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Steuerberatung Malta

Steuerberatung für Malta - für Unternehmer und Privatpersonen

Klären Sie kostenfrei mit unseren Steuerexperten, welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten Malta für Ihren Fall bietet - ob als Unternehmer oder Privatperson.

MFSA-lizenziertSeit 2013Deutschsprachig
Beide Wege im Blick: Unternehmens- und Privatbesteuerung
MFSA-lizenziert und reguliert
Koordination mit Ihren DACH-Beratern
Ehrliche Einschätzung vor Mandatierung

Kostenfreie Erstberatung

Unverbindlich mit einem Steuerexperten klären, welcher steuerliche Weg für Ihre Situation der richtige ist.

1Ihr Anliegen
2Kontaktdaten
Vertrauliche Analyse Ihrer steuerlichen Ausgangslage
Rückmeldung innerhalb von 24 h (Werktage)
30-minütiges Gespräch mit Seniorberater
Kanzleisitz in Birkirkara, Malta
Keine Verpflichtung
Seit 2013 auf Malta
MFSA-lizenziert
Deutschsprachiges Team
Kostenfreie Erstberatung

In 60 Sekunden verstehen

Für wen

Unternehmer mit internationalem Geschäftsmodell und Privatpersonen mit ausländischen Einkünften - aus DACH.

Ergebnis

Klare Einschätzung, welcher steuerliche Weg für Sie funktioniert: 5 %-Refundsystem, Non-Dom-Status oder eine Kombination aus beiden.

Ablauf

Kostenfreie Erstberatung - individuelle Strukturanalyse - begleitete Umsetzung mit Koordination Ihrer DACH-Berater.

Nächster Schritt

30-minütiges Erstgespräch mit einem Seniorberater - kostenfrei und unverbindlich.

Für wen unsere Steuerberatung gedacht ist - und wann andere Wege besser passen

Malta bietet zwei steuerliche Wege. Ob einer davon zu Ihnen passt, hängt von Ihrer konkreten Situation ab.

Gut geeignet für

  • Unternehmer mit internationalem oder ortsunabhängigem Geschäftsmodell, die 5 % Effektivsteuer anstreben
  • Privatpersonen mit ausländischen Kapital- oder Mieteinkünften, die vom Non-Dom-Status profitieren können
  • DACH-Unternehmer, die ihren Lebensmittelpunkt nach Malta verlegen und eine Gesellschaft gründen wollen
  • Vermögende Privatpersonen, die steuereffizient in der EU leben und keine Erbschaftssteuer zahlen möchten
  • Mandanten, die eine durchdachte Lösung suchen - inklusive Wegzugsplanung und Abstimmung mit ihren bestehenden DACH-Beratern

Nicht geeignet für

  • Angestellte ohne wesentliche ausländische Einkünfte - Malta bietet hier keinen steuerlichen Vorteil gegenüber DACH
  • Konstruktionen ohne reale Substanz: Wer nur eine Briefkastenadresse sucht, ist bei uns falsch
  • Geschäftsmodelle, die physische Präsenz in DACH erfordern - die steuerliche Verlagerung greift dann nicht vollständig
  • Fälle, bei denen die erwartete Ersparnis die Verlagerungs- und Beratungskosten nicht rechtfertigt
Team-Besprechung im Konferenzraum
Mandantenakten im Archiv der Kanzlei

Was uns von anderen Malta-Beratern unterscheidet

MFSA-lizenziert - nicht nur registriert

Unsere Kanzlei ist von der maltesischen Finanzaufsicht (MFSA) lizenziert. Viele Anbieter, die Steuerberatung für Malta anbieten, haben diese Zulassung nicht. Prüfen Sie das, bevor Sie sich festlegen.

Beide Steuerwege aus einer Hand

Wir beraten sowohl zur Unternehmensbesteuerung (5 %-Refundsystem, Holding-Strukturen) als auch zur Privatbesteuerung (Non-Dom, Remittance-Basis). Und in vielen Fällen zur Kombination aus beiden. Sie brauchen dafür keinen zweiten Berater.

Koordination mit Ihren DACH-Beratern

Steuerplanung nach Malta funktioniert nicht isoliert. Wegzugsbesteuerung, erweiterte beschränkte Steuerpflicht, bestehende Gesellschaften - wir stimmen uns direkt mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in DACH ab, damit nichts auf der Strecke bleibt.

