Standortvergleich
Dubai oder Malta? Was die Steuersätze nicht verraten
Seit Juni 2023 erhebt Dubai eine Körperschaftsteuer von 9 %. Das DBA mit Deutschland ist seit 2022 ausgelaufen. Für DACH-Unternehmer hat sich die Ausgangslage verändert. Wir ordnen ein.
9 %
Körperschaftsteuer Dubai
5 %
Effektive KSt Malta
Nur Malta
EU-Mitglied
Nur Malta
DBA mit Deutschland
Unabhängige Analyse · Seit 2013 auf Malta
Auf einen Blick
Dubai bietet keine persönliche Einkommensteuer und eine moderne Infrastruktur. Für DACH-Unternehmer mit Bezug zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz fehlen aber seit 2022 das Doppelbesteuerungsabkommen und der EU-Binnenmarktzugang. Malta kombiniert eine effektive Körperschaftsteuer von 5 % mit aktiven DBAs im gesamten DACH-Raum, voller EU-Mitgliedschaft und englischsprachigen Behördenprozessen. Welcher Standort passt, hängt vom Geschäftsmodell, den Zielmärkten und dem persönlichen Lebensmittelpunkt ab.
Dubai und Malta im direkten Vergleich
Körperschaftsteuer
Dubai
9 % ab AED 375.000 Gewinn. In Freezones unter bestimmten Voraussetzungen 0 %.
Malta
35 % nominal. 5 % effektiv nach EU-konformem Refund-System (6/7-Rückerstattung).
Effektive Steuerbelastung
Dubai
0-9 % auf Gesellschaftsebene. 0 % persönliche Einkommensteuer.
Malta
5 % auf Gesellschaftsebene. FITWI-Regime: 15 % Pauschale für natürliche Personen.
EU-Mitgliedschaft
Dubai
Nein. Kein Zugang zum EU-Binnenmarkt, keine Dienstleistungsfreiheit.
Malta
Ja. Voller Zugang zum EU-Binnenmarkt, Dienstleistungsfreiheit, EU-Rechtsrahmen.
DBA mit Deutschland
Dubai
Kein DBA seit Ende 2021. Kein Mechanismus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Malta
Aktives DBA mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Substanzanforderungen
Dubai
QFZP-Kriterien in Freezones. Substanznachweis wird zunehmend strenger geprüft.
Malta
Klar definiert: Büro, Personal, Geschäftsführung vor Ort.
Banking für DACH
Dubai
Erschwert. Strenge KYC/AML-Prüfungen, häufig verzögerte oder abgelehnte Kontoanträge.
Malta
Solide. EU-reguliert, MFSA-Aufsicht. Kontoeröffnung planbar.
Sprache / Behörden
Dubai
Arabisch und Englisch.
Malta
Maltesisch und Englisch. Alle Behördenprozesse auf Englisch.
Lebenshaltungskosten
Dubai
Hoch. Miete, Schulgeld und Gesundheitskosten liegen über europäischem Niveau.
Malta
Moderat. Niedriger als München, vergleichbar mit südeuropäischem Niveau.
Reisedistanz DACH
Dubai
Ca. 6 Stunden Flugzeit. Gute Verbindungen, aber deutlich weiter als Malta.
Malta
2-3 Stunden Flugzeit. Direktflüge aus Deutschland, Österreich, Schweiz.
Finanzamt-Akzeptanz
Dubai
Kritisch. Ohne DBA fehlt der strukturelle Schutz vor Doppelbesteuerung.
Malta
Etabliert. DBA-Schutz, EU-Konformität, OECD-anerkanntes Refund-System.
Was Dubai als Standort auszeichnet
Dubai war jahrelang das Synonym für Steuerfreiheit. Keine Einkommensteuer, keine Körperschaftsteuer, eine moderne Infrastruktur und eine wachsende Unternehmerszene. Für viele DACH-Unternehmer war das ein starkes Argument.
