaltung, Compliance, Steuererklärungen und koordiniertes Reporting an die Familie.

Ihre Situation verdient eine individuelle Analyse.

In der kostenlosen Erstberatung prüfen wir, ob und wie Malta für Sie funktioniert.

Erstberatung vereinbaren

Ihr Ansprechpartner

Horst Wickinghoff

Horst Wickinghoff

Senior New Business Manager

HNWIVermögensschutz
Termin vereinbaren
Nathaniel Borg

Nathaniel Borg

Managing Partner

HNWIWirtschaftsprüfung
Termin vereinbaren
DW&P team in the Malta office hallway
Professional workstation at DW&P

Häufig gestellte Fragen

Transparenz ist uns wichtig. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema.

Nicht zwangsläufig. Ein Single Family Office, das ausschließlich das Vermögen einer Familie verwaltet, benötigt in der Regel keine Lizenz. Sobald Dritte einbezogen werden (Multi Family Office), ist eine MFSA-Regulierung erforderlich. Wir klären die Lizenzfrage im Erstgespräch.

Die Steuerbelastung hängt von der Struktur und den Einkommensquellen ab. Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen können unter der Participation Exemption steuerfrei sein. Operative Gewinne unterliegen dem Erstattungssystem (ca. 5 % effektiv). Ausländische Kapitalgewinne sind für Non-Dom-Personen steuerfrei.

Immobilien in Deutschland, Österreich oder der Schweiz werden weiterhin im Belegenheitsstaat besteuert (Mieteinnahmen und ggf. Veräußerungsgewinne). Die Holdingstruktur auf Malta kann dennoch Vorteile bieten – etwa bei der Nachfolgeplanung oder der Reinvestition von Erlösen.

Die Mandatsbeziehung unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Malta hat strenge GDPR-konforme Datenschutzgesetze. Das Gesellschaftsregister ist öffentlich, aber die offengelegten Informationen sind begrenzt. Wir beraten zu diskreten Strukturierungsoptionen.

Ja. Die Nachfolgeplanung ist ein Kernbestandteil der Family-Office-Beratung. Gesellschaftsverträge, Testamentsgestaltung und Governance-Regelungen werden so gestaltet, dass der Generationentransfer reibungslos erfolgt.

DW&P ist eine Kanzlei, kein Finanzdienstleister. Wir treffen keine Anlageentscheidungen und verkaufen keine Finanzprodukte. Unser Fokus liegt auf der steuerlichen und rechtlichen Strukturierung – wir arbeiten komplementär zu Ihren bestehenden Vermögensverwaltern und Banken.

Nächster Schritt

Sprechen wir über Ihre Situation.

Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch – persönlich oder per Video.

Dr. Jörg Werner

Dr. Jörg Werner

Gründer & Rechtsanwalt

Nathaniel Borg
Roderick Galea
Nicole Blossfeld
Horst Wickinghoff

und sein Team in Malta

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Corporate Services at DW&P Dr. Werner & Partners are provided by DW&P Services Ltd. (C 103208) which is regulated by the MFSA and is licensed under Authorised Person ID: DSER-23577 to carry out the activities of a Class C CSP in terms of the Company Services Providers Act (Cap. 529 of the Laws of Malta).

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