Family Office
Family Office auf Malta: Vermögensverwaltung im mediterranen Steuerumfeld
Malta bietet vermögenden Familien einen diskreten, EU-regulierten Standort für die professionelle Vermögensverwaltung. Keine Erbschaftsteuer, MFSA-regulierte Strukturen und ein Rechtssystem, das auf bewährtem Common Law basiert – die Grundlage für generationsübergreifende Vermögenssicherung.
0 %
Erbschaftsteuer Malta
0 %
Schenkungsteuer Malta
Ja
SFO ohne MFSA-Lizenz
Ja
EU-Pass für regulierte Strukturen
Seit 2013 · CSP Class C · MFSA-reguliert
Auf einen Blick
Malta bietet Family Offices einen EU-regulierten Rahmen: keine Erbschaftsteuer, MFSA-Lizenzierung bei Bedarf, Participation Exemption für steuerfreie Dividenden und Non-Dom-Status. Ein Single Family Office (SFO) benötigt keine MFSA-Lizenz – die Gründung als maltesische Gesellschaft genügt für die Vermögensverwaltung einer Familie.
Warum Malta für ein Family Office?
Malta vereint die Vorteile einer EU-Jurisdiktion mit einem steuerlich attraktiven Rahmen für die Vermögensverwaltung. Keine Erbschaftsteuer, keine Schenkungsteuer und ein Steuersystem, das ausländische Kapitalgewinne für Non-Dom-Personen nicht besteuert – das sind die Eckpfeiler, die Malta für Family Offices interessant machen.
Der regulatorische Rahmen ist ausgereift: Die Malta Financial Services Authority (MFSA) bietet Lizenzierungsoptionen für professionelle Vermögensverwalter, und das maltesische Gesellschaftsrecht ermöglicht flexible Holdingstrukturen. Für Family Offices, die keine regulierte Tätigkeit ausüben, ist keine MFSA-Lizenz erforderlich – die Gründung einer Verwaltungsgesellschaft genügt.
Malta bietet zudem den sogenannten EU-Pass: Regulierte Strukturen können ihre Dienste EU-weit anbieten, ohne in jedem Land eine separate Lizenz zu benötigen. Für internationale Vermögen mit Bezug zu mehreren EU-Ländern ein entscheidender Vorteil.
Nicht zuletzt spricht die Lebensqualität für Malta: Sicherheit, Klima, internationale Schulen und eine kompakte, überschaubare Insel, auf der Diskretion gewahrt bleibt.
Malta vs. Luxemburg vs. Schweiz für Family Offices
| Standort | Erbschaftsteuer | Lizenzpflicht SFO | Participation Exemption | Lebensqualität |
|---|---|---|---|---|
| Malta | 0 % | Nein | Ja (100 %) | Mediterran, sicher |
| Luxemburg | 0–48 % | Nein | Ja | Hoch, teuer |
| Schweiz | 0–50 % (kantonal) | Nein | Teilweise | Hoch, teuer |
Family-Office-Strukturen auf Malta
Die Struktur eines Family Office auf Malta hängt vom Umfang des Vermögens und den Zielen der Familie ab. Ein Single Family Office (SFO) verwaltet ausschließlich das Vermögen einer Familie und benötigt in der Regel keine MFSA-Lizenz. Es wird als maltesische Gesellschaft gegründet und übernimmt die Koordination von Investitionen, Buchhaltung, Steuerplanung und Nachfolge.
Für größere Vermögen kann eine Holdingstruktur sinnvoll sein: Die Family-Office-Gesellschaft hält Beteiligungen an operativen Gesellschaften, Immobiliengesellschaften und Investmentvehikeln. Dividendenerträge aus qualifizierten Beteiligungen können unter der Participation Exemption vollständig steuerfrei sein.
Multi Family Offices (MFO), die Vermögen mehrerer Familien verwalten, unterliegen der MFSA-Regulierung. DW&P unterstützt bei der Lizenzierung und fortlaufenden Compliance. Alternativ können spezialisierte Dienstleister mit bestehender Lizenz eingebunden werden.
“Ein Single Family Office auf Malta vereint steuerliche Effizienz mit EU-Rechtsrahmen – ohne die Komplexität und Kosten eines regulierten Vehikels. Für Familien ab 5 Mio. EUR verwaltetes Vermögen ist das ein überzeugendes Modell.”
Dr. Jörg Werner
Gründer, DW&P Dr. Werner & Partners


