Startseite » Services » Gesellschaftsgründung Malta
Der Gründungsservice von Dr Werner & Partners ist Kern-Aufgabengebiet unserer Kanzlei. Über die vergangenen Jahre waren wir an hunderten von Gründungen beteiligt und haben diese Gesellschaften und Mandanten über Jahre begleitet und tun dies in den meisten Fällen noch heute. Die Gründung der Gesellschaft ist dabei meist die Konsequenz einer umfangreichen Beratung. Durch ständig wachsende Anforderung der EU, Malta und der OECD, ist die Administration und Pflege eine Kapitalgesellschaft in professionellen Händen – für Sie als Unternehmer essenziell. Mittlerweile drohen Strafen für das nicht abgeben von diversen Unterlagen im vierstelligen Bereich.
Um als service-orientiertes Unternehmen und als mandantenorientierte Kanzlei unseren Mandanten den bestmöglichen Service geben zu können haben wir Teile, insbesondere die Einreichung von Dokumenten bei zuständigen Behörden, der Gründungs- und Gesellschafts-Pflege von DW&P Dr. Werner & Partners digitalisiert. Wenn Sie mehr über unsere Arbeitsweise wissen möchten, gucken Sie gerne auch „Über-uns“ nach.
Jeder Gründung steht eine umfassende Beratung zuvor. Das liegt daran, dass obwohl eine Gründung an sich keine Mammutaufgabe ist, die legalen Konsequenzen vor allem steuerrechtlich, aber auch die formalistischen Anforderungen an eine ordentlich gepflegte Kapitalgesellschaft schnell eine komplexe Kausalitätskette auslösen können, die man rückwirkend nicht ändern kann.
Auf Grund internationaler Harmonisierung von Steuergesetzgebungen ist die Gründung einer Firma im Ausland zwar nach wie vor ohne weiteres möglich, diverse Mechanismen erschweren dies jedoch, wenn die falschen Motivationen hinter einer Gründung stecken. So ist es heute elementar wichtig, zum Beispiel:
Umfassende Anforderungen, wie beispielsweise die 4. Und 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinien sorgen darüber hinaus dafür, dass der Prozess rund um eine Firmengründung in Malta recht umfangreich ist und die Firmengründung als solche nur noch den kleinsten Teil des Gesamtprozesses ausmacht. Daher ist für uns großer Teil der Dienstleistung nicht die bloße Gründung, sondern viel mehr die für das jeweilige Unternehmen passende Struktur aufzubauen, damit langfristig erfolgreich am Markt agiert werden kann.
Entsprechend ist die Vorbereitung und die Beratung im Vorfeld elementar. Viele Mandanten, mit denen wir initial sprechen raten wir daher auch von einer Gründung ab.
Wir bei DW&P Dr. Werner & Partners sind eine der führenden Anwaltskanzleien für deutschsprachige Mandanten in Bezug zu Malta. Durch unser breit aufgestelltes Team bestehend aus Anwälten, internationalen Steuerberatern, Buchhaltern und qualifiziertem Fachpersonal ist es uns möglich Sie umfassend strategisch beraten zu können.
Corporate bei DW&P Dr. Werner & Partner werden von DW&P Services Ltd. (C 103208) erbracht, das von der MFSA reguliert wird und unter der Zulassungsnummer DSER-23577 lizenziert ist, um die Aktivitäten eines Class C CSP gemäß dem Company Services Providers Act (Cap. 529 of the Laws of Malta) durchzuführen.
Unsere Beratungsleistungen rund um die Firmengründung in Malta richten sich an Unternehmer und Unternehmen, die von den Vorteilen einer maltesischen Gesellschaft und Struktur profitieren möchten. Besonders geeignet sind unsere Services für:
Unser Leistungsspektrum, das wir Ihnen im Rahmen einer Firmengründung bei DW&P Dr. Werner & Partners bieten, umfasst die Beratung, die Firmengründung und die gesamte Verwaltung Ihres Unternehmens.
