Standortprofil
Standort Zypern: EU-Insel mit IP-Box und Non-Dom-Regime
Zypern gehört zu den meistdiskutierten EU-Standorten für steuereffiziente Unternehmensstrukturen. Die Kombination aus IP-Box-Regime, Non-Dom-Status und der 60-Tage-Regel macht die Insel besonders für technologiegetriebene Unternehmer interessant. Seit der CIT-Erhöhung auf 15 % im Januar 2026 hat sich die Ausgangslage verändert.
15 %
Körperschaftsteuer
~2,5 %
IP Box effektiv
17 Jahre
Non-Dom Dauer
Seit 2004
EU-Mitglied
Faktenbasierte Einordnung · Seit 2013 auf Malta
Auf einen Blick
Zypern bietet mit 15 % Körperschaftsteuer, einem EU-konformen IP-Box-Regime (effektiv ca. 2,5 %) und dem Non-Dom-Status ein dreistufiges Steuermodell. Die 60-Tage-Regel ermöglicht steuerliche Ansässigkeit bei minimalem Aufenthalt. Seit der CIT-Erhöhung durch OECD Pillar Two liegt der Standardsatz allerdings auf dem globalen Mindestniveau. Für Unternehmer ohne eigenes geistiges Eigentum ist der steuerliche Vorteil gegenüber anderen EU-Standorten kleiner geworden. Die größte Stärke Zyperns bleibt das IP-Box-Regime, das zu den attraktivsten in der EU zählt.
Eckdaten im Überblick
| Körperschaftsteuer | 15 %Seit 1. Januar 2026 (zuvor 12,5 %) |
| IP-Box-Regime | Effektiv ca. 2,5 %80 % Freistellung auf qualifizierende IP-Erträge, Nexus-Ansatz erforderlich |
| Non-Dom-Regime | 17 Jahre steuerfreiAusländische Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren; kein Mindeststeuerbetrag |
| Steuerliche Ansässigkeit | 60-Tage-RegelKumulativ: 60 Tage Aufenthalt, keine Ansässigkeit anderswo, Geschäftstätigkeit auf Zypern |
| Einkommensteuer (PIT) | Progressiv bis 35 %Freibetrag bis 19.500 Euro; 50 %-Befreiung für erstmalig zuziehende Fachkräfte |
| DBA mit DACH | DE, AT, CH aktivVollständiges DBA-Netzwerk mit über 65 Abkommen weltweit |
| Gesellschaftsgründung | 5 bis 10 ArbeitstageOft vollständig remote möglich; Common-Law-Rechtstradition |
| EU-Mitglied | Seit 2004Zugang zum EU-Binnenmarkt, Kapitalverkehrsfreiheit, EU-Passporting |
Was Zypern als EU-Standort auszeichnet
Zypern hat sich über die vergangenen zwei Jahrzehnte als ernstzunehmender EU-Standort für internationale Unternehmer etabliert. Die Insel verbindet ein Common-Law-Rechtssystem in der englischen Tradition mit EU-Mitgliedschaft, einem breiten Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen und einem Steuersystem, das auf Einfachheit setzt. Anders als viele EU-Länder arbeitet Zypern mit einem Flat-Rate-Ansatz bei der Körperschaftsteuer: 15 % auf den Gewinn, ohne komplexe Refund-Mechanismen oder Sondergenehmigungen.
Für technologiegetriebene Unternehmen ist das IP-Box-Regime der zentrale Anreiz. Erträge aus qualifizierendem geistigen Eigentum - Software, Patente, Markenrechte - werden mit effektiv ca. 2,5 % besteuert. Das ist einer der niedrigsten Sätze innerhalb der EU und folgt dem OECD-konformen Nexus-Ansatz: Die Vergünstigung gilt nur, wenn die relevante Forschungs- und Entwicklungstätigkeit tatsächlich auf Zypern stattfindet.
Das Non-Dom-Regime ergänzt das System auf der persönlichen Ebene: Steuerresidenten ohne zypriotische Staatsangehörigkeit oder Domizil zahlen keine Steuern auf ausländische Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Diese Befreiung gilt für bis zu 17 Jahre und macht Zypern besonders attraktiv für Unternehmer, die Einkünfte aus internationalen Beteiligungen beziehen.