Natürliche Personen zahlen in den Vereinigten Arabischen Emiraten nach wie vor keine Einkommensteuer. Das ist ein realer Vorteil, der in keinem Standortvergleich fehlen sollte. Dazu kommt eine erstklassige Infrastruktur: moderne Büroflächen, schnelle Behördenprozesse und ein Geschäftsumfeld, das auf internationale Unternehmer ausgerichtet ist.
In Freezones lässt sich eine Gesellschaft innerhalb weniger Tage gründen. Dubai bietet als Drehkreuz zwischen Europa, Asien und Afrika exzellente Verkehrsanbindungen. Für Unternehmer, die primär in der Region Middle East und Asia operieren, kann das ein strategischer Vorteil sein.
Seit 2023 hat sich die Ausgangslage allerdings verändert. Die VAE erheben jetzt eine Körperschaftsteuer von 9 % auf Gewinne über AED 375.000 (rund 95.000 EUR). Und für DACH-Unternehmer kommt ein zweiter Faktor hinzu, der selten ausführlich erklärt wird: das fehlende Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland.
Was bei Dubai oft übersehen wird
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE ist seit Ende 2021 ausgelaufen und wurde nicht erneuert. Das ist der gravierendste Punkt für Unternehmer aus dem DACH-Raum. Ohne DBA kann Deutschland Einkünfte, die es dem Inland zurechnet, voll besteuern - unabhängig davon, ob Sie in Dubai leben. Das betrifft insbesondere Einkünfte aus deutschen Beteiligungen, Veräußerungsgewinne bei Anteilen an deutschen Gesellschaften und Einkünfte, die über eine erweitert beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) erfasst werden.
Die Körperschaftsteuer von 9 % gilt seit Juni 2023. In Freezones bleiben bestimmte Einkünfte unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, aber die Anforderungen an sogenannte Qualifying Free Zone Persons (QFZP) sind strenger als viele erwarten. Substanznachweis, kein Handel mit dem Mainland und regelmäßige Prüfung - die Zeiten pauschaler Steuerfreiheit sind vorbei. Seit 2025 setzen die VAE zudem den Domestic Minimum Top-Up Tax (DMTT) um, mit einer Mindeststeuer von 15 % für große multinationale Unternehmen.
Ein häufig unterschätzter Punkt ist das Bankensystem. Kontoeröffnungen in Dubai sind zunehmend an strenge KYC/AML-Prozesse gebunden. DACH-Unternehmer berichten regelmäßig von verzögerten oder abgelehnten Kontoanträgen - besonders bei Geschäftsmodellen, die nicht physisch in den VAE operieren. Das kann den Geschäftsstart um Monate verzögern.
Hinzu kommt die fehlende EU-Mitgliedschaft. Für Unternehmen, die innerhalb des europäischen Binnenmarktes agieren, bedeutet das: Zollhürden, keine EU-Dienstleistungsfreiheit und keine automatische regulatorische Anerkennung. Wer B2B-Dienstleistungen im EU-Raum erbringt, steht vor zusätzlichem administrativem Aufwand.


“Wir erleben regelmäßig Mandanten, die sich anfangs für Dubai interessiert haben. Im Gespräch zeigt sich dann, dass die fehlende DBA-Abdeckung und der fehlende EU-Zugang für ihr Geschäftsmodell strukturelle Risiken sind. Ein ehrlicher Vergleich spart mehr als ein schneller Entschluss.”
Dr. Jörg Werner
Gründer, Dr. Werner & Partners
Für wen welcher Standort passt
Dubai ist keine schlechte Wahl. Für bestimmte Profile kann der Standort die bessere Option sein. Unternehmer ohne Bezug zum DACH-Raum, die keine Einkünfte aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben und keinen Rückbezug zur europäischen Regulierung brauchen, finden in Dubai einen effizienten Standort. E-Commerce-Unternehmer mit globalem Markt, die nicht auf den EU-Binnenmarkt angewiesen sind, profitieren von Dubais strategischer Lage zwischen Europa, Asien und Afrika. Ebenso Unternehmer, die dauerhaft und tatsächlich in Dubai leben und ihren Lebensmittelpunkt vollständig verlagern.
