Lange war sie in aller Munde. Die sogenannte Malta-Masche. Die Anerkennung ausländischer Vollstreckungstitel auch durch Deutschland und Österreich war der Schlüssel.
Reichsdeutsche
Einige „Reichsdeutsche“ haben sich das ausgedacht. Reichsdeutsche wird eine Gruppe von Menschen – hauptsächlich in Deutschland und Österreich – genannt, die der Auffassung sind, die Bundesrepublik Deutschland bzw. Österreich habe ihnen nichts zu sagen, weil eigentlich rechtmäßig das Deutsche Reich weiterbestehen würde. Völkerrechtlich ist das nicht haltbar; schon weil es an der Anerkennung auch nur eines einzigen Landes dieses „Deutschen Reichs“ und seiner von den Reichsdeutschen selbst ernannten „Regierung“ fehlt.
U.S. amerikanisches Schuldnerregister
Als erstes wurde ausgenutzt, dass es in den U.S.A. die Möglichkeit gibt, angebliche Schulden von Dritten schnell und einfach in ein Schuldnerregister eintragen zu lassen ohne vorher wirklich ein Urteil (oder generell einen Vollstreckungstitel) erwirkt zu haben. Gedacht ist das Register um schnell mögliche Vertragspartner zu warnen, damit diese keine Geschäfte mit jemandem abschließen, der bereits zahlungsunfähig ist. In diesem Fall wurde das ausgenutzt und erfundene Forderungen in astronomischer Höhe wurden dort eingetragen. Mit diesem Eintrag als angeblichem Nachweis der Forderungen nun wandten sich die Täter dann über eine von ihnen eigens wohl zu diesem Zweck gegründeten Inkassofirma an das maltesische Gericht und beantragten die Vollstreckung für zulässig zu erklären. Und mit dieser Vollstreckbarerklärung des Gerichts wollten sie dann über ihr Inkassobüro in Deutschland vollstrecken.
EU-weite Vollstreckung
Grundsätzlich wäre das möglich, weil die EU-Staaten mittlerweile grundsätzlich die Vollstreckungstitel von einander anerkennen. Warum wurden die maltesischen Gerichte ausgewählt?
Warum Malta?
Vermutlich, weil Malta weit weg ist von Deutschland. Es handelt sich um das südlichste EU-Land; von den französischen Überseedepartements mal abgesehen. Und wie in Deutschland ist eine mündliche Verhandlung vorgesehen. Und wenn man nicht kommt, verliert man den Prozeß grundsätzlich ohne dass der Richter den Sachverhalt genau prüft. Es findet dann nur eine sogenannte „Schlüssigkeitskontrolle“ statt. Der Richter prüft also nur, ob der Vortrag der klagenden Partei in sich nachvollziehbar und schlüssig ist. Die Sachverhaltsschilderung des Klägers oder Antragstellers werden dabei – wie in Deutschland auch – als wahr unterstellt. Aber weil Malta so weit weg ist, hofften die Täter, dass die zu Unrecht beklagten nicht nach Malta zum Gerichtstermin reisen würden. Zudem ist ja allein die Reise nach Malta ein Aufwand; auch ein finanzieller der allein schon den Opfern schadet.
Happy End
Diese Masche hat den Opfern viel Arbeit gemacht und auch mitunter nicht unerheblichen Schaden zugefügt. Vollstreckt wurde meines Wissens jedoch nie. Und mittlerweile ist die „Malta-Masche“ bei den maltesischen, deutschen und österreichischen Gerichten so bekannt, dass sie nicht mehr funktioniert. Die „Malta-Masche“ ist Geschichte.