Dazu kommt die geographische Lage am östlichen Mittelmeer, die Zypern zu einer Brücke zwischen Europa, dem Nahen Osten und Nordafrika macht. Die englische Sprache ist im Geschäftsverkehr Standard, und die Gründung einer zypriotischen Gesellschaft dauert in der Regel 5 bis 10 Arbeitstage.
Das zypriotische Steuersystem
Das zypriotische Steuersystem ruht auf drei Säulen, die in ihrer Kombination den Standortvorteil ausmachen: dem Körperschaftsteuersatz, dem IP-Box-Regime und dem Non-Dom-Status.
Die Körperschaftsteuer liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 15 %. Zypern hat den Satz von zuvor 12,5 % angehoben, um der EU-weiten Umsetzung der OECD Pillar Two Richtlinie Rechnung zu tragen. Obwohl die Pillar-Two-Schwelle bei einem konsolidierten Jahresumsatz von 750 Millionen Euro liegt und die meisten DACH-Unternehmer darunter fallen, hat sich Zypern für eine präventive Anpassung entschieden. Das bedeutet: Der Standardsteuersatz ist solide, aber kein Alleinstellungsmerkmal mehr innerhalb der EU.
Das IP-Box-Regime ist die eigentliche steuerliche Stärke Zyperns. Qualifizierende Erträge aus geistigem Eigentum werden zu 80 % von der Besteuerung freigestellt, was bei einem Körperschaftsteuersatz von 15 % eine effektive Belastung von ca. 2,5 % ergibt. Qualifizierend sind insbesondere Patente, urheberrechtlich geschützte Software, Markenrechte und bestimmte andere immaterielle Vermögenswerte. Entscheidend ist der Nexus-Ansatz: Die Vergünstigung steht nur in dem Umfang zu, in dem die zugrunde liegende Forschungs- und Entwicklungstätigkeit tatsächlich auf Zypern stattfindet oder vom Steuerpflichtigen selbst durchgeführt wird.
Der Non-Dom-Status befreit steuerliche Residenten von der Steuer auf ausländische Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren - für bis zu 17 Jahre nach Erlangung der steuerlichen Ansässigkeit. Kein Mindeststeuerbetrag, keine Pauschalsteuer. In Kombination mit einer zypriotischen Holding, die Dividenden aus internationalen Beteiligungen empfängt, lässt sich so eine effiziente Struktur aufbauen.
Die persönliche Einkommensteuer folgt einem progressiven Tarif bis 35 %. Für Einkommen bis 19.500 Euro fällt keine Steuer an. Für Angestellte, die erstmals nach Zypern ziehen, gibt es eine 50 %-ige Befreiung auf Einkommen über 55.000 Euro - ein Anreiz für qualifizierte Fachkräfte.


Aufenthalt und Ansässigkeit
Zyperns steuerliche Ansässigkeitsregeln gehören zu den flexibelsten in der EU. Neben der klassischen 183-Tage-Regel existiert die sogenannte 60-Tage-Regel, die Zypern für Unternehmer besonders interessant macht, die nicht dauerhaft vor Ort leben möchten.
Die 60-Tage-Regel setzt voraus, dass der Steuerpflichtige (a) mindestens 60 Tage im Kalenderjahr auf Zypern verbringt, (b) in keinem anderen Land mehr als 183 Tage verbringt, (c) in keinem anderen Land steuerlich ansässig ist, (d) auf Zypern ein Unternehmen führt, als Gesellschafter beteiligt ist oder eine Anstellung hat und (e) eine eigene oder gemietete Wohnung auf Zypern unterhält. Alle Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein.
In der Praxis klingt die 60-Tage-Regel verlockend, wird aber zunehmend kritisch geprüft. Deutsche Finanzämter achten darauf, ob der tatsächliche Lebensmittelpunkt nach Zypern verlagert wurde. Ohne echte Substanz vor Ort - Wohnung, Familie, Freundeskreis, soziale Einbindung - besteht das Risiko, dass die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen bleibt. Die 60-Tage-Regel ist ein zypriotisches Recht zur Begründung der Ansässigkeit, sie garantiert aber nicht automatisch die Befreiung von der deutschen Steuerpflicht.
