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Rente in Malta: Das staatliche Rentensystem

Susan MeierSusan MeierAktualisiert 3 Min. Lesezeit.md
Inhaltsverzeichnis
  1. 01Einzahlungsbestimmungen und soziale Hintergründe
  2. 02Kostenlast und Beitragsberechnung
  3. 03Auszahlungshöhe und Rentenobergrenze
  4. 04Beratung zu Gründung und Wohnsitzverlagerung

Da immer mehr Mandanten von Dr Werner & Partner im Zuge einer Gesellschaftsgründung auf Malta auch Ihren Wohnsitz auf die Insel verlegen, werden sie damit unter Umständen einhergehend auch in das maltesische Rentensystem einzahlen. Aus diesem Grund befasst sich der nachstehende Artikel mit den grundlegenden Eigenschaften des staatlichen Rentensystems. Die Relocation bzw. die Wohnsitzverlagerung nach Malta schafft auf der einen Seite die in unseren vorherigen Artikeln bereits thematisierte notwendige Substanz und geht zusätzlich mit erheblichen persönlichen Steuervorteilen einher (z.B. Non Dom Status).

Einzahlungsbestimmungen und soziale Hintergründe

Bevor wir jedoch die Auszahlungshöhe und -modalitäten der Rente näher betrachten werden, widmen wir unser Augenmerk zunächst den Einzahlungsbestimmungen. Während die Abgabenlast in Deutschland durch eine große Anzahl unterschiedlicher Versicherungsbeiträge sehr hoch ist, gibt es in Malta nur den sogenannten “Social Security” Beitrag, welchen man über das Lohnsteuerabzugsverfahren entrichtet.

Dieser Beitrag deckt theoeretisch alle Kostenarten wie Krankenversicherungsbeiträge als auch Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge gleichzeitig ab. Die Tatsache, dass die Sozialabgaben in Malta, verglichen mit denen der meisten anderen europäischen Ländern, sehr gering sind, ist mitunter auf folgende gesellschaftliche und demographische Strukturen zurück zuführen:

– Junge Malteser/innen leben vergleichsweise lange bei ihren Eltern (oft bis Mitte 30). – Die meisten Malterser/innen erwerben Zeit ihres Lebens mehrere Immobilien (meist durch Erbschaft). – Die älteren Malteser/innen wohnen häufig bis zum ihrem Ableben im Kreise der Familie. – Privatärztliche Versorgung und private Krankenkassenbeiträge sind um ca. 50-70% günstiger als auf dem europäischen Festland. – Der Mindstlohn liegt nur knapp über 4 EUR pro Stunde.

Kostenlast und Beitragsberechnung

Daraus ergibt sich eine geringere Ausgabenlast des Landes im Bereich staatlicher Sozialleistungen und damit einhergehend ein geringeres Bedürfnis an Sozialabgaben als in manch anderen europäischen Ländern. Der Beitrag zur “Social Security” wird wie auch in Deutschland zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur anderen Hälfte vom Arbeitnehmer getragen. Die Höhe dieser Abgaben beträgt 10% des monatlichen Bruttogehalts, wobei ein Höchstsatz von aktuell 166EUR monatlich existiert.

Das bedeutet, dass selbst bei einen monatlichen Einkommen von bspw. 5000EUR oder mehr, die Sozialabgaben weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber den Höchstbetrag von 166EUR pro Monat überschreiten werden. Dies ist unter anderem für jene Unternehmen sehr interessant, die mit dem Gedanken spielen eine Dependance in Malta zu eröffnen, denn für diese sind somit die vorraussichtlichen Kosten sehr gut kalkulierbar.

Auszahlungshöhe und Rentenobergrenze

Nun zur Ausgabenseite des maltesischen Rentensystems: Da, wie oben beschrieben, die Sozialabgaben in Form des “Social Security” Beitrags in Malta sehr gering sind, ist natürlich auch die staatliche Rente entsprechend begrenzt. Generell gilt die Regelung, dass das letzte Gehalt als Bemessungsgrundlage fungieren soll und die monatliche Rente 2/3 dieses Gehalts betragen muss. Sicherlich gilt diese Regelung aber nur bis zu einer gewissen Obergrenze.

Hierbei sprechen wir von einer monatlichen Rente von aktuell maximal 1’208,33EUR. Das bedeutet also, dass selbst wenn Sie bis zum Rentenalter ein monatliches Gehalt von bspw. 5000EUR erhalten haben, ihre Rente nicht mehr als 1208,33EUR im Monat betragen wird. Auβerdem kann auf Malta keine Einmalzahlung der staatlichen Rente in Anspruch genommen werden.

Durch Maltas Beitritt zur EU im Jahr 2004 werden Ihnen die in das maltesische Rentensystem eingezahlten Beiträge in jedem anderen europäischen Mitgliedsstaat angerechnet, sodass man bei der späteren Berechnung seiner Rente den Nachweis lückenloser Beitragszahlungen erbringen kann.

Beratung zu Gründung und Wohnsitzverlagerung

Im Zuge einer Gesellschaftsgründung oder Wohnsitzverlagerung und der damit einhergehend Lohnbuchhaltung beraten wir bereits einige Mandanten hinsichtlich der o.g. Thematik. Auch Sie beraten wir gerne zu diesem Thema oder empfehlen gegebenenfalls einen unserer verpartnerten Makler für private Krankenversicherungen oder andere Finanzdienstleister.

Susan Meier

Über den Autor

Susan Meier

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