Zu Beginn bieten wir Ihnen ein strategisches und technisches Beratungsgespräch, bei dem wir Ihre aktuelle Firmenstruktur betrachten und anhand dessen wir eine für Sie optimale und für Ihre Unternehmensstruktur passende Lösung finden.
Außerdem Durchlaufen Sie einen Onboarding-Prozess, bei dem unser Compliance-Team ihr Geschäft überprüft.
Darüber hinaus bieten wir unseren Mandanten an, den obligatorischen Company Secretary zu stellen. Durch diesen Service können die meisten Formulare, die bei der MBR (Malta Business Registry) eingereicht werden müssen, von DW&P Dr. Werner & Partners unterzeichnet und eingereicht werden. Dies ermöglicht eine mühelose Kommunikation zwischen den Behörden und dem Unternehmen und bietet den Kunden die Gewissheit, dass die Formulare und alle anderen Änderungen innerhalb des vom maltesischen Gesetz vorgeschriebenen Zeitrahmens eingereicht werden.
Darüber hinaus wird DW&P Dr. Werner & Partners während des ganzen Jahres die gesamte Kommunikation und Korrespondenz mit Regierungs- und Aufsichtsbehörden abwickeln, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen und Ihre Zeit in Ihre Firma investieren können.
Falls Sie Änderungen innerhalb Ihres Unternehmens vornehmen möchten, wie z.B.: Übertragung von Anteilen, Änderung des eingetragenen Firmensitzes oder Ernennung und Abberufung von Direktoren des Unternehmens, werden wir alle für solche Änderungen erforderlichen Formulare vorbereiten und sicherstellen, dass solche Änderungen rechtzeitig beim MBR eingereicht werden.
Das maltesische Gesetz verlangt von den Unternehmen die Vorlage eines Jahresberichts, den wir bei DW&P Dr. Werner & Partners ebenfalls in Ihrem Namen erstellen können und beim MBR einreichen können.
Bei DW&P Dr. Werner & Partner haben wir professionelle Mitarbeiter, die sich mit Akribie dafür einsetzen, dass unsere Mandanten stets den bestmöglichen Service erhalten. Durch unser vielfältiges Team aus Anwälten, Buchhaltern und qualifiziertem Fachpersonal, können wir alle Dienstleistungen zur Unternehmensgründung und -verwaltung intern anbieten. Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Firmengründung werden von unserem Team durchgeführt, wodurch wir den Service harmonisieren.
Die Zusammenarbeit mit DW&P Dr. Werner & Partners bietet Sicherheit nicht nur während des Prozesses der Firmengründung, sondern auch während des ganzen Jahres in Bezug auf die Verwaltung des Unternehmens. Wir haben im Laufe der Jahre eine gute Beziehung zu den maltesischen Behörden aufgebaut und unsere Kunden profitieren hiervon. Bei sich ändernden Gesetzen wissen wir bei DW&P Dr. Werner & Partners sofort Bescheid und können, falls notwendig, umgehend reagieren.
Unsere Kunden können sich auf das Wachstum ihres Unternehmens konzentrieren, während wir uns intern um alle Dienstleistungen in den Bereichen Recht, Steuern, Personal, Buchhaltung und Rechnungsprüfung kümmern. Jede Abteilung ist für maltesische Unternehmen wichtig, und durch unsere internen Dienstleistungen können unsere Kunden sicher sein, dass die Kommunikation zwischen den einzelnen Abteilungen reibungslos und gewissenhaft abläuft.
Der Gründungsprozess dauert in der Regel etwa 2-3 Wochen, abhängig von der schnellen Bereitstellung aller erforderlichen Dokumente und Informationen. Es kann jedoch länger dauern, wenn zusätzliche Genehmigungen oder Dokumentationen erforderlich sind. Wir legen großen Wert darauf, den Prozess gründlich und rechtskonform durchzuführen, auch wenn dies mehr Zeit in Anspruch nehmen sollte.
