Die Debatte um die Abgeltungssteuer ist zurück. Medienberichte sprechen von einer geplanten Abschaffung, die SPD fordert zusätzliche Sozialabgaben auf Kapitalerträge. Wer substantielles Vermögen in Deutschland hält, sollte genau hinschauen, was tatsächlich beschlossen ist und was droht.
Was im Koalitionsvertrag steht - und was nicht
Seit der Bundestagswahl 2025 kursieren Meldungen, die Koalition aus CDU/CSU und SPD plane die Abschaffung der Abgeltungssteuer. Das stimmt so nicht.
Der Koalitionsvertrag vom April 2025 enthält keine Passage zur Abschaffung oder Erhöhung der Abgeltungssteuer. Der einzige Bezug auf Kapitalertragsbesteuerung betrifft Maßnahmen gegen Cum-Cum-Geschäfte. Die SPD wollte in den Koalitionsverhandlungen eine Anhebung des Abgeltungssteuersatzes von 25 auf 30 Prozent durchsetzen. Das wurde von der CDU/CSU abgelehnt.
Was der Vertrag tatsächlich vorsieht: eine Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislaturperiode. Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert.
Wer sich also nur auf den Koalitionsvertrag verlässt, könnte zum Schluss kommen, dass sich für Anleger wenig ändert. Das wäre ein Fehler.
Die eigentliche Bedrohung: Sozialabgaben auf Kapitalerträge
Die gravierendere Entwicklung kommt nicht aus dem Koalitionsvertrag, sondern aus einem separaten SPD-Papier.
Am 8. Februar 2026 hat der SPD-Parteivorstand ein Sozialstaatspapier beschlossen. Der gesundheitspolitische Sprecher Christos Pantazis konkretisierte die zentrale Forderung: eine zweckgebundene Gesundheitsabgabe auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen.
Die Eckpunkte dieses Vorschlags:
- Betroffen wären Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen
- Projizierte Einnahmen: 36 bis 37 Milliarden Euro jährlich
- Freibeträge für Kleinsparer sind vorgesehen, Details aber offen
- Es gibt noch keinen Gesetzentwurf
Der brisanteste Punkt: Keine Beitragsbemessungsgrenze. Bei regulären Sozialabgaben auf Arbeitseinkommen gibt es eine Obergrenze, ab der keine weiteren Beiträge fällig werden. Für die geplante Gesundheitsabgabe auf Kapitalerträge ist ein solches Cap nicht vorgesehen. Für Anleger mit hohen Kapitalerträgen würde das bedeuten, dass die Belastung nach oben praktisch unbegrenzt steigt.
Dieses Papier ist kein Gesetzentwurf. Es ist noch nicht im parlamentarischen Prozess. Aber es zeigt die Richtung, in die ein Teil der Koalition denkt. Und es ist deutlich weitreichender als die gescheiterte 30-Prozent-Forderung aus den Koalitionsverhandlungen.
Die aktuelle Belastung: Wie Kapitalerträge heute besteuert werden
Um die möglichen Veränderungen einordnen zu können, zunächst der Status quo für 2026:
- Abgeltungssteuer: 25 Prozent
- Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer
- Effektiver Steuersatz: 26,375 Prozent (ohne Kirchensteuer)
- Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro pro Person, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung
Das System der Abgeltungssteuer wurde 2009 eingeführt und hatte eine klare Logik: einen einheitlichen, moderaten Steuersatz, der Kapital im Inland hält und die Steuererklärung vereinfacht. Die Steuer wird direkt von der Bank einbehalten, der Anleger muss in der Regel nichts weiter tun.
Wer Kapitalerträge unterhalb des Sparerpauschbetrags erzielt, zahlt gar keine Steuer. Wer darüber liegt, zahlt pauschal 26,375 Prozent. Unabhängig davon, ob das persönliche Einkommen 30.000 oder 300.000 Euro beträgt.
Was passiert, wenn die Abgeltungssteuer fällt
Wird die Abgeltungssteuer abgeschafft, werden Kapitalerträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Was das konkret bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel für 10.000 Euro Kapitalerträge (nach Sparerpauschbetrag):
Berechnungsbeispiel: 10.000 Euro Kapitalerträge
- Heute (Abgeltungssteuer + Soli, 26,375%): 2.638 EUR Steuer
- Progressiv bei 40.000 EUR Einkommen (ca. 31,65%): 3.165 EUR - Mehrbelastung +20%
- Spitzensteuersatz (42% + Soli, 44,31%): 4.431 EUR - Mehrbelastung +68%
- Reichensteuer (45% + Soli, 47,48%): 4.748 EUR - Mehrbelastung +80%
- Reichensteuer + Kirchensteuer (ca. 55%): ca. 5.500 EUR - Mehrbelastung +108%
Schon bei einem mittleren Einkommen steigt die Belastung um rund 20 Prozent. Beim Spitzensteuersatz, der ab circa 68.480 Euro greift, verdoppelt sich die Steuer fast im Vergleich zur Abgeltungssteuer.
