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Standortprofil

Standort Dubai: Fakten, Steuern und was DACH-Unternehmer wissen sollten

Dubai galt lange als Synonym für Steuerfreiheit. Seit der Einführung der Körperschaftsteuer 2023 und dem Auslaufen des DBA mit Deutschland hat sich die Ausgangslage verändert. Eine faktenbasierte Einordnung.

9 %

Körperschaftsteuer VAE

0 %

Einkommensteuer

Keines

DBA mit Deutschland

Nein

EU-Mitglied

Faktenbasierte Einordnung · Seit 2013 auf Malta

Auf einen Blick

Dubai bietet nach wie vor keine persönliche Einkommensteuer und eine erstklassige Infrastruktur. Für Unternehmen gilt seit 2023 eine Körperschaftsteuer von 9 %. In Freezones kann unter strengen Voraussetzungen ein 0 %-Satz gelten. Das DBA mit Deutschland ist seit Ende 2021 ausgelaufen, was für DACH-Unternehmer erhebliche steuerliche Konsequenzen hat. Die DBAs mit Österreich und der Schweiz bestehen weiterhin. Diese Seite ordnet die Fakten ein und zeigt, wo Malta als EU-Standort anders aufgestellt ist.

Eckdaten im Überblick

Körperschaftsteuer9 %Auf Gewinne ab AED 375.000. QFZP in Freezones: 0 % auf qualifizierendes Einkommen.
Einkommensteuer0 %Keine persönliche Einkommensteuer in den VAE.
DBA mit DeutschlandKeinesSeit Ende 2021 ausgelaufen und nicht erneuert.
DBA mit Österreich / SchweizAktivBeide Abkommen bestehen weiterhin.
EU-MitgliedschaftNeinKein Zugang zum EU-Binnenmarkt oder EU-Dienstleistungsfreiheit.
Visa / AufenthaltAb ca. 5.000 EURFreezone-Investor-Visa. Golden Visa ab AED 2 Mio. Immobilie oder Investition.
Flugzeit DACHCa. 6 StundenDirektflüge aus den meisten DACH-Großstädten verfügbar.
AmtsspracheArabisch / EnglischGeschäftssprache ist Englisch. Behördenprozesse auf Englisch möglich.

Was Dubai als Wirtschaftsstandort auszeichnet

Dubai hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten vom Ölstaat zum internationalen Wirtschaftszentrum entwickelt. Die Vereinigten Arabischen Emirate bieten eine moderne Infrastruktur, schnelle Behördenprozesse und ein Geschäftsumfeld, das gezielt internationale Unternehmer anzieht. Die geographische Lage zwischen Europa, Asien und Afrika macht Dubai zu einem Drehkreuz für global aufgestellte Geschäftsmodelle.

Natürliche Personen zahlen in den VAE keine Einkommensteuer. Das ist ein realer Vorteil, der unabhängig von der Rechtsform gilt. Dazu kommen über 40 Freezones mit unterschiedlichen Branchenschwerpunkten, in denen sich Gesellschaften innerhalb weniger Tage gründen lassen. Die VAE investieren konsequent in digitale Infrastruktur und haben mit dem Golden Visa ein langfristiges Aufenthaltsmodell für Investoren und Unternehmer geschaffen.

Dubai ist allerdings kein rechtsfreier Raum. Seit 2023 gelten für Unternehmen neue Steuerregeln, und die Anforderungen an Substanz und Compliance steigen kontinuierlich. Wer Dubai als Unternehmensstandort in Betracht zieht, sollte die aktuellen Rahmenbedingungen kennen, nicht die von 2019.

Das Steuermodell der VAE seit 2023

Seit dem 1. Juni 2023 erheben die VAE eine Körperschaftsteuer (Corporate Tax) von 9 % auf Gewinne, die AED 375.000 (rund 95.000 EUR) übersteigen. Gewinne darunter bleiben steuerfrei. Für kleine Unternehmen mit einem Umsatz unter AED 3 Millionen gibt es eine Small Business Relief, die bis Ende 2026 befristet ist und eine vereinfachte Besteuerung ermöglicht.