Unser Prozess

Wie wir Ihren Fall bearbeiten

Von der steuerlichen Analyse bis zur laufenden Compliance - wir begleiten Sie persönlich durch jeden Schritt.

Kostenfreie Erstberatung

Steuerliche Analyse, Strukturvorschlag und Compliance-Prüfung in einem Gespräch. Sie gehen mit einer konkreten Empfehlung nach Hause - ob Holding, Non-Dom oder hybride Lösung. Kostenfrei und unverbindlich.

Umsetzung

Wir setzen die empfohlene Struktur um - ob Firmengründung, Wohnsitzverlagerung oder beides. Gründung, Substanzaufbau und behördliche Registrierung aus einer Hand, für Unternehmer wie für Privatpersonen.

Laufende Betreuung & Compliance

Buchhaltung, Jahresabschluss, steuerliche Betreuung und regelmäßige Compliance-Checks. Wir stellen sicher, dass Ihre Struktur dauerhaft den aktuellen Anforderungen entspricht.

Kernteam der Kanzlei
Konzentrierte Arbeit im Open-Space-Büro

Was Sie nach jedem Schritt konkret in der Hand haben

Kein unverbindliches Vorgespräch. Jede Phase liefert ein greifbares Ergebnis.

Erstberatung

Kostenfrei
  • Einschätzung, ob Malta in Ihrer Situation steuerlich sinnvoll ist - als Unternehmer, Privatperson oder beides
  • Überblick über relevante Risiken: Wegzugsbesteuerung, Substanzanforderungen, Doppelbesteuerung
  • Grober Strukturansatz, der zu Ihrer Ausgangslage passt
  • Klare Empfehlung für die nächsten sinnvollen Schritte

Strukturkonzept

Mandat
  • Schriftliche Analyse mit begründeter Empfehlung: Refundsystem, Non-Dom oder Hybridlösung
  • Detaillierter Umsetzungsfahrplan mit Zeitrahmen und Zuständigkeiten
  • Dokumentenliste und Abstimmungsplan mit Ihren DACH-Beratern
  • Transparente Kostenaufstellung für die Umsetzung

Laufende Betreuung

Mandat
  • Buchhaltung, Jahresabschluss und steuerliche Erklärungen für Ihre Malta-Struktur
  • Regelmäßige Compliance-Checks und Substanzprüfung
  • Unterstützung bei Tax-Refund-Anträgen und Behördenkontakt
  • Ansprechpartner für Rückfragen Ihrer DACH-Berater oder Banken

Sie wissen danach nicht nur, ob Malta steuerlich funktioniert - sondern auch welcher Weg, unter welchen Bedingungen und mit welchem Aufwand.

Der Unterschied einer strukturierten Steuerberatung

Ohne professionelle Steuerplanung

Unklarer steuerlicher Weg: Refundsystem oder Non-Dom? Oder beides?

Mit strukturierter Begleitung

Klare Empfehlung, welcher Weg in Ihrer Situation den größten Effekt hat

Ohne professionelle Steuerplanung

Wegzugsbesteuerung in DACH wird zu spät oder gar nicht eingeplant

Mit strukturierter Begleitung

Wegzugsplanung als fester Bestandteil - abgestimmt mit Ihrem Steuerberater in DACH

Ohne professionelle Steuerplanung

Substanz reicht nicht aus, und das Finanzamt stellt die Struktur in Frage

Mit strukturierter Begleitung

Substanzaufbau von Anfang an mitgedacht - dokumentiert und prüfungsfest

Ohne professionelle Steuerplanung

Zwei getrennte Berater für Unternehmens- und Privatbesteuerung, die nicht miteinander sprechen

Mit strukturierter Begleitung

Ein Team, das beide Steuerwege kennt und aufeinander abstimmt

Ohne professionelle Steuerplanung

Laufende Compliance wird vernachlässigt, bis ein Problem entsteht

Mit strukturierter Begleitung

Regelmäßige Compliance-Checks und proaktive Anpassung bei Gesetzesänderungen

Rechtskonform. Substanz-orientiert. Dokumentiert.

