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Steuergerechtigkeit in Malta – Profitieren auch Malteser von Steuererstattung?

Dr. jur. Jörg WernerDr. jur. Jörg WernerAktualisiert 2 Min. Lesezeit.md

Es ist eine Frage, die viele Unternehmer nur sekundär tangiert, wenn sie Ihre Firma zum Zweck der Steueroptimierung in Malta gründen. Die Frage nach der Steuergerechtigkeit. Jedoch hat die Frage der Steuergerechtigkeit eine große Relevanz, wenn ein Steuersystem EU-rechtlich bewertet wird. Denn hier gibt das EU-Recht klare Grundsätze, nach denen ein nationales Steuersystem einzelne Gruppen nicht bevorzugen darf, da dies mit dem Diskriminierungsgrundsatz nicht vereinbar wäre.

Wenn man als internationaler Unternehmer also eine Malta Limited gründet und von der 6/7 Steuererstattung profitieren möchte, sollte man sich für die langfristige Planungssicherheit auch mit dieser Frage auseinandersetzen. Schauen wir also auf Malta:

Steuergerechtigkeit in Malta analysiert

Grundsätzlich wird auch Maltesern die Möglichkeit eingeräumt, die Steuerrückerstattung in Anspruch zu nehmen. Doch da in Malta bei der Einkommenssteuer eine Flat-Tax besteht, würde der Erstattungsbetrag voll Income-Tax (Einkommenssteuer) -pflichtig sein und somit erneuert versteuert werden. Anders verhält sich dies, wenn ein Unternehmen die vollen 35% Körperschaftssteuer trägt. Damit ist die Versteuerung abgegolten und die Erträge werden nicht nochmals versteuert. Somit ist die Steuererstattung für maltesische Unternehmer schlichtweg nicht sinnvoll, da die Besteuerung lediglich verschoben würde. Prozentual würde alles gleich bleiben und es würde keine Ersparnis resultieren.

Insofern in jedoch der Grundsatz der Steuergerechtigkeit erfüllt und steuerrechtlich erfüllt das maltesische Recht alle Auflagen.

Vergleich mit dem deutschen Steuerrecht

Wenn ich das maltesische mit dem deutschen Steuerrecht vergleiche, muss ich feststellen, dass hier vieles besser, weil einfacher, geregelt ist. Weniger Ausnahmen, weniger Unterschiede bei den Steuersätzen, schlichtweg ein einfacheres und klareres System als in Deutschland. Und dabei wird Unternehmen aus dem Ausland, die Ihren Sitz nach Malta verlegen, aus wirtschaftspolitischen Gründen die Möglichkeit eingeräumt, Steuern einzusparen.

Durch das Steuerrückerstattungssystem resultiert in Malta somit eine effektive Besteuerung von 5%, was dem niedrigsten Satz innerhalb der gesamten EU entspricht. Die Kanzlei Dr. Werner & Partner hat schon für viele Unternehmen eine Firmengründung in Malta vollzogen und dabei die Bedürfnisse der Unternehmer zufrieden gestellt.

Dr. jur. Jörg Werner

Über den Autor

Dr. jur. Jörg Werner

Management

Dr. jur. Jörg Werner gründete DW&P 2013 in Malta mit dem Ziel, deutschsprachige Unternehmer bei Firmengründung und Steuerplanung vor Ort zu beraten. Seine langjährige juristische Expertise und sein strategisches Verständnis für die Bedürfnisse internationaler Mandanten prägen bis heute die Ausrichtung der Kanzlei.

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