In Freezones können Qualifying Free Zone Persons (QFZP) unter bestimmten Voraussetzungen einen 0 %-Satz auf qualifizierendes Einkommen erhalten. Die Anforderungen sind allerdings streng: Die Einkünfte dürfen nicht aus dem Mainland stammen, es gelten Substanzanforderungen, und die Gesellschaft muss regelmäßige Prüfungen bestehen. Nicht qualifizierendes Einkommen wird auch in der Freezone mit 9 % besteuert.

Seit Januar 2025 setzen die VAE den Domestic Minimum Top-Up Tax (DMTT) im Rahmen von Pillar Two um. Große multinationale Unternehmen mit einem konsolidierten Umsatz ab 750 Millionen EUR unterliegen damit einer Mindestbesteuerung von 15 %. Für die meisten DACH-Unternehmer, die nach Dubai expandieren, ist diese Schwelle nicht relevant. Für größere Konzernstrukturen ändert sie die Kalkulation allerdings erheblich.

Natürliche Personen bleiben von der Körperschaftsteuer ausgenommen. Es gibt keine persönliche Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer und keine Erbschaftsteuer auf Bundesebene der VAE. Für Unternehmer, die ausschließlich über eine natürliche Person operieren und keine Gesellschaftsstruktur nutzen, bleibt Dubai steuerlich attraktiv.

Moderne Architektur in Dubai
Traditionelle arabische Architektur

Aufenthalt und Visa in den VAE

Die VAE bieten verschiedene Visa-Kategorien für Unternehmer und Investoren. Das Golden Visa ist ein 10-Jahres-Visum, das unter anderem Immobilieninvestoren (ab AED 2 Millionen), Unternehmern mit einer aktiven Gesellschaft in den VAE und Fachkräften mit spezialisierten Qualifikationen offensteht. Es bietet langfristige Aufenthaltssicherheit und erlaubt Familienmitgliedern den Aufenthalt.

Für Unternehmer, die eine Freezone-Gesellschaft gründen, ist ein Investor Visa Teil des Gründungspakets. Die Kosten variieren je nach Freezone und umfassen in der Regel die Lizenzgebühr, Visa-Processing und eine Emirates ID. Freelancer können über spezialisierte Freezones ein Freelancer Visa erhalten, das ebenfalls den dauerhaften Aufenthalt ermöglicht.

Die Gesamtkosten für Aufenthalt und Geschäftstätigkeit liegen über dem europäischen Durchschnitt. Mieten in Dubai haben sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Hinzu kommen Gesundheitsversicherung (Pflicht), Schulgebühren für internationale Schulen und Lebenshaltungskosten, die insbesondere in den bevorzugten Lagen (Downtown, Marina, JBR) auf Niveau von Zürich oder München liegen.

Dubai hat reale Vorteile, aber die Rahmenbedingungen haben sich seit 2023 verändert. Wer als DACH-Unternehmer eine informierte Entscheidung treffen will, braucht eine ehrliche Einordnung der steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen - nicht Marketingversprechen.

Dr. Jörg Werner

Gründer, Dr. Werner & Partners

Praxis-Check: Alltag für DACH-Unternehmer

Bankensystem: Kontoeröffnungen in Dubai sind zunehmend an strenge KYC/AML-Prozesse gebunden. DACH-Unternehmer berichten regelmäßig von verzögerten oder abgelehnten Kontoanträgen, insbesondere bei Geschäftsmodellen ohne physische Präsenz in den VAE. Die Eröffnung eines Geschäftskontos kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Das ist ein Punkt, der in der Planung oft unterschätzt wird.

Substanzanforderungen: Die VAE verschärfen die Anforderungen an wirtschaftliche Substanz kontinuierlich. Für Freezone-Gesellschaften mit QFZP-Status ist der Nachweis realer Geschäftstätigkeit vor Ort Pflicht. Reine Briefkastengesellschaften ohne Personal und operative Tätigkeit in den VAE verlieren ihren Steuervorteil. Das entspricht einem internationalen Trend, den auch andere Jurisdiktionen verfolgen.