MFSA-lizenzierte Kanzlei - offiziell von der maltesischen Finanzaufsicht zugelassen und reguliert.
Substanz statt Briefkasten: Wir setzen nur Strukturen um, die einer Prüfung durch DACH-Finanzbehörden standhalten.
Vollständige Dokumentation jeder Strukturentscheidung - für maltesische und deutsche Behörden, Banken und Wirtschaftsprüfer.
Koordination mit Ihren bestehenden DACH-Beratern, damit Wegzugsbesteuerung und erweiterte beschränkte Steuerpflicht sauber abgewickelt werden.
Transparente Einschätzung von Voraussetzungen, Risiken und Grenzen - auch wenn das Ergebnis gegen eine Malta-Lösung spricht.
Laufende Compliance-Überwachung: Tax-Refund-Anträge, Jahresabschlüsse und regulatorische Anforderungen werden aktiv betreut.

Über den Gründer

Dr. Jörg Werner

Rechtsanwalt & Gründer

Wir verkaufen Malta nicht. Wir prüfen, ob es passt. Wenn eine andere Lösung besser zu Ihrer Situation passt, sagen wir Ihnen das - bevor Kosten entstehen.

  • Gründer der Kanzlei 2013 in Malta
  • Spezialisiert auf Wegzugsbesteuerung und grenzüberschreitende Steuerplanung
  • Berät Unternehmer und Privatpersonen zu beiden steuerlichen Wegen

Steuerplanung ist Vertrauenssache. Lernen Sie uns kennen, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Kommen Sie auf einen Kaffee in unserer Kanzlei in Birkirkara vorbei.

Dr. Jörg Werner

Ihr Team vor Ort

Unser Team für Ihre steuerlichen Fragen rund um Malta

Roderick Galea

Roderick Galea

Director Accounting & Tax

B.Acc. (Hons) Universität Malta, staatlich geprüfter Wirtschaftsprüfer. Spezialisiert auf maltesische Buchhaltung und Steueroptimierung.

Nathaniel Borg

Nathaniel Borg

Director Audit & Consulting

Zertifizierter Wirtschaftsprüfer (Fellow) und MBA. Berät zu Unternehmensstruktur, Compliance und langfristiger Geschäftsstrategie.

Horst Wickinghoff

Horst Wickinghoff

Senior New Business Manager

Erfahrener Lösungsexperte für steuerliche Strukturierung und Betriebsverlagerung nach Malta. Berät Unternehmer und Privatpersonen ganzheitlich zu Standort, Struktur und langfristiger Planung.

Team im Büroflur der Kanzlei
Mandantenakten im Großraumbüro
Konzentrierte Arbeit am Arbeitsplatz
Empfangsbereich der Kanzlei

Mandanten-Stimmen

Was unsere Mandanten über uns sagen

DW&P sticht für mich vor allem aufgrund der unkomplizierten Kommunikation, transparenten und fairen Preisstruktur gepaart mit hoher fachlicher Kompetenz heraus, die ich so in Kombination noch kein zweites Mal gefunden habe.

Markus SchirpDirector, Schirp DSO

Besonders positiv werte ich die vertrauliche, fast familiäre Beziehung, in der gemeinsam alle Klippen erfolgreich umschifft werden konnten. So entsteht über die Jahre Nachhaltigkeit in den Geschäftsbeziehungen. Dr. Werner & Partners - ein holistisches Betreuungsmodell, das voll und ganz hält, was es verspricht!

Mandant

DW&P in vier Wörtern? Schnell, transparent, preiswert und effizient. Sehr effizient. Danke Philipp und danke Jörg für sechs Jahre erfolgreiche Zusammenarbeit!

Sandro BernardiniDirector, ZUKUNFTSBLICK

Häufige Fragen zur Steuerberatung Malta

Malta erhebt 35 % Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne. Die Gesellschafter können anschließend einen Tax Refund von 6/7 beantragen - das ergibt eine effektive Steuerlast von rund 5 %. Das System basiert auf dem FITWI-Regime (Full Imputation Tax With Imputation) und ist EU-konform. Voraussetzung: Die Gesellschaft muss in Malta steuerlich ansässig sein und reale Substanz aufweisen.

Wer in Malta steuerlich ansässig ist, aber nicht in Malta domiziliert (Non-Domiciled), wird auf Remittance-Basis besteuert. Das bedeutet: Ausländische Einkünfte - etwa Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Dividenden - sind nur dann in Malta steuerpflichtig, wenn sie nach Malta überwiesen werden. Bleiben sie im Ausland, fallen keine maltesischen Steuern an. Für Privatpersonen mit diversifizierten Einkünften kann das ein erheblicher Vorteil sein.

