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Hauskauf in Zypern: Ein umfassender Leitfaden zur Mehrwertsteuer-Regelung

Der Hauskauf in Zypern bietet nicht nur die Möglichkeit, in einem der schönsten Länder des Mittelmeers zu leben, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile. Dank einer kürzlich erfolgten Gesetzesänderung können Käufer und Bauherren von Hauptwohnsitzen von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz (VAT) profitieren. Dieser Artikel beleuchtet die neuen Regelungen, die für den Hauskauf in Zypern relevant sind, und bietet wichtige Einblicke für alle, die erwägen, ihren Traum von einem Eigenheim auf der Insel zu verwirklichen.

Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf den Erwerb und/oder Bau von Hauptwohnsitzen in Zypern

Am 8. Juni 2023 verabschiedete das zyprische Repräsentantenhaus eine Gesetzesänderung, die den reduzierten Mehrwertsteuersatz (VAT) von 5% auf Hauptwohnsitze anwendet. Diese Änderungen traten am 16. Juni 2023 in Kraft und brachten neue Bedingungen für die Anwendung des reduzierten VAT-Satzes auf primäre und dauerhafte Wohnsitze, Übergangsregelungen und neue Bedingungen für das Recht, innerhalb von 10 Jahren erneut den reduzierten VAT-Satz für einen Hauptwohnsitz zu beantragen.

Bedingungen für den reduzierten VAT-Satz beim Hauskauf in Zypern

Laut den neuen Bestimmungen des geänderten VAT-Gesetzes (95(I)/2000) gilt der reduzierte VAT-Satz von 5% für die ersten 130 Quadratmeter eines Hauptwohnsitzes, bis zu einem Wert von €350.000, vorausgesetzt, der Gesamtwert der Transaktion übersteigt nicht €475.000 und die gesamte bebaubare Fläche übersteigt nicht 190 Quadratmeter.

Eine Ausnahme bildet die Regelung für Personen mit Behinderungen, die unabhängig von der gesamten bebaubaren Fläche des Eigentums für die ersten 190 Quadratmeter der bebaubaren Fläche den reduzierten VAT-Satz von 5% beantragen können. Berechtigte Personen müssen in die neu definierte Kategorie „Personen mit Behinderungen“ im VAT-Gesetz fallen. Der Transaktionswert pro Quadratmeter kann nach Entscheidung des Finanzkommissars und des Ministerrats revidiert werden.

Übergangszeitraum

Ein Übergangszeitraum wurde ebenfalls festgelegt, in dem die vorgeschlagenen Änderungen am VAT-Gesetz – mit Ausnahme der Änderungen bezüglich der erneuten Anwendung des 5% VAT innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums – nicht gelten für Fälle, in denen bis zum 31. Oktober 2023 eine Baugenehmigung erteilt wurde oder ein Antrag auf eine solche Genehmigung gestellt und innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der neuen Regelung ein ordnungsgemäß ausgefüllter Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht wurde.

Erneute Anwendung des reduzierten VAT-Satzes in Zypern

Die neue Gesetzgebung ändert die Bedingungen für das Recht, innerhalb von 10 Jahren erneut den 5% VAT-Satz für eine andere Immobilie zu beantragen. Ein Individuum kann den 5% VAT-Satz für eine neue Immobilie beantragen, vorausgesetzt, dass:

Der Finanzkommissar innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum benachrichtigt wird, an dem die Immobilie nicht mehr als Wohnsitz genutzt wird.

Der Betrag der Differenz zwischen den Beträgen des VAT, die sich aus der Anwendung des reduzierten Satzes und des Standard-VAT-Satzes ergeben, für den verbleibenden Zeitraum von 10 Jahren gezahlt wird, in denen die Immobilie nicht als Haupt- und dauerhafter Wohnsitz genutzt wird, außer im Todesfall des Begünstigten oder bei Übertragung an eines seiner volljährigen Kinder, vorausgesetzt, dass das Kind zum Zeitpunkt der Übertragung ein Begünstigter ist.

Antragsstellung und Berechtigung

Die Berechtigung für den reduzierten Satz wird erst nach Erhalt einer zertifizierten Genehmigung von der Steuerbehörde erteilt. Antragsteller müssen einen speziellen Antrag stellen, der besagt, dass das Haus als Haupt- und dauerhafter Wohnsitz genutzt wird, und verschiedene unterstützende Dokumente beifügen. Anträge müssen vor der tatsächlichen Übergabe der Immobilie an die berechtigte Person eingereicht werden.

Berechtigte Personen umfassen Bewohner Zyperns, EU- und Nicht-EU-Mitgliedstaaten, vorausgesetzt, die Residenz wird als ihr Haupt- und dauerhafter Wohnsitz in der Republik genutzt.

Personen, die eine falsche Erklärung abgeben, um von dem reduzierten Satz zu profitieren, sind gesetzlich verpflichtet, die Differenz des zusätzlichen VAT zu zahlen. Zudem stellt eine solche falsche Erklärung eine Straftat dar, die mit einer Geldstrafe, die bis zum Doppelten des fälligen VAT-Betrags reichen kann, oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden kann, oder es können beide Strafen verhängt werden.

Fazit

Der Hauskauf in Zypern ist dank der neuen Mehrwertsteuerregelung attraktiver denn je. Die Möglichkeit, von einem reduzierten VAT-Satz zu profitieren, macht den Traum vom Eigenheim auf dieser sonnenverwöhnten Insel für viele Käufer zugänglich. Wer die Vorteile dieser Regelung nutzen möchte, sollte sich jedoch der spezifischen Bedingungen und des Antragsverfahrens bewusst sein. Mit der richtigen Planung und Beratung kann der Hauskauf in Zypern eine lohnende Investition in Ihre Zukunft sein.

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