Kulturelle Rahmenbedingungen: Dubai ist eine kosmopolitische Stadt mit einer großen internationalen Community. Die Geschäftssprache ist Englisch, Behördenprozesse sind digitalisiert und effizient. Gleichzeitig gelten die Gesetze der VAE, die sich in einigen Bereichen erheblich von europäischem Recht unterscheiden. Familienrecht, Meinungsfreiheit und arbeitsrechtliche Regelungen folgen anderen Prinzipien als in DACH-Ländern.

Erreichbarkeit: Dubai ist rund 6 Flugstunden von den DACH-Ländern entfernt. Es gibt Direktflüge aus allen großen deutschen, österreichischen und Schweizer Städten. Für Unternehmer, die regelmäßig Termine in Europa wahrnehmen, bedeutet das mehr Reiseaufwand als bei einem europäischen Standort. Die Zeitverschiebung (UTC+4) ist moderat, erschwert aber Meetings am frühen Morgen oder späten Nachmittag europäischer Zeit.

Dubai Skyline bei Sonnenuntergang
Dubai Marina bei Dämmerung

Einordnung: Wie Malta sich unterscheidet

Malta ist EU-Mitglied mit voller Binnenmarktzugehörigkeit. Für Unternehmer, die Geschäfte im europäischen Raum betreiben, bedeutet das: Dienstleistungsfreiheit, regulatorische Anerkennung und ein Rechtsrahmen, der dem deutschen Finanzamt vertraut ist. Malta hat aktive Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das schafft Rechtssicherheit, die Dubai für deutsche Steuerpflichtige seit Ende 2021 nicht mehr bieten kann.

Die effektive Körperschaftsteuer in Malta liegt bei 5 % durch das EU-konforme Refund-System (6/7-Rückerstattung des 35 %-Nominalsatzes). Dieses System ist seit Jahrzehnten etabliert, von der EU-Kommission bestätigt und von der OECD anerkannt. Es ist kein Schlupfloch, sondern ein struktureller Bestandteil des maltesischen Steuersystems.

Wo Dubai die fehlende Einkommensteuer als Vorteil hat, bietet Malta das FITWI-Regime (Flat Rate Income Tax for Workers in Innovation): Qualifizierte Arbeitnehmer und Geschäftsführer zahlen 15 % pauschale Einkommensteuer auf ihre Bezüge. Für Unternehmer, die sich selbst ein Gehalt zahlen, kann das eine transparente und planbare Lösung sein.

Beide Standorte haben ihre Berechtigung. Dubai eignet sich für Unternehmer ohne strukturellen Bezug zum DACH-Raum, die dauerhaft in den VAE leben und deren Geschäftsmodell nicht auf den EU-Markt angewiesen ist. Malta eignet sich für Unternehmer, die DBA-Schutz, EU-Zugang und eine langfristig belastbare Steuerstruktur brauchen.

Die Standortwahl ist keine Frage von besser oder schlechter. Sie hängt von Geschäftsmodell, Zielmärkten und persönlicher Lebenssituation ab.

Wegzugsbesteuerung und der DACH-Angle

Für Unternehmer aus Deutschland greift bei einem Wegzug nach Dubai die Wegzugsbesteuerung (Paragraph 6 AStG). Unrealisierte Wertzuwächse von Gesellschaftsanteilen werden beim Verlassen Deutschlands besteuert. Bei einem Umzug innerhalb der EU/EWR kann die Steuer gestundet werden. Bei einem Umzug nach Dubai ist sie sofort fällig. Das kann bei werthaltigen Beteiligungen eine erhebliche Liquiditätsbelastung bedeuten.

Hinzu kommt die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach Paragraph 2 AStG. Wenn ein Unternehmer wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, kann das deutsche Finanzamt Einkünfte bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug besteuern. Ohne DBA fehlt der Mechanismus, der eine Doppelbesteuerung verhindert. Mit dem DBA, wie es zwischen Deutschland und Malta besteht, gibt es klare Zuweisungsregeln.