Und das sind nur die Steuern. Die von der SPD geforderten Sozialabgaben kämen obendrauf. Wie hoch genau, ist noch unklar, weil es keinen konkreten Beitragssatz gibt. Aber selbst ein moderater Aufschlag von fünf bis acht Prozent würde die Gesamtbelastung in Richtung 50 bis 60 Prozent treiben, je nach Einkommenshöhe.
Politische Gemengelage: Wer will was?
Die Positionen im Bundestag sind klar verteilt:
- SPD: Fordert aktiv, Kapitalerträge wie Arbeit zu besteuern. Das Sozialstaatspapier von Februar 2026 ist der bislang konkreteste Vorstoß.
- CDU/CSU: Lehnt eine Abschaffung der Abgeltungssteuer ab. Hauptargument: Kapitalflucht ins Ausland.
- FDP: Klar dagegen. Parteichef Lindner nannte die SPD-Forderung einen "Schlag ins Gesicht der Sparer".
- Grüne: Befürworten eine höhere Besteuerung von Kapitalerträgen. Robert Habeck hat sich 2025 entsprechend positioniert.
- BSW/Linke: Für eine Abschaffung der Abgeltungssteuer zugunsten progressiver Besteuerung.
Aktuell hat die SPD innerhalb der Koalition keinen Durchsetzungsspielraum für die Sozialabgaben-Forderung. Die CDU/CSU blockiert. Aber politische Konstellationen ändern sich, und die Richtung der Debatte ist eindeutig: Die Belastung von Kapitalerträgen soll steigen, nicht sinken.
Internationaler Vergleich: Wie besteuern andere Länder Kapitalerträge?
Deutschland steht mit seiner Abgeltungssteuer nicht isoliert da. Aber die geplanten Verschärfungen würden das Land im europäischen Vergleich in eine Spitzenposition bei der Belastung von Kapitalvermögen bringen.
- Deutschland (aktuell): 26,375% (Abgeltungssteuer + Soli) - einheitlicher Satz
- Deutschland (bei Reform): Bis zu 55%+ - progressive Besteuerung plus mögliche Sozialabgaben
- Österreich: 27,5% KESt auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne
- Schweiz: 0% auf Kursgewinne (Bund), Dividenden zu 50-70% einkommensteuerpflichtig
- Niederlande: 36% auf fiktiven Ertrag (Box 3) - Besteuerung auf angenommene Rendite
- Malta (Privatperson): 0% auf Wertpapierveräußerungen, Non-Dom-Regime für ausländisches Einkommen
- Malta (Unternehmen): 5% effektiv durch 6/7-Erstattung des Gesellschafters
Der Vergleich zeigt: Selbst im aktuellen System liegt Deutschland im oberen Mittelfeld. Mit den diskutierten Verschärfungen würde sich das Land bei der Kapitalertragsbesteuerung an die europäische Spitze setzen.
Warum Malta als Standort zunehmend relevant wird
Wir möchten an dieser Stelle klar sein: Es geht nicht um Steuervermeidung und nicht um aggressive Strukturen, die einer Prüfung nicht standhalten. Es geht um die legale Gestaltung des steuerlichen Wohnsitzes innerhalb der EU.
Malta bietet für Anleger und Unternehmer mit substantiellem Kapitalvermögen ein Steuersystem, das in mehrfacher Hinsicht attraktiv ist:
Für Privatpersonen
- 0% Capital Gains Tax auf Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren. Kursgewinne aus Aktien, ETFs oder Anleihen bleiben in Malta steuerfrei, sofern es sich nicht um maltesisches Immobilienvermögen handelt.
- Non-Dom-Regime: Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Malta verlegen, aber nicht maltesischer Herkunft sind, zahlen auf ausländisches Einkommen nur dann Steuer, wenn es nach Malta überwiesen wird (Remittance-Basis). Wird es im Ausland belassen, fällt keine maltesische Steuer an.