Malta ist die stabilere Wahl für Unternehmer, die weiterhin Geschäfte im DACH-Raum betreiben, Beteiligungen in Deutschland halten oder regelmäßig im EU-Raum tätig sind. Die aktiven Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz schaffen Rechtssicherheit. Die EU-Mitgliedschaft ermöglicht den uneingeschränkten Zugang zum Binnenmarkt. Das Refund-System mit einer effektiven Körperschaftsteuer von 5 % ist seit Jahrzehnten etabliert, EU-konform und von der OECD anerkannt.
Handels-, Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen ohne eigenes geistiges Eigentum profitieren in Malta von einem klaren Steuervorteil ohne branchenspezifische Einschränkungen. Unternehmer im Gaming-, Fintech- oder Finanzdienstleistungssektor finden in Malta ein eingespieltes regulatorisches Ökosystem. Und wer Substanz tatsächlich vor Ort aufbauen und leben möchte, trifft auf eine etablierte DACH-Community mit deutschsprachiger Beratungsinfrastruktur.
Kurz: Dubai eignet sich für Unternehmer ohne DACH-Bezug, die dauerhaft in den VAE leben. Malta eignet sich für Unternehmer, die EU-Zugang, DBA-Schutz und eine langfristig belastbare Steuerstruktur brauchen.
Der DACH-Angle: Wegzugsbesteuerung und Finanzamt
Für Unternehmer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz beginnt die Standortfrage nicht beim Zielland, sondern beim Herkunftsland. Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) besteuert unrealisierte Wertzuwächse von Gesellschaftsanteilen beim Verlassen Deutschlands. Bei einem Umzug in einen EU/EWR-Staat kann die Steuer gestundet werden. Bei einem Umzug nach Dubai ist sie sofort fällig.
Das fehlende DBA mit den VAE verschärft die Situation. Ohne Abkommen kann das deutsche Finanzamt Einkünfte, die es Deutschland zurechnet, voll besteuern - ohne Anrechnungsmechanismus für in Dubai gezahlte Steuern. Das betrifft insbesondere die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG, die bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug greifen kann, wenn der Unternehmer wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält.
Malta bietet hier einen strukturellen Vorteil: Die Wegzugssteuer kann bei einem Umzug innerhalb der EU gestundet werden. Das aktive DBA sorgt für klare Zuweisungsregeln bei der Besteuerung. Und die OECD-Konformität des maltesischen Steuersystems erhöht die Akzeptanz beim deutschen Finanzamt.
Von Dubai nach Malta: Wenn der Standortwechsel Sinn macht
Wir beraten regelmäßig Unternehmer, die bereits eine Struktur in Dubai aufgebaut haben und feststellen, dass sie den EU-Marktzugang, die DBA-Abdeckung oder die regulatorische Stabilität brauchen, die Dubai nicht bieten kann. Ein Standortwechsel von Dubai nach Malta ist möglich und kann steuerlich sinnvoll gestaltet werden.
Der Übergang erfordert eine sorgfältige Planung: Auflösung oder Beibehaltung der Dubai-Gesellschaft, Gründung der maltesischen Struktur, Steuerliche Begleitung des Wohnsitzwechsels und Abstimmung mit den Behörden im Herkunftsland. Bei richtiger Gestaltung lässt sich ein fließender Übergang realisieren, ohne dass Doppelbesteuerung oder Substanzprobleme entstehen.
In der kostenlosen Erstberatung können wir einschätzen, ob ein Wechsel für Ihre Situation sinnvoll ist und welche Schritte dafür nötig wären.


Unser Prozess
Kostenlose Standort-Analyse
Wir analysieren Ihr Geschäftsmodell, Ihre Zielmärkte und Ihre steuerliche Ausgangslage im Herkunftsland. Am Ende steht eine klare Empfehlung.
Steuerliche Strukturierung
Gemeinsam entwerfen wir die optimale Gesellschaftsstruktur: Holding, operative Gesellschaft, Refund-Setup. Abgestimmt auf Ihre individuelle Situation.
Firmengründung Malta
Wir begleiten den gesamten Gründungsprozess: Gesellschaftsvertrag, Registrierung, Steueranmeldung, Bankkontoeröffnung. Zeitrahmen: 6-8 Wochen.