Für EU-Bürger ist kein Visum erforderlich. Drittstaatsangehörige können über verschiedene Programme eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erlangen, darunter das Cyprus Permanent Residency Programme (Investition in Immobilien ab ca. 300.000 Euro). Die zypriotische Aufenthaltserlaubnis berechtigt jedoch nicht zum Aufenthalt in anderen EU-Ländern - sie gilt nur für Zypern.
“Zypern ist ein starker EU-Standort, besonders für IP-getriebene Geschäftsmodelle. Aber die CIT-Erhöhung auf 15 % hat die Karten neu gemischt. Wer kein eigenes geistiges Eigentum mitbringt, findet auf Malta die steuerlich effizientere Struktur. Wir schauen uns die Zahlen im Erstgespräch gemeinsam an und ordnen ein, was für Ihre Situation wirklich passt.”
Dr. Jörg Werner
Gründer, Dr. Werner & Partners
Praxis-Check: Alltag für DACH-Unternehmer
Zypern bietet einen angenehmen mediterranen Lebensstandard, und für Unternehmer aus dem DACH-Raum ist der Alltag grundsätzlich gut organisierbar. Die Amtssprachen sind Griechisch und Türkisch, doch Englisch ist im Geschäftsverkehr und im Alltag allgegenwärtig. Die meisten Behördenkontakte, Bankgespräche und Vertragsverhandlungen laufen auf Englisch. Eine deutschsprachige Infrastruktur im Sinne einer etablierten DACH-Berater-Community ist vorhanden, aber deutlich kleiner als auf Malta.
Die Immobiliensituation hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Limassol, die bevorzugte Stadt für internationale Unternehmer, hat einen Immobilienboom erlebt. Mietpreise für hochwertige Apartments liegen zwischen 1.500 und 3.000 Euro monatlich, Kaufpreise sind insbesondere in Küstennähe deutlich gestiegen. Paphos und Larnaca bieten günstigere Alternativen bei etwas weniger internationaler Infrastruktur.
Die Bankensituation verdient eine ehrliche Einordnung. Nach der Finanzkrise 2013, bei der Einlagen über 100.000 Euro bei der Laiki Bank und der Bank of Cyprus teilweise eingezogen wurden, hat sich der Sektor stabilisiert. Die verbliebenen Banken sind EU-reguliert und unterliegen der EZB-Aufsicht. Dennoch ist der Bankensektor kleiner und weniger international aufgestellt als der maltesische. Bei größeren Vermögen oder komplexen internationalen Strukturen berichten Unternehmer gelegentlich von längeren Prüfprozessen bei der Kontoeröffnung.
Die Gesundheitsversorgung läuft über das 2019 eingeführte GeSY-System (General Healthcare System), das allen Residenten Zugang zu öffentlicher und privater medizinischer Versorgung bietet. Die Qualität in den größeren Städten ist gut, für spezialisierte Behandlungen nutzen viele Expats private Kliniken oder reisen nach Israel oder Griechenland.
Die Infrastruktur ist solide: Zwei internationale Flughäfen (Larnaca und Paphos), stabile Internetverbindungen und ein angenehmes Klima mit über 300 Sonnentagen im Jahr. Die Insel ist mit Direktflügen aus den meisten DACH-Städten erreichbar, die Flugzeit beträgt ca. 3,5 bis 4 Stunden.


Einordnung: Wie Malta sich unterscheidet
Als Kanzlei mit Sitz auf Malta ordnen wir die Unterschiede zwischen den beiden Standorten ehrlich ein. Beide sind EU-Mitglieder seit 2004, beide liegen im Mittelmeer, beide bieten niedrige Steuersätze. Doch die Systeme unterscheiden sich in ihrer Architektur grundlegend.
