Es wird mittlerweile immer interessanter für Unternehmen ihre Strukturen zu optimieren, damit Steuern gespart werden können. Vor kurzem kamen die Steuerparadiese Luxemburg, Irland, die Niederlanden und Belgien ins Gespräch und Fälle der Steuerhinterziehung in Luxemburg gelangten an die Öffentlichkeit. Unter anderem wird dort bevorzugte steuerliche Behandlung und Steuerhinterziehung von großen Unternehmen untersucht. Daher sind rechtlich fundierte Lösungen ein wichtiger Teil der Gründung eines Unternehmens in einem anderen Land.
Das maltesische Steuersystem ist mit den europäischen Gesetzen konform und das Land bietet keine bevorzugte Besteuerung für Unternehmen, so wie es der Fall in Luxemburg ist. Alle Unternehmen in Malta müssen den gleichen Körperschaftssteuersatz zahlen, der momentan bei 35% liegt.
Da Malta bis 1964 unter britischer Besatzung stand war die Malta Limited genau so wie die UK Limited. Nach der Unabhängigkeit von Malta und seinem Beitritt zu der EU und der Eurozone hat sich die Malta Limited aber verändert. Einer der Unterschiede ist das Stammkapital, welches benötigt wird, um die Firma zu gründen. Im Vereinigten Königreich ist es £1 und in Malta muss das Stammkapital €1.250 betragen.
Der wohl größte Unterschied ist aber, dass es mit einer Malta Limited möglich ist eine Rückerstattung von 6/7 der Körperschaftssteuer zu beantragen. Das kann erreicht werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden und das Unternehmen im Besitz einer ausländischen Holding oder eines Teilhabers ist. Damit ist der effektive Körperschaftssteuersatz nur 5%.
Die Malta Limited bietet eine interessante Möglichkeit für Unternehmen weniger Steuern zu bezahlen, aber sie ist nicht für jede Art von Unternehmen geeignet. Wenn die Gründung eines Unternehmens auf den maltesischen Inseln in Betracht gezogen wird dann muss der Geschäftsbetrieb dorthin verlegt werden und dabei ist es wichtig bestimmte Faktoren zu bedenken, wie beispielsweise die verfügbaren Arbeitskräfte, Handelsmöglichkeiten und Ressourcen. Für viele Unternehmen, die ihr Geschäfte im Internet austragen kann Malta eine praktische Alternative zu einer UK Limited sein.
Wenn Sie daran Interesse haben eine Malta Limited zu gründen und gerne ein persönliches Beratungsgespräch in der Kanzlei von Dr. Werner & Partners in Malta vereinbaren möchten, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Wir haben in der Vergangenheit schon vielen Mandanten dabei geholfen ihr Unternehmen hier zu gründen und die Rückerstattung der Körperschaftssteuer zu beantragen.