Relocation und Aufenthaltstitel
Organisation des Wohnsitzwechsels: Aufenthaltsgenehmigung, Anmeldung, Sozialversicherung, Wohnungssuche. Alles aus einer Hand.
Laufende Betreuung
Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Refund-Anträge. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner für alle steuerlichen und rechtlichen Fragen.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welcher Standort zu Ihren Zielen passt.
In der kostenlosen Erstberatung analysieren wir Ihr Geschäftsmodell und zeigen, ob Malta oder ein anderer Standort die richtige Wahl ist. Ehrlich, vertraulich, ohne Verkaufsdruck.
Erstberatung vereinbarenRelevante Beratungsleistungen
Firmengründung Malta
Gründung Ihrer maltesischen Gesellschaft inklusive Steuerstruktur, Bankkonto und Registrierung.
Mehr erfahrenGründungInternationale Steuerberatung
Steuerliche Strukturierung für DACH-Unternehmer mit internationaler Ausrichtung. DBA-Optimierung, Refund-System, Wegzugsbesteuerung.
Mehr erfahrenNiederlassungRelocation nach Malta
Aufenthaltsgenehmigung, Wohnsitzwechsel und Integration. Von der Anmeldung bis zur Sozialversicherung.
Mehr erfahrenIhr Ansprechpartner




Häufig gestellte Fragen
Transparenz ist uns wichtig. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema.
Für natürliche Personen erhebt Dubai keine Einkommensteuer. Für Unternehmen gilt seit Juni 2023 eine Körperschaftsteuer von 9 % auf Gewinne über AED 375.000 (ca. 95.000 EUR). In Freezones können bestimmte Einkünfte unter strengen Voraussetzungen steuerfrei bleiben. Pauschal steuerfrei ist Dubai für Unternehmer seit 2023 nicht mehr.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde Ende 2021 nicht verlängert. Hintergrund waren unter anderem Bedenken hinsichtlich des Informationsaustauschs und der steuerlichen Transparenz. Für DACH-Unternehmer bedeutet das: Einkünfte, die Deutschland dem Inland zurechnet, können dort voll besteuert werden - ohne Anrechnungsmechanismus.
Die reinen Gründungskosten in einer Freezone liegen je nach Freezone bei 5.000 bis 15.000 EUR. Hinzu kommen laufende Kosten: Freezone-Lizenz (jährliche Erneuerung), Visa-Gebühren, Büromiete und gegebenenfalls ein lokaler Sponsor für Mainland-Gesellschaften. In Malta liegen die Gründungskosten inklusive Steuerstruktur in einem vergleichbaren Rahmen, wobei die laufenden Kosten durch die EU-Struktur transparenter kalkulierbar sind.
Technisch ja, aber mit Einschränkungen. Dubai liegt außerhalb der EU, was bedeutet: keine Dienstleistungsfreiheit, keine automatische regulatorische Anerkennung, potenzielle Zollhürden bei Warenverkehr. Für B2B-Dienstleistungen im EU-Raum kann das zusätzlichen administrativen Aufwand und höhere Compliance-Kosten verursachen. Eine maltesische Gesellschaft operiert innerhalb des EU-Binnenmarktes und unterliegt den EU-Regeln - das vereinfacht den Marktzugang erheblich.
Wir beraten nicht zu Dubai. Unsere Spezialisierung ist Malta. Aber wir kennen die Ausgangslage vieler Mandanten, die Dubai in Erwägung gezogen haben, und können im Erstgespräch einordnen, ob Malta für Ihre Situation die bessere Option ist. Die Erstberatung ist kostenlos, vertraulich und dauert in der Regel 30 Minuten.
Nächster Schritt
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welcher Standort zu Ihren Zielen passt.
In der kostenlosen Erstberatung analysieren wir Ihr Geschäftsmodell und zeigen, ob Malta oder ein anderer Standort die richtige Wahl ist. Ehrlich, vertraulich, ohne Verkaufsdruck.

Dr. Jörg Werner
Gründer & Rechtsanwalt




und sein Team in Malta