Die effektive Körperschaftsteuerbelastung ist der offensichtlichste Unterschied: Zypern besteuert mit 15 % (Flat Rate), Malta erreicht über das 6/7-Shareholder-Refund-System eine effektive Belastung von 5 %. Für Unternehmen ohne eigenes geistiges Eigentum - also die Mehrheit der Handels-, Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen - ist Malta steuerlich deutlich günstiger. Zyperns IP-Box-Regime (effektiv ca. 2,5 %) kann diesen Vorteil bei IP-getriebenen Geschäftsmodellen umkehren, setzt aber echte Forschungs- und Entwicklungstätigkeit auf Zypern voraus.
Beim Non-Dom-Regime gibt es einen wichtigen zeitlichen Unterschied: Zyperns Befreiung auf ausländische Dividenden und Zinsen gilt für maximal 17 Jahre. Danach unterliegen Steuerresidenten der regulären zypriotischen Besteuerung auf weltweites Einkommen. Malta bietet mit der Remittance Basis eine unbefristete Alternative: Non-Doms zahlen nur auf Einkommen, das nach Malta überwiesen wird, und auf in Malta entstandenes Einkommen. Ein zeitliches Limit gibt es nicht.
Maltas Refund-System ist branchenneutral und erfordert keine Einschränkung auf bestimmte Einkunftsarten. Ob Handel, Beratung, Technologie, Gaming oder Finanzdienstleistungen - die effektive 5 %-Belastung gilt universell. Zyperns niedrigste Sätze sind an das IP-Box-Regime gebunden und damit auf eine bestimmte Einkunftsart beschränkt.
Auf der persönlichen Ebene bietet Malta das FITWI-Programm (Foreign Income Taxed on a Worldwide Income basis) mit einer jährlichen Pauschalsteuer von 15 % auf nach Malta überwiesenes Einkommen (Mindestbetrag 15.000 Euro). Für Unternehmer, die eine planbare persönliche Steuerbelastung suchen, kann das ein Vorteil gegenüber dem zypriotischen progressiven Tarif sein.
Wir sagen nicht, dass Malta in jedem Fall die bessere Wahl ist. Für IP-getriebene Unternehmen mit eigener Forschung und Entwicklung kann Zypern die steuerlich attraktivere Lösung sein. Für die Mehrheit der DACH-Unternehmer ohne eigenes IP bietet Malta jedoch die niedrigere effektive Belastung und die stabilere langfristige Struktur.
Die CIT-Erhöhung 2026: Was sie für DACH-Unternehmer bedeutet
Am 1. Januar 2026 hat Zypern seinen Körperschaftsteuersatz von 12,5 % auf 15 % angehoben. Die Anpassung erfolgte im Kontext der EU-weiten Umsetzung der OECD Pillar Two Richtlinie, die eine globale Mindeststeuer von 15 % für Unternehmen mit einem konsolidierten Jahresumsatz über 750 Millionen Euro vorsieht.
Für die meisten DACH-Unternehmer liegt der Umsatz deutlich unter dieser Schwelle. Die Pillar-Two-Regeln sind für sie also nicht direkt relevant. Zypern hat den Satz dennoch präventiv angehoben - um international nicht als Steueroase wahrgenommen zu werden und um die Compliance mit europäischen Richtlinien vorwegzunehmen.
Die praktische Auswirkung: Wer bisher mit 12,5 % Körperschaftsteuer auf Zypern kalkuliert hat, muss seine Strukturplanung aktualisieren. Der Unterschied von 2,5 Prozentpunkten kann bei höheren Gewinnen substanziell sein. Gleichzeitig hat sich der steuerliche Abstand zu Malta vergrößert: Maltas effektive 5 % (nach Refund) stehen nun 15 % in Zypern gegenüber - statt zuvor 12,5 %.
Für Unternehmer, die bereits auf Zypern ansässig sind, ändert sich außer dem höheren Steuersatz wenig. Das IP-Box-Regime bleibt bestehen und bietet weiterhin effektiv ca. 2,5 % auf qualifizierende Erträge. Auch der Non-Dom-Status und die 60-Tage-Regel sind nicht betroffen. Wer jedoch gerade abwägt, ob Zypern oder ein anderer EU-Standort besser passt, sollte die neue Belastung in die Gesamtrechnung einbeziehen.