Für das Erstgespräch benötigen Sie keine formellen Unterlagen. Eine Beschreibung Ihrer aktuellen Situation reicht: Einkommensquellen, bestehende Gesellschaften, geplanter Zeitrahmen. Im weiteren Verlauf werden typischerweise Steuerbescheide, Gesellschaftsverträge und eine Übersicht Ihrer Vermögenswerte relevant. Welche Dokumente konkret benötigt werden, besprechen wir individuell.

Die Erstberatung und Strukturanalyse dauern in der Regel 2 bis 4 Wochen. Die Umsetzung - je nach Komplexität - weitere 4 bis 12 Wochen. Einfache Fälle (Neugründung, keine bestehenden Strukturen) gehen schneller. Komplexere Konstellationen mit Anteilstausch, Wegzugsbesteuerung oder mehreren Gesellschaften brauchen entsprechend mehr Zeit. Wir nennen Ihnen nach der Erstprüfung einen realistischen Zeitrahmen.

Die Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich. Für eine Mandatierung besprechen wir die Honorarstruktur vor Beginn der Zusammenarbeit transparent. Wir arbeiten nicht mit Pauschalangeboten von der Stange - die Honorare richten sich nach Komplexität und Umfang Ihres Falls. Was Sie erwarten können: keine versteckten Kosten, keine nachträglichen Überraschungen.

Sie erhalten einen festen Ansprechpartner aus unserem Seniorteam. Unser Team berät auf Deutsch, Englisch und Maltesisch. Für die steuerliche Erstberatung sprechen Sie mit Horst Wickinghoff oder direkt mit einem unserer Directors. Keine anonyme Sachbearbeitung, keine wechselnden Ansprechpartner.

Die Wegzugsbesteuerung ist einer der wichtigsten Punkte bei einer Verlagerung nach Malta. In Deutschland kann nach Paragraph 6 AStG die Besteuerung stiller Reserven in Gesellschaftsanteilen ausgelöst werden. Wir berücksichtigen das von Anfang an und stimmen uns mit Ihrem Steuerberater in DACH ab, um die Belastung zu minimieren oder - wo möglich - eine Stundung zu erreichen. In Österreich und der Schweiz gelten ähnliche Regelungen mit eigenen Besonderheiten.

Wir bieten laufende steuerliche Betreuung an: Buchhaltung, Jahresabschluss, Tax-Refund-Anträge, Compliance-Checks und Behördenkontakt. Die meisten Mandanten arbeiten nach der Strukturierung weiter mit uns - weil ein Berater, der die Struktur von Anfang an kennt, effizienter arbeitet als jemand, der sich erst einlesen muss.

Nächster Schritt

Herausfinden, welcher steuerliche Weg zu Ihrer Situation passt

Refundsystem, Non-Dom oder eine Kombination - das lässt sich nicht pauschal beantworten. Wir prüfen Ihren Fall und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung.

Steuerliche Erstberatung

  • Einschätzung, ob das 5 %-Refundsystem, der Non-Dom-Status oder eine Kombination für Sie funktioniert
  • Überblick über Wegzugsbesteuerung und steuerliche Risiken in Ihrem konkreten Fall
  • Grober Strukturvorschlag, der Unternehmens- und Privatbesteuerung berücksichtigt
  • Klarheit über die nächsten Schritte, den Zeitrahmen und den zu erwartenden Aufwand
  • Ehrliche Aussage, ob eine Zusammenarbeit fachlich Sinn ergibt - oder ob ein anderer Weg besser passt
Diskret und vertraulich
Keine Weitergabe Ihrer Daten
Rückmeldung innerhalb von 24 h (Werktage)
30 Minuten mit Seniorberater
Unverbindlich - Mandatierung erst nach Prüfung

Neue Mandate nehmen wir ausschließlich nach vorheriger Eignungsprüfung an.

Steuerliche Strukturierung braucht Vorlauf. Wer frühzeitig plant, vermeidet Zeitdruck bei der Wegzugsbesteuerung.

CSP Licensed Badge

Corporate Services at DW&P Dr. Werner & Partners are provided by DW&P Services Ltd. (C 103208) which is regulated by the MFSA and is licensed under Authorised Person ID: DSER-23577 to carry out the activities of a Class C CSP in terms of the Company Services Providers Act (Cap. 529 of the Laws of Malta).