Wer in Deutschland eine Firma unterhält, kennt die Problematik: Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Kapitalertragssteuer, Quellensteuer – es gilt einiges zu beachten, wenn man seiner Steuerpflicht nachkommen möchte. Dabei ist es de facto mit sehr viel Aufwand verbunden, wenn man Steuern einsparen möchte. Einwandfreie Modelle bietet das Ausland, wie etwa die Malta Limited.
Die Unternehmensbesteuerung in Malta ist bei Weitem nicht so kompliziert wie die in Deutschland. Das liegt im Wesentlichen am Wegfall der Gewerbesteuer, die in Deutschland gemeindeabhängig (je nach Hebesatz) in ihrer Höhe variiert. Durch den bloßen Vergleich der Körperschaftsteuer wird ein Vergleich mit anderen europäischen Ländern somit schnell verzerrt.
In Malta existiert keine Gewerbesteuer. Dafür zählt der Körperschaftsteuersatz mit 35% Prozent zu den höchsten der Europäischen Union. Malta als Niedrigsteuerland zu bezeichnen, das zu Zwecken der Steuerflucht genutzt wird, ist daher nicht richtig. Grundsätzlich muss jedes Unternehmen in Malta die volle Körperschaftsteuer in dieser Höhe entrichten.
Die Ausnahme bestätigt die Regel – auch auf Malta
Der maltesische Gesetzgeber hat für ausländische Unternehmen Anreize geschaffen, ihren Unternehmenssitz (dies inkludiert im Regelfall den Sitz der geschäftlichen Oberleitung – mehr Infos auf Anfrage) nach Malta zu verlegen. Sind die Shareholder der Limited nämlich keine Malteser, besteht im Rahmen eines Erstattungsverfahrens die Möglichkeit, 6/7 der entrichteten Körperschaftsteuer wieder zurück zu erhalten. Somit reduziert sich die tatsächliche Steuerlast auf 5%. Diese Systematik ist eine Ausnahmeregelung.
Nicht betroffen davon ist die Value Added Tax (VAT=Mehrwertsteuer), die in Malta bei 18% liegt. Diese gilt ganz regulär beim Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen.
Doch auch hier gibt es einige Ausnahmen mit Zwischensteuersatz v. 7% auf Hotelbuchungen sowie einen Niedrigsteuersatz von 5% auf Bücher, Zeitschriften, kulturelle Veranstaltungen etc. und einen Nullsteuersatz für Nahrungsmittel, Arzneien und Sozialleistungen. Die Regelung der Mehrwertsteuer entspricht auf den meisten Ebenen jedoch der deutschen Handhabung, sodass hier keine wesentlichen Unterschiede bestehen.
Dies sind die wichtigsten Steuerarten für Unternehmen in Malta. Als international agierendes Unternehmen, können unter Umständen weitere Steuerarten relevant. Dies ist jedoch fallabhängig und muss individuell geprüft werden.