Schon lange waren die Pläne auf dem Tisch der Finanzminister der EU. Nun haben sie sich geeinigt. Unternehmen sollten Ihre Umsätze, Steuern und Gewinne innerhalb der EU allen Finanzämtern offenlegen. Die EU folgt damit einer Initiative der OECD, die mit dem sogenannten BEPS-Abkommen der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit eine Vorgehensweise etablieren möchte, bei der Konzerne ihre Gewinne dort versteuern, wo sie sie auch erwirtschaften. Die jetzigen Pläne seien fixiert und der formelle Beschluss soll bis Juni durch die EU-Staaten folgen.
Bis zuletzt stand die Frage im Raum, ob EU-Tochterfirmen dazu verpflichtet werden sollen, relevante Informationen über ihre Muttergesellschaften offenzulegen, auch wenn diese ihren Sitz im nicht-europäischen Ausland haben. Laut Finanzminister Schäuble sieht der nun geschlossene Kompromiss eine solches Vorgehen zunächst nicht vor. Bis 2017 soll diese Anpassung jedoch folgen. Dann müssen auch andere Länder, wie die USA, die Vorgaben der OECD und G-20 anwenden. Dann soll gelten, „wenn die Mutter berichtet, kann die Tochter schweigen.“, so Schäuble – „das ist das Schöne.“.
Wer wird in Zukunft berichten müssen?
Wenn Sie sich als Unternehmer nun fragen, ob auch Sie mit Ihrer Holding zur Offenlegung Ihrer Umsätze verpflichtet werden, so richtet sich dies nach einem festgelegten Schwellenwert. Denn die Pläne der Finanzminister sehen vor, dass eine Berichtspflicht erst am 750. Mio Euro Umsatz besteht. Viele Firmen sind somit von einer Berichtspflicht zunächst nicht betroffen. Ob dieser Schwellenwert langfristig herabgestuft wird, ist auch heutiger Sicht schwer einzuschätzen. Festhalten lässt sich, dass die EU-Finanzminister sukzessive versuchen, gegen die Steuervermeidung der Großkonzerne vorzugehen. Wer innerhalb der EU mit seinem Geschäft sehr hohe Umsätze generiert, muss diese auch im jeweiligen Land versteuern. So die die Logik hinter diesem Vorgehen.