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Firmengründung Malta: Muss man persönlich erscheinen?

Wer sich dazu entschließt eine Firma in Malta zu gründen, tut dies oftmals um die Steuerlast der eingetragenen Gesellschaft zu minimieren. Meistens handelt es sich dabei um Dienstleister, die international tätig sind. Natürlich spielt er Faktor Zeit hier eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund möchte ich mich in meinem heutigen Post mit einer Frage beschäftigen, die während des Gründungsablaufs einer Limited auf Malta immer wieder an mich herangetragen wird:

Muss ich bei einer Firmengründung in Malta persönlich vor Ort sein und die Unterschriften leisten oder reicht es aus, die Unterlagen postalisch an die Kanzlei Dr. Werner & Partner zu senden?

Eines möchte ich dazu vorab bemerken, weil das dabei oft zu Missverständnissen kommt. Die Malta Limited hat grundsätzlich nichts mit der Limited in UK zu tun. Zwar ähneln sich die Statuten und Normen, doch eine Limited in England lässt sich wesentlich einfacher eintragen und wird dementsprechend oftmals auch für windige Geschäfte genutzt.

Bei der Eintragung einer Firma im Malta, muss Ihre Identität zweifelsfrei zuzuordnen sein. Es reicht nicht aus, eine Kopie Ihres Personalausweises einzuscannen und per Mail an uns zu senden. Wir haben hier jedoch ein unkompliziertes Verfahren gefunden, mit dem Sie bei Deutschen Behörden eine Beglaubigung erhalten, die wiederum von einem Notar in Malta apostiliert (=überbeglaubigt) wird und somit rechtskräftig für die Eintragung einer Limited in Malta verwendet werden kann. Das bedeutet im Klartext, dass es für eine Firmengründung nicht notwendig ist, extra nach Malta zu kommen. Dennoch begrüßen wir es, die Gründer persönlich kennenzulernen. Wenn auch nicht zwingend bei der Eintragung der Firme, so schaffen es unsere Mandanten meist im Lauf des ersten Jahres einmal selbst nach Malta zu kommen. So bietet sich die Möglichkeit, bestehende Fragen zu klären und die zukünftige Ausrichtung der Firma detailliert zu besprechen. Eine wichtige Frage betrifft immer die Einrichtung der Betriebsstätte. Wie Sie sehen, ist das Erscheinen bei der Eintragung keine Pflicht, doch ein Besuch erleichtert die Kommunikation und wir freuen uns, wenn wir unsere Mandanten persönlich in unserer Kanzlei begrüßen dürfen.

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