- Global Residence Programme: Für qualifizierte Antragsteller bietet Malta einen pauschalen Steuersatz von 15 Prozent auf remittiertes Auslandseinkommen.
- Keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer.
Für Unternehmen
- 5% effektiver Körperschaftsteuersatz durch das Erstattungssystem: Malta erhebt zunächst 35 Prozent Körperschaftsteuer. Der Gesellschafter kann anschließend eine Erstattung von 6/7 beantragen, was den effektiven Satz auf 5 Prozent senkt.
- Participation Exemption: 100 Prozent Befreiung auf Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierenden Beteiligungen.
- EU-Mitglied seit 2004 mit Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland.
Malta in Zahlen
Dass diese Rahmenbedingungen wirken, zeigen die Migrationsdaten: Seit 2014 ist die Zahl der in Malta residenten Millionäre um 87 Prozent gestiegen. Deutschland verzeichnete allein 2025 einen Netto-Abgang von 400 Millionären.
Das sind keine abstrakten Zahlen. Dahinter stehen Unternehmer, Investoren und Privatpersonen, die eine bewusste Standortentscheidung getroffen haben.
Was eine Verlagerung nach Malta konkret voraussetzt
Ein Umzug des steuerlichen Wohnsitzes nach Malta ist kein Formular, das man ausfüllt. Es ist ein Prozess, der sorgfältig geplant und korrekt umgesetzt werden muss, damit er einer Prüfung durch das deutsche Finanzamt standhält.
Die wesentlichen Voraussetzungen:
- Echte Substanz vor Ort. Das bedeutet: tatsächlicher Lebensmittelpunkt in Malta. Eine Briefkastenadresse reicht nicht aus und wird bei einer Betriebsprüfung auffliegen.
- Korrekte Wegzugsbesteuerung. Wer als Anteilseigner eine Gesellschaft hält und Deutschland verlässt, muss unter bestimmten Voraussetzungen den fiktiven Veräußerungsgewinn versteuern. Das erfordert in der Regel ein Wertgutachten (etwa nach IDW S1) und eine saubere steuerliche Strukturierung.
- Doppelbesteuerungsabkommen beachten. Das DBA zwischen Deutschland und Malta regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht für welche Einkunftsart zusteht. Hier passieren in der Praxis die meisten Fehler.
Was wir unseren Mandanten raten
Die Diskussion um höhere Steuern auf Kapitalerträge ist nicht neu. Aber die Kombination aus progressiver Besteuerung und zusätzlichen Sozialabgaben ohne Beitragsbemessungsgrenze wäre ein qualitativer Sprung. Für Anleger mit Kapitalerträgen im sechsstelligen Bereich kann die Differenz zwischen dem deutschen und dem maltesischen Steuersystem mehrere Zehntausend Euro pro Jahr ausmachen.
Wir empfehlen drei Schritte:
Erstens: Belastung konkret durchrechnen. Nicht in Prozentzahlen denken, sondern in Euro-Beträgen. Was zahlen Sie heute, was würden Sie bei einer Reform zahlen? Und wie sähe die Belastung bei einem Wohnsitz in Malta aus?
Zweitens: Handlungsfenster nutzen. Die Wegzugsbesteuerung orientiert sich am Wert Ihrer Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs. Wer wartet, bis eine Reform beschlossen ist, zahlt möglicherweise auf höhere Bewertungen und unter verschärften Regelungen.
Drittens: Fachkundige Beratung einholen. Die Schnittstelle zwischen deutschem und maltesischem Steuerrecht ist komplex. Fehler bei der Wegzugsbesteuerung, bei der Substanz-Dokumentation oder bei der Strukturierung sind teuer und manchmal irreversibel.
Fazit
Die Abgeltungssteuer in ihrer heutigen Form steht politisch unter Druck. Ob und wann eine Reform kommt, ist offen. Aber die Richtung ist klar: Die Belastung von Kapitalerträgen in Deutschland wird steigen, nicht sinken. Die SPD-Forderung nach Sozialabgaben auf Kapitalerträge ohne Beitragsbemessungsgrenze zeigt, wohin die Reise geht.
Für Unternehmer und Anleger mit substantiellem Kapitalvermögen ist das kein Grund zur Panik, aber ein Grund, sich ernsthaft mit Alternativen zu beschäftigen. Malta bietet als EU-Mitglied einen rechtssicheren Rahmen mit deutlich geringerer Belastung. Entscheidend ist die korrekte Umsetzung.
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