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Malta Limited erfolgreich managen – Wobei man Hilfe braucht

Internationale Firmengründungen stehen in einer globalisierten Welt für Unternehmen an der Tagesordnung. Dabei begrenzen sich diese Maßnahmen schon lange nicht mehr nur auf internationale Konzerne, sondern auch auf Mittelständler oder erfolgreiche Einzelunternehmer, die entweder weiter auf Expansionskurs sind oder die Steuerlast senken möchten.

Die Malta Limited bietet hier einen konkreten Ansetzungspunkt, um innerhalb der EU Steuern zu sparen. Die Kanzlei Dr. Werner & Partner hat bereits etlichen Deutschen Unternehmern bei der Umsetzung einer Gesellschaftsgründung auf Malta geholfen. Beim Betrieb der Malta Limited gibt es einige Dinge, die Sie selbst managen können und andere, bei denen Sie sich unterstützen lassen sollten. Einige Punkte möchte ich heute aufgreifen.

Gründung schnell durchführbar aber hohe Anforderungen an Korrektheit

Wenn mich Mandanten fragen, wieviel Zeit die Gründung Ihrer in Anspruch nimmt, so antworte ich meist, dass es auf die Kooperation zwischen Ihnen und uns ankommt, aber grundsätzlich innerhalb von einer Woche geschehen kann. Wir sind mittlerweile routiniert und kennen die Statuten und Normen, die bei einer Gesellschaftsgründung in Malta relevant sind. Ich empfehle Ihnen nicht, die Gründung in die eigene Hand zu nehmen, denn insbesondere wenn Sie die 6/7 Steuerrückerstattung anstreben und selbst nicht auf Malta wohnhaft sind, stellt das Anmeldungsprozedere einen schwierigen Prozess dar. Auch die Einhaltung sämtliche Spezifika, wird für einen Laien kaum zu bewerkstelligen sein.

Laufender Geschäftsbetrieb bis auf Buchhaltung alleine regelbar

Sobald die Firmenstruktur (meistens Mutter-Tochter Struktur mit Limited und Holding), lassen sich die alltäglichen Geschäfte alleine abwickeln. Rechnungsstellung und Bankenkontrolle bleiben Ihnen überlassen, nur was die Buchhaltung angeht, sollten Sie sich Unterstützung suchen, denn diese ist der Kern der Steuerrückerstattung und daher sollte alles richtig laufen. Spätestens beim Audit werden etwaige Fehler aufgedeckt und es kann zu Strafen kommen. Daher empfehlen wir Buchhaltung und den Tax-Return an einen externen Dienstleister auszulagern, der sich mit der Materie auskennt. Die Kanzlei Dr. Werner & Partner ist Ihnen bei allen Services rund um Ihre Firma in Malta gerne behilflich.

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