Nachfolgeplanung und Generationentransfer
Malta erhebt keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer – ein zentraler Vorteil für die generationsübergreifende Vermögensplanung. Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen kann im Rahmen einer strukturierten Nachfolge steuereffizient gestaltet werden.
Das maltesische Erbrecht basiert auf dem Civil Code und kennt ein System der Pflichtteile (legitime Portion). Testamentsgestaltung und Erbfolgeregelung erfordern die Berücksichtigung sowohl maltesischen als auch internationalen Rechts – insbesondere der EU-Erbrechtsverordnung (EU 650/2012), die die Rechtswahl des Erblassers ermöglicht.
Wir arbeiten bei der Nachfolgeplanung eng mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen und koordinieren die steuerliche und rechtliche Gestaltung über Ländergrenzen hinweg.
Hinweis: Die EU-Erbrechtsverordnung ermöglicht es, das Recht des Heimatlandes (z. B. deutsches Erbrecht) zu wählen – auch bei Wohnsitz auf Malta.
Leistungen von DW&P für Family Offices
DW&P bietet Family Offices eine umfassende Betreuung aus einer Hand: Gründung und Strukturierung der Gesellschaften, laufende Buchhaltung und Reporting, steuerliche Beratung und Compliance, rechtliche Begleitung und Behördenkommunikation. Sie benötigen keine separaten Dienstleister für unterschiedliche Funktionen.
Unsere Mandanten schätzen die direkte Zusammenarbeit mit der Kanzleiführung, die kurzen Kommunikationswege und die Diskretion, die wir seit 2013 für vermögende Privatpersonen auf Malta gewährleisten.
Mandantenstimmen
Was Vertrauen in der Praxis bedeutet.
Unser Prozess
Vertrauliches Erstgespräch
Analyse des Familienvermögens, der Ziele und der bestehenden Strukturen. Erste Einschätzung zur optimalen Aufstellung auf Malta.
Strukturierung & Konzeption
Entwicklung der Family-Office-Struktur: Gesellschaftsformen, Holdingarchitektur, Governance und steuerliche Rahmung.
Gründung & Lizenzierung
Gründung der Gesellschaften auf Malta. Bei regulierten Tätigkeiten: Begleitung des MFSA-Lizenzierungsprozesses.
Relocation & Non-Dom-Status
Begleitung der Familienangehörigen beim Umzug nach Malta: Aufenthaltstitel, steuerliche Registrierung, Schulen.
Laufende Betreuung & Reporting
Fortlaufende Buchhaltung, Compliance, Steuererklärungen und koordiniertes Reporting an die Familie.
Ihre Situation verdient eine individuelle Analyse.
In der kostenlosen Erstberatung prüfen wir, ob und wie Malta für Sie funktioniert.
Erstberatung vereinbarenRelevante Beratungsleistungen
HNWI Services
Spezialisierte Beratung für vermögende Privatpersonen: Strukturierung, Nachfolge, Diskretion.
Mehr erfahrenGründungFirmengründung Malta
Gründung der Family-Office-Gesellschaft und untergeordneter Holdingvehikel.
Mehr erfahrenGründungInternationale Steuerberatung
Steuerliche Strukturierung des Familienvermögens über mehrere Jurisdiktionen hinweg.
Mehr erfahrenLaufender BetriebBuchhaltung & Jahresabschluss
Laufende Buchhaltung, konsolidiertes Reporting und Jahresabschlüsse für alle Gesellschaften.
Mehr erfahrenLaufender BetriebCompliance & Regulatorik
MFSA-Compliance, AML-Anforderungen und fortlaufende regulatorische Betreuung.
Mehr erfahrenLaufender BetriebRechtsberatung
Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Vertragsgestaltung für die Family-Office-Struktur.
Mehr erfahrenIhr Ansprechpartner




Häufig gestellte Fragen
Transparenz ist uns wichtig. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema.
Nicht zwangsläufig. Ein Single Family Office, das ausschließlich das Vermögen einer Familie verwaltet, benötigt in der Regel keine Lizenz. Sobald Dritte einbezogen werden (Multi Family Office), ist eine MFSA-Regulierung erforderlich. Wir klären die Lizenzfrage im Erstgespräch.
Die Steuerbelastung hängt von der Struktur und den Einkommensquellen ab. Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen können unter der Participation Exemption steuerfrei sein. Operative Gewinne unterliegen dem Erstattungssystem (ca. 5 % effektiv). Ausländische Kapitalgewinne sind für Non-Dom-Personen steuerfrei.
Immobilien in Deutschland, Österreich oder der Schweiz werden weiterhin im Belegenheitsstaat besteuert (Mieteinnahmen und ggf. Veräußerungsgewinne). Die Holdingstruktur auf Malta kann dennoch Vorteile bieten – etwa bei der Nachfolgeplanung oder der Reinvestition von Erlösen.
Die Mandatsbeziehung unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Malta hat strenge GDPR-konforme Datenschutzgesetze. Das Gesellschaftsregister ist öffentlich, aber die offengelegten Informationen sind begrenzt. Wir beraten zu diskreten Strukturierungsoptionen.
Ja. Die Nachfolgeplanung ist ein Kernbestandteil der Family-Office-Beratung. Gesellschaftsverträge, Testamentsgestaltung und Governance-Regelungen werden so gestaltet, dass der Generationentransfer reibungslos erfolgt.
DW&P ist eine Kanzlei, kein Finanzdienstleister. Wir treffen keine Anlageentscheidungen und verkaufen keine Finanzprodukte. Unser Fokus liegt auf der steuerlichen und rechtlichen Strukturierung – wir arbeiten komplementär zu Ihren bestehenden Vermögensverwaltern und Banken.
Nächster Schritt
Sprechen wir über Ihre Situation.
Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch – persönlich oder per Video.

Dr. Jörg Werner
Gründer & Rechtsanwalt




und sein Team in Malta