Unser Prozess
Kostenlose Standort-Analyse
Im Erstgespräch analysieren wir Ihr Geschäftsmodell, Ihre Einkunftsstruktur und Ihre persönliche Situation. Wir ordnen ein, ob Malta oder ein anderer EU-Standort besser zu Ihren Zielen passt.
Steuerliche Strukturierung
Basierend auf der Analyse entwickeln wir die optimale Gesellschaftsstruktur: Holding, operative Gesellschaft, Refund-Planung und persönliche Steuerresidenz auf Malta.
Firmengründung Malta
Wir begleiten die vollständige Gründung Ihrer maltesischen Gesellschaft: Registrierung, Satzung, Director-Bestellung, Handelsregistereintragung und Gesellschaftervertrag.
Bankkonto und Infrastruktur
Kontoeröffnung bei einer maltesischen oder internationalen Bank, Einrichtung der Buchhaltung und Vorbereitung der laufenden Compliance-Anforderungen.
Laufende Betreuung
Jahresabschluss, Steuererklärungen, Refund-Anträge, Director-Pflichten und laufende Beratung bei regulatorischen Änderungen oder Strukturanpassungen.
Zypern oder Malta? Wir ordnen ein, was zu Ihrem Modell passt.
Im kostenfreien Erstgespräch analysieren wir Ihre Unternehmensstruktur und Einkunftsarten. 30 Minuten, per Video oder vor Ort in unserer Kanzlei auf Malta.
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Häufig gestellte Fragen
Transparenz ist uns wichtig. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema.
Seit dem 1. Januar 2026 liegt die zypriotische Körperschaftsteuer bei 15 %. Der Satz wurde von zuvor 12,5 % angehoben, um der OECD Pillar Two Richtlinie Rechnung zu tragen. Das IP-Box-Regime bleibt davon unberührt: Qualifizierende IP-Erträge werden weiterhin mit effektiv ca. 2,5 % besteuert.
Die 60-Tage-Regel erlaubt es, mit nur 60 Tagen Aufenthalt pro Jahr steuerlich auf Zypern ansässig zu werden. Voraussetzung ist, dass Sie in keinem anderen Land steuerlich ansässig sind, auf Zypern ein Unternehmen führen oder beteiligt sind und eine eigene Wohnung auf der Insel unterhalten. Alle Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Wichtig: Die Regel begründet die zypriotische Ansässigkeit, befreit aber nicht automatisch von der deutschen Steuerpflicht.
Der Non-Dom-Status auf Zypern gilt für maximal 17 Jahre ab Erlangung der steuerlichen Ansässigkeit. Während dieser Zeit sind ausländische Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren steuerfrei. Nach Ablauf unterliegen Sie der regulären zypriotischen Besteuerung auf weltweites Einkommen. Maltas Remittance Basis bietet eine vergleichbare Befreiung ohne zeitliches Limit.
Zypern ist besonders attraktiv für Unternehmen mit eigenem geistigen Eigentum - Software, Patente, Markenrechte -, die vom IP-Box-Regime profitieren können (effektiv ca. 2,5 %). Auch Unternehmer, die primär von ausländischen Dividenden und passiven Einkünften leben, profitieren vom Non-Dom-Status. Für Handels- und Dienstleistungsunternehmen ohne IP bietet Malta mit effektiv 5 % Körperschaftsteuer in der Regel die günstigere Struktur.
Wir beraten ausschließlich zu Malta, kennen aber die Ausgangslage von Unternehmern, die zwischen Zypern und Malta abwägen. Im kostenfreien Erstgespräch analysieren wir Ihr Geschäftsmodell und ordnen ein, ob Malta für Ihre Situation passt. Wenn Zypern objektiv die bessere Wahl ist - etwa bei einem reinen IP-Modell - sagen wir das offen.
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Dr. Jörg Werner
Gründer & Rechtsanwalt




und sein Team in Malta
