+356 213 777 00
info@drwerner.com

Portugal Golden Visa 2025: Neue Steueranreize für HNWIs in Vorbereitung

Nach dem Auslaufen des populären NHR-Regimes im Jahr 2024 stellt sich für viele vermögende Privatpersonen weltweit die Frage: Bleibt Portugal weiterhin ein attraktives Ziel für steuerlich begünstigte Zuzüge? Die jüngsten Aussagen der portugiesischen Regierung deuten darauf hin: Ja – mit strategisch angepassten Rahmenbedingungen.

Was plant Portugal konkret für Golden Visa-Inhaber?

Die Regierung rund um Minister António Leitao Amaro prüft aktuell eine substanzielle Reform des bestehenden Golden Visa-Programms. Im Zentrum: Steuerliche Anreize, die gezielt auf die Bedürfnisse einkommensstarker Neuzuzügler abzielen.

Folgende Maßnahmen stehen zur Diskussion:

  • Einheitlicher Einkommensteuersatz von 20 % auf in Portugal erzielte Einkünfte
  • Zehnjährige Steuerfreiheit auf ausländisches Einkommen, ähnlich dem früheren NHR-Privileg

Auch wenn konkrete Gesetzestexte noch ausstehen, so lässt die politische Richtung bereits erkennen: Portugal möchte sich als nachhaltiger Magnet für internationale Investoren, Unternehmer und HNWIs positionieren – in einem europäischen Umfeld, das sich zunehmend abschottet.

Was bedeutet das für unsere Mandanten?

Als international ausgerichtete Steuerberatung mit langjähriger Erfahrung im portugiesischen NHR-Regime haben wir hunderte Mandanten erfolgreich durch die komplexen Anforderungen von Zuzug, Besteuerung und Vermögensstrukturierung begleitet.

Die geplante Neuauflage steuerlicher Begünstigungen im Rahmen des Golden Visa-Programms bietet unseren Klienten erneut attraktive Spielräume:

  1. Planungssicherheit bei Zuzug
    Portugal signalisiert klar, dass das Golden Visa bestehen bleibt – im Gegensatz zu Spanien, Irland oder den Niederlanden, die ihre Programme jüngst beendet haben.
  2. Steuerliche Optimierung internationaler Vermögen
    Die anvisierte zehnjährige Steuerfreiheit auf ausländisches Einkommen erlaubt es, internationale Einkünfte (bspw. Dividenden, Mieteinnahmen, Unternehmensgewinne oder Stiftungserträge) steuerfrei nach Portugal zu verlagern – unter Einhaltung internationaler Steuerabkommen.
  3. Vermögensschutz & Nachfolgeplanung
    Portugal bietet bereits jetzt attraktive Rahmenbedingungen für Trusts, Stiftungen und Familiengesellschaften – insbesondere im Hinblick auf Nachfolgeplanung und Asset Protection. Die steuerlichen Vorteile eines Golden Visa könnten diese Strukturen nochmals begünstigen.
  4. Immobilieninvestitionen bleiben steuerlich interessant
    Trotz höherer regulatorischer Hürden in anderen Ländern bleibt Portugal offen für qualifizierte Immobilieninvestments ab 500.000 €. In Kombination mit potenziellen Flat-Tax-Regelungen bietet sich hier weiterhin eine attraktive Rendite-Landschaft.

Unsere Empfehlung: Jetzt vorausschauend handeln

Die Entwicklungen rund um das portugiesische Golden Visa markieren eine potenzielle neue Ära der Steueroptimierung in Europa – besonders für HNWIs mit internationalem Vermögensportfolio, Wohnsitzflexibilität und langfristiger Perspektive.

Unser Rat:

  • Nutzen Sie das Zeitfenster vor finaler Gesetzgebung, um Ihre Zuzugsstrategie, Vermögensstruktur und Holding-Setups entsprechend auszurichten.
  • Planen Sie proaktiv mit Blick auf Rückkehr- oder Exit-Szenarien, um spätere Steuerfallen zu vermeiden.

Fazit: Portugal bleibt – mit neuen Spielregeln – hochrelevant für vermögende Zuzügler

Während andere europäische Staaten Golden Visa abschaffen oder regulieren, geht Portugal den entgegengesetzten Weg: Es professionalisiert und modernisiert sein Residency-by-Investment-Angebot.

Für HNWIs, Unternehmerfamilien und international agierende Private Clients eröffnet sich damit eine neue steuerliche Opportunität – vergleichbar mit der NHR-Ära, aber unter stabileren politischen Vorzeichen.

Sie möchten prüfen, ob ein Zuzug nach Portugal für Sie steuerlich sinnvoll ist?
Unsere Experten beraten Sie ganzheitlich – von der ersten Standortanalyse über internationale Steuerstrukturierung bis zur Begleitung vor Ort.

Jetzt unverbindliches Erstgespräch vereinbaren: https://www.drwerner.com/de/weiteres/terminvereinbarung/

Haben Sie noch Fragen?

Jetzt kostenfreie Erstberatung anfragen.​

Ähnliche Beiträge

Fachbeitrag

Dieser Artikel zählt zu den interessantesten Artikeln für unsere Leserschaft. Daher möchte ich Sie heute nochmals auf diesen aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass eine Kontoeröffnung auf Malta – unabhängig...

Fachbeitrag

Wie in fast jedem Land gibt es auch in Malta die Pflicht, seine Steuererklärung 1 Mal jährlich abzugeben. Das betrifft nicht nur Unternehmer und Selbstständige, sondern auch Privatpersonen, die ihren...

Fachbeitrag

Eine der Hauptaufgaben des maltesischen Unternehmensregisters (MBR) ist es, sicherzustellen, dass alle Unternehmen und Handelsgesellschaften dem Companies Act und den Companies Act (Register of Beneficial Owners) Regulations entsprechen. Rechtlicher Rahmen...

Beiträge suchen

Suche

Kanzlei-Newsletter

Neuste Beiträge

Geschäftszeiten

MON - FR 9.00 -17.00

Telefon

+356 213 777 00