Für Unternehmer aus Österreich und der Schweiz ist die Lage differenzierter. Beide Länder haben aktive DBAs mit den VAE. Österreich kennt eine ähnliche Wegzugsbesteuerung, bietet aber bei einem Wegzug in ein DBA-Land Stundungsmöglichkeiten. Die Schweiz erhebt keine Wegzugssteuer im klassischen Sinne, hat aber kantonale Besonderheiten, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

Unser Prozess

  1. Kostenlose Standort-Analyse

    Wir analysieren Ihr Geschäftsmodell, Ihre Zielmärkte und Ihre steuerliche Ausgangslage im Herkunftsland. Am Ende steht eine klare Empfehlung.

  2. Steuerliche Strukturierung

    Gemeinsam entwerfen wir die optimale Gesellschaftsstruktur: Holding, operative Gesellschaft, Refund-Setup. Abgestimmt auf Ihre individuelle Situation.

  3. Firmengründung Malta

    Wir begleiten den gesamten Gründungsprozess: Gesellschaftsvertrag, Registrierung, Steueranmeldung, Bankkontoeröffnung. Zeitrahmen: 6-8 Wochen.

  4. Relocation und Aufenthaltstitel

    Organisation des Wohnsitzwechsels: Aufenthaltsgenehmigung, Anmeldung, Sozialversicherung, Wohnungssuche. Alles aus einer Hand.

  5. Laufende Betreuung

    Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Refund-Anträge. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner für alle steuerlichen und rechtlichen Fragen.

Sie ziehen Dubai in Betracht? Lassen Sie uns die Fakten gemeinsam einordnen.

In der kostenlosen Erstberatung analysieren wir Ihr Geschäftsmodell und zeigen, ob Malta die passendere Wahl für Ihre Situation ist. Ehrlich, faktenbasiert, ohne Verkaufsdruck.

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Traditionelles Boot am Dubai Creek
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Häufig gestellte Fragen

Transparenz ist uns wichtig. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema.

Für natürliche Personen erhebt Dubai weiterhin keine Einkommensteuer. Für Unternehmen gilt seit Juni 2023 eine Körperschaftsteuer von 9 % auf Gewinne über AED 375.000 (ca. 95.000 EUR). In Freezones können Qualifying Free Zone Persons unter strengen Voraussetzungen einen 0 %-Satz erhalten. Pauschal steuerfrei ist Dubai für Gesellschaften nicht mehr.

Ohne Doppelbesteuerungsabkommen kann Deutschland Einkünfte, die es dem Inland zurechnet, voll besteuern - ohne Anrechnungsmechanismus für Steuern in Dubai. Das betrifft insbesondere deutsche Beteiligungen, Veräußerungsgewinne und die erweitert beschränkte Steuerpflicht (Paragraph 2 AStG). Für Unternehmer mit wirtschaftlichem Bezug zu Deutschland ist das ein strukturelles Risiko.

Nein, nicht im gleichen Ausmaß. Österreich und die Schweiz haben jeweils aktive DBAs mit den VAE. Das bietet einen Mechanismus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, den deutsche Steuerpflichtige seit Ende 2021 nicht mehr haben. Im Einzelfall sollten aber auch österreichische und Schweizer Unternehmer die Wegzugsbesteuerung und die Substanzanforderungen prüfen lassen.

Das Golden Visa selbst kostet in Behördengebühren rund AED 2.000-3.000 (ca. 500-750 EUR). Voraussetzung ist aber eine qualifizierende Investition: zum Beispiel eine Immobilie ab AED 2 Millionen (ca. 500.000 EUR) oder eine aktive Gesellschaft in den VAE. Die Gesamtkosten hängen also primär von der Art der Qualifizierung ab.

Wir beraten nicht zur Firmengründung in Dubai. Unsere Spezialisierung ist Malta. Wir können aber im kostenlosen Erstgespräch einordnen, ob Malta für Ihr Geschäftsmodell die bessere Alternative ist, insbesondere wenn DBA-Schutz, EU-Zugang oder eine langfristig belastbare Steuerstruktur Priorität haben.

Nächster Schritt

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