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Ist eine Malta Limited auch 2018 noch legal umsetzbar?

2017 war zweifelsohne ein turbulentes Steuerjahr. Nicht nur für uns in der Kanzlei Dr. Werner und Partner, sondern für die ganze „Steuerwelt“. Zu Beginn des Jahres die Panama Papers und nun im Oktober noch die Paradise Papers. Die Ergebnisse sind in etwa vergleichbar. Es existieren Offshore Firmen und in der Vergangenheit haben viele Personen Gebrauch von ihnen gemacht. Das Ziel war dabei stets das gleiche: Steuern sparen. Oder: Überhaupt keine Steuern bezahlen.

Ist eine solche Steuerpraxis 2018 noch real?

Im Fokus der Enthüllungen waren stets Offshore Firmen. Also Gesellschaften, die im Land des Unternehmenssitzes keinen echten Betrieb vorweisen können und lediglich dazu, dienten Rechnung zu stellen. Gewinne wurden somit verschoben und die Steuerlast radikal reduziert. Man muss jedoch klar sagen, dass durch die BEPS Initiative der OECD ein solches Vorgehen nicht mehr möglich ist. Die Steuerbehörden tauschen alle Informationen aus und die Verlagerung von Gewinnen ist so nicht möglich. Steuerhinterzieher, die in der Vergangenheit so unbemerkt mehrere Millionen Steuern hinziehen konnten, nunmehr nicht anonym Gewinne verlagern können. Und das ist richtig so.

Das Modell der Malta Limited im Jahr 2018

Wer sich dazu entscheidet, auf Malta eine Firma (=Malta Limited) zu gründen, muss einiges beachten. Eine Firmengründung ist zwar schnell erledigt und wir in der Kanzlei Dr. Werner & Partner stehen in engem Kontakt mit den Behörden, doch mit der Gründung alleine ist es nicht getan. Vielmehr beginnt die Arbeit dann erst so richtig. Briefkastenfirmen setzen wir nicht um. Sie sind schlichtweg illegal und funktionieren auf Dauer nicht. Daher muss auf Malta ein aktiver Geschäftsbetrieb nachgewiesen werden. Mit Büro und Angestellten und auch mit einem Geschäftsführer vor Ort. Ein besonderes Augenmerk liegt außerdem auf den Aktivitäten der Gesellschaft im Ausland. Hier muss man genau sein. Sobald eine Person im Ausland, beispielsweise in Deutschland, Handlungsvollmacht oder Kontenzugriff hat, kann dies eine Betriebsstätte und somit eine Steuerpflicht in Deutschland auslösen.

Fazit der Malta Limited 2018

Auch im Jahr 2018 kann man mit einer Firma auf Malta Steuern sparen. Dies muss jedoch sorgfältig geplant umgesetzt werden. Nur wer sich an alle gesetzlichen Bestimmungen hält, die den Steuerbehörden im Zweifelsfall auch keinen Interpretationsspielraum lassen, kann eine Firma auf Malta legal betreiben. Gerne informieren wir Sie über die Details eine Umsetzung.

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