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Administrative Pflichten einer maltesischen Gesellschaft (Limited)

Dr. Werner & Partner bietet seinen Mandanten einen Rund-Um-Service, bei dem es keinem der einzelnen Teilsegmente an fachlicher Tiefe mangelt. Hierzu gehört neben der Firmengründung auf Malta auch die laufende Betreuung der maltesichen Limited.

Die folgende Auflistung soll Ihnen einen kurzen Überblick darüber geben, welche Dokumente im Laufe eines Geschäftsjahres fristgerecht bei den lokalen Behörden einzureichen sind:

  1. Annual Return: Hierbei handelt es sich um eine jährliche Meldung hinsichtlich struktureller Änderungen innerhalb der Gesellschaftsorgane, welche beim maltesischen Handelsregister (Registry of Companies, MFSA) einzureichen ist. Sofern es also eine Wechsel der Geschäftsführer, Gesellschafter oder der Adresse der LTD. im vorangegangenen Jahr gegeben hat, muss dies im sogenannten Annual Return vermerkt werden. Auch bei unveränderter Firmenstruktur ist der Annual Return bei der MFSA einzureichen. Diese Meldung dient der Gewährleistung adequater und aktueller Informationen über die wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse. Die jährliche Abgabefrist wird durch das Gründungsdatum der Gesellschaft bestimmt. Nicht-fristgerechte Einreichung führt zu Buβgeldforderungen seitens der Behörde. Dr. Werner & Partner leistet diesen Service inklusive aller behördlichen Gebühren stets pünktlich und in direkter Zusammenarbeit mit den Mandanten.
  2. VAT Return: Operative Gesellschaften, die von unserer Kanzlei betreut werden, sind in der Regel auch in Malta für die Umsatzsteuer (VAT = Value Added Tax) registiert. Damit verpflichten sich entsprechende Gesellschaften dazu, ihre Umsatzsteuererklärung (Vat Return) quartalsweise beim maltesischen VAT Department einzureichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die LTD. im vorherigen Quartal bereits operative Tätigkeiten zu verzeichnen hatte oder nicht. Auch für Unternehmen ohne operatives Business gilt es die Umsatzsteuererklärung in Form einer Nullmeldung einzureichen. IdR wird hierfür die monatliche FiBu (Finanzbuchhaltung) der Mandanten von dem Accounting Team unserer Kanzlei erledigt.
  3. Audit: Jede maltesische Gesellschaft muss spätestens 10 Monate nach dem Bilanzstichtag (ARD = Accounting Reference Date) eine Wirtschaftsbilanz mit Prüfertestat bei der MFSA einreichen. Damit möchte der maltesische Staat dem Wertanspruch sauberer und nachhaltiger Wirtschaftsstrukturen gerecht werden. Da Dr. Werner & Partner als maltesische Rechtsanwaltskanzlei nicht als Wirtschafts-prüfungsgesellschaft (Audit Firm) lizensiert ist, wird dieser Service von verpartnerten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften übernommen.Um die Kommunikation zwischen Mandant, Wirtschaftsprüfer und dem Accounting Team zu erleichtern, stellen wir Ihnen mit Frau Krainer eine kompetente Assistentin zur Seite, die insbesondere bei Rückfragen des Wirtschaftsprüfers als direkter Ansprechpartner fungiert und somit den Prozess der Prüfung vereinfacht. Dieser Service ist für die Mandanten von Dr. Werner & Partner selbstverständlich kostenfrei.
  4. Unser Service wird sorgfältig geplant und gleichermaßen ausgeführt. Daher versichern wir eine fristgerechte Aufbereitung und Einreichung der oben genannten administrativen Verpflichtungen. Wer also im Begriff ist, eine Gesellschaft auf Malta zu gründen und für den eine ordnungsgemäβe Pflege der wirtschaftlichen Pflichten des Unternehmens von groβer Bedeutung ist, der findet mit Dr. Werner & Partner einen kompetenten und zuverlässigen Ansprechpartner.

 

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