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Insolvenz einer Malta-Limited: Ablauf und Folgen

Susan MeierSusan MeierAktualisiert 2 Min. Lesezeit.md

Als „alter Hase“ auf dem Gebiet der Firmengründung in Malta ist man sich manchmal vielleicht zu sicher bereits alle Fragen schon einmal beantwortet zu haben. Doch auch als Experte auf einem Gebiet bekommt man von Interessenten immer wieder neue Frage gestellt. So wollte gestern ein Unternehmer aus Österreich von mir wissen, was mit der Malta Limited passiert, wenn sie zahlungsunfähig wird. Bisher lag das Interesse eher auf der Steuerrückerstattung und dem dortigen Ablauf sowie daraus resultierende Verpflichtungen und notwendige Anforderungen. Aber gut, natürlich sollte man jedes Szenario besprechen und die eventuellen Folgen kennen.

Natürlich kann man auch mit einer Malta-Limited zahlungsfähig werden, wenn die Geschäfte einmal nicht so laufen, wie sie eigentlich sollten. Sei es aufgrund mangelnder Aufträge oder einem Wegfall einer höheren Forderung. Die Limited in Malta entspricht in Sachen Haftung in großen Teilen der GmbH in Deutschland. Zwar liegt das Minimum bei nur 1200€ Stammkapital, wobei jeweils nur 20% also 240€ an verfügbarem Kapital vorliegen müssen, doch es kann beliebig angehoben werden. In bestimmten Branchen ist es für die Außenwirkung notwendig, mit einem höheren Stammkapital ausgestattet  zu sein. In jedem Fall haftet man in Höhe des Stammkapitals.

Die Anteilseigner (Shareholder) werden grundsätzlich nicht für Forderungen der Gläubiger der Kapitalgesellschaft herangezogen, solange nicht grobe Fahrlässigkeit oder Betrug vorliegt.

Die Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn die Gesellschaft die an sie gestellten Zahlungsaufforderungen nicht leisten kann. In einem zweiten Schritt in einer Insolvenz das zur Verfügung stehende Kapital an die Gläubiger verteilt, jedoch nur, wenn der daraus zu erwartende Ertrag den Aufwand rechtfertigt. Die Abwicklung der Firma ist also meist ein bürokratischer Akt. Teilweise kann es dazu kommen, dass der Director der Firma keine weiteren Funktionen bei einer neuen Firma innehaben kann. Aus diesem Grund sollte man darauf achten, die Abwicklung einer Firma ordnungsgemäß und mit einer offenen Kommunikationsweise gegenüber den Behörden und Gläubigern durchzuführen.

Ich habe bisher noch keine Insolvenz einer Malta Limited meiner Mandanten erlebt, da eine Schließung (nicht liquiditätsbedingt) oft ein einfacher Schritt ist. Dennoch kennen wir die Statuten und Normen einer Abwicklung im Insolvenzfall und stehen auch in diesem Fall zur Verfügung.

Susan Meier

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Susan Meier

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