Malta bietet verschiedene steuerliche Vorteile, wie eine niedrige effektive Körperschaftssteuer und attraktive Rückerstattungsmechanismen für Dividenden. Diese Vorteile sind jedoch nur sinnvoll, wenn Ihr Unternehmen substanzielle wirtschaftliche Aktivitäten in Malta betreibt. Wir raten von einer Gründung ab, wenn der Hauptgrund nur die Steueroptimierung ohne reale Geschäftstätigkeit ist.
Ein maltesisches Unternehmen kann unter jedem Namen eingetragen werden, solange es kein anderes Unternehmen gibt, das unter demselben Namen oder einem diesem sehr ähnlichen Namen eingetragen ist. Das MBR kann die Eintragung eines Firmennamens jedoch auch ablehnen, wenn es einen solchen Namen als anstößig oder unerwünscht erachtet.
Ein Firmenname kann für einen Zeitraum von drei Monaten reserviert werden. Eine solche Reservierung würde sicherstellen, dass der Name nicht von einem anderen Unternehmen übernommen wird.
In Malta können Sie verschiedene Gesellschaftsformen wie Limited Liability Company (Ltd), Public Limited Company (PLC) oder auch Partnerschaften gründen. Welche Form für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist, hängt von Ihren spezifischen Geschäftsanforderungen und Zielen ab. Wir bieten eine fundierte Beratung, um sicherzustellen, dass die gewählte Struktur Ihre Bedürfnisse optimal erfüllt.
Ja, das Aktiengesetz sieht vor, dass im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung das Mindeststammkapital nicht weniger als 1.164,69 € betragen soll, während im Falle einer Aktiengesellschaft das genehmigte Stammkapital nicht weniger als 46.587,47 € betragen soll.
Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung müssen mindestens 20 % des Nennwerts jeder aufgenommenen Aktie bei der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags eingezahlt werden, während bei einer Aktiengesellschaft der eingezahlte Betrag mindestens 25 % betragen muss.
Ja, Sie benötigen einen physischen Firmensitz in Malta. Dieser muss als ordnungsgemäße Geschäftsadresse fungieren und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Es ist wichtig, dass der Sitz nicht nur formal existiert, sondern auch tatsächlich genutzt wird. Ein virtueller Bürositz ohne reale Geschäftstätigkeit kann zu rechtlichen und steuerlichen Problemen führen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie außerhalb Maltas weitere Standorte unterhalten.
Wenn Sie in Malta leben und ein neues Unternehmen hier gründen, gilt dies nicht.
Nein. Nur wenn in Malta echte Wertschöpfung möglich ist, kann die Gründung Sinn machen. In der Mehrzahl der Fälle raten wir von einer Gründung ab.
Strategisches und technisches Beratungsgespräch zur optimalen Strukturierung Ihres Unternehmens.
Bereitstellung eines Company Secretary zur Einreichung von Formularen bei der MBR.
Verwaltung der Kommunikation und Korrespondenz mit Regierungs- und Aufsichtsbehörden.
Durchführung aller Formalitäten bei Änderungen wie Anteilsübertragungen oder Änderungen im Firmensitz.
Erstellung und Einreichung des Jahresberichts gemäß maltesischem Recht.
Verwaltung der Postannahme und -weiterleitung.
Unterstützung bei der steuerlichen Registrierung und Einhaltung der steuerlichen Vorschriften.
Anmeldung bei der Sozialversicherung für Geschäftsführer.
Unterstützung bei der Eröffnung von Bankkonten in Malta und im Ausland.
Junior Partner
Dr. Rebecca Camilleri
Senior New Business Manager
Horst Wickinghoff
Business Development Manager
Andrew Fenech
Immer kostenfrei.
DW&P Dr. Werner & Partners. Die führende deutschsprachige Kanzlei in Malta.
Services
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Corporate Services at DW&P Dr. Werner & Partners are provided by DW&P Services Ltd. (C 103208) which is regulated by the MFSA and is licensed under Authorised Person ID: DSER-23577 to carry out the activities of a Class C CSP in terms of the Company Services Providers Act (Cap. 529 of the Laws of Malta).
MON - FR 9.00 -17.00
+356 213 777 00
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