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Steuerregelungen in Zypern

Das zypriotische Steuersystem ist für internationale Bürger und Unternehmen wegen seiner Flexibilität und vorteilhaften Kriterien für die Steuerresidenz besonders attraktiv. Ein fundiertes Verständnis dieser Steuergrundlagen ist entscheidend, um sowohl steuerliche Vorteile zu nutzen als auch Verpflichtungen in diesem Mittelmeerstaat zu verstehen und zu nutzen. Dieser Artikel bietet einen tiefgreifenden Einblick in die steuerlichen Rahmenbedingungen Zyperns, einschließlich der Besteuerung von Privatpersonen und Unternehmen, der Kapitalertragssteuer, VAT-Registrierung und den Vorteilen der Unternehmensgründung auf der Insel.

Steuerliche Ansässigkeit in Zypern

Die steuerliche Ansässigkeit ist der Schlüsselbegriff im zypriotischen Steuersystem. Individuen, die in Zypern steuerlich ansässig sind, unterliegen der Besteuerung auf ihr weltweit erzieltes Einkommen. Dies umfasst Einkünfte aus Arbeit, bestimmte Sachbezüge sowie Einkünfte aus zyprischen und internationalen Quellen. Im Gegensatz dazu werden Personen, die nicht in Zypern steuerlich ansässig sind, nur auf bestimmte Einkünfte besteuert, die ihren Ursprung in Zypern haben.

Die 183-Tage-Regel

Diese Regel definiert eine Person als steuerlich ansässig in Zypern, wenn sie mehr als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres im Land verbringt. Diese Bestimmung beruht auf der physischen Anwesenheit und erleichtert die Feststellung der Steuerresidenz.

Die 60-Tage-Regel

Seit dem 1. Januar 2017 bietet Zypern mit der „60-Tage-Regel“ eine zusätzliche Methode zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit. Diese Regel richtet sich an Personen, die nicht länger als 183 Tage in einem anderen Staat verbringen, in keinem Staat als steuerlich ansässig gelten, mindestens 60 Tage in Zypern wohnen und feste Bindungen zum Land haben, wie z.B. geschäftliche Aktivitäten, Anstellung oder eine leitende Position in einer zyprisch ansässigen Firma. Zudem muss eine dauerhafte Wohnimmobilie in Zypern vorhanden sein, die entweder im Eigentum steht oder gemietet wird.

Berechnung der Aufenthaltstage

Bei der Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit nach der 183-Tage- sowie der 60-Tage-Regel gelten spezifische Regeln für die Berechnung der Aufenthaltstage:

  • Der Abreisetag aus Zypern zählt als Aufenthaltstag außerhalb Zyperns.
  • Der Ankunftstag in Zypern zählt als Aufenthaltstag im Land.
  • An- und Abreise am selben Tag in Zypern zählt als ein Tag Aufenthalt im Land.
  • Aus- und Einreise am selben Tag zählt als ein Tag Aufenthalt außerhalb Zyperns.

Diese Regelungen bieten internationale Bürger und Unternehmer eine flexible Basis, um ihre steuerliche Ansässigkeit effektiv zu planen und zu optimieren. Durch die klaren Kriterien und die Möglichkeit, durch die 60-Tage-Regel steuerlich ansässig zu werden, ohne den Großteil des Jahres in Zypern verbringen zu müssen, präsentiert sich Zypern als attraktiver Standort für diejenigen, die ihre Steuerlast legal minimieren möchten.

Verständnis der Einkommenssteuer in Zypern für Privatpersonen

Die Einkommensteuer für Privatpersonen in Zypern folgt einem progressiven Tarifsystem, das darauf abzielt, eine gerechte Besteuerung gemäß der finanziellen Kapazität der Steuerzahler zu gewährleisten. Dieser progressive Ansatz sorgt dafür, dass höhere Einkommen mit einem höheren Steuersatz belegt werden, wodurch eine faire Verteilung der steuerlichen Last erreicht wird. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Analyse der aktuellen Einkommensteuersätze in Zypern und Informationen zur Besteuerung von Renteneinkommen sowie Witwen- bzw. Witwerrenten.

Aktuelle Einkommensteuersätze in Zypern

Persönliche Einkommensteuersätze Zypern

Die persönliche Einkommensteuerstruktur ist wie folgt aufgebaut:

  • 0% Steuersatz für Einkommen bis zu €19.500. Dieser Einkommensbereich ist vollständig steuerfrei.
  • 20% Steuersatz wird auf das Einkommen im Bereich von €19.501 bis €28.000 angewendet.
  • 25% Steuersatz gilt für Einkommensteile zwischen €28.001 und €36.300.
  • 30% Steuersatz wird auf Einkommensteile von €36.301 bis €60.000 erhoben.
  • 35% Steuersatz kommt zur Anwendung auf Einkommen, die €60.000 überschreiten.

Diese Steuersätze zeigen, dass das zypriotische Steuersystem darauf ausgelegt ist, Personen mit geringerem Einkommen durch einen Freibetrag zu entlasten und höhere Einkommen stärker zu besteuern.

Besonderheiten

  • Es gilt ein Pauschalsteuersatz von 5% für Renteneinkommen, die den Betrag von €3.420 überschreiten. Steuerpflichtige haben jedoch die Option, jedes Jahr zu wählen, ob sie diesen Pauschalsatz anwenden oder die regulären progressiven Einkommensteuersätze nutzen möchten.
  • Witwen- oder Witwerrenten aus zyprischen Quellen unterliegen einem speziellen Steuersatz von 20% für Beträge über dem Freibetrag von €19.500. Auch in diesem Fall besteht die Möglichkeit, stattdessen die regulären Einkommensteuertarife anzuwenden.

Einkommenssteuer Zypern für Unternehmen

Steueransässige Unternehmen in Zypern werden auf ihr weltweit erzieltes Einkommen besteuert. Dies umfasst alle Einkünfte, die in Zypern und im Ausland anfallen, und stellt sicher, dass Unternehmen ihren fairen Anteil an Steuern leisten, unabhängig davon, wo sie ihr Einkommen erzielen.

Ab wann gilt ein Unternehmen als steuerlich ansässig in Zypern?

Ein Unternehmen gilt als steuerlich ansässig in Zypern, wenn es im Land geführt und kontrolliert wird. Ab 2023 wird eine in Zypern gegründete Gesellschaft automatisch als steueransässig in Zypern angesehen, vorausgesetzt, sie gilt in keiner anderen Jurisdiktion als steueransässig. Diese Regelung zielt darauf ab, die steuerliche Transparenz zu erhöhen und die Ansässigkeit klarer zu definieren.

Wie erden nicht in Zypern ansässigen Unternehmen besteuert?

Nicht in Zypern ansässige Unternehmen werden nur auf ihr Einkommen besteuert, das aus einer Geschäftstätigkeit stammt, die durch eine ständige Betriebsstätte in Zypern ausgeführt wird, sowie auf bestimmte Einkünfte, die aus Quellen in Zypern stammen. Diese Regelung stellt sicher, dass Unternehmen für die wirtschaftliche Aktivität, die sie innerhalb der Grenzen Zyperns betreiben, besteuert werden.

Kontrollierte ausländische Gesellschaften (CFC)

Seit dem 1. Januar 2019 gelten in Zypern die Regeln für kontrollierte ausländische Gesellschaften (CFC). Diese Regeln besagen, dass nicht ausgeschüttete Gewinne von CFCs, die direkt oder indirekt von einem in Zypern steueransässigen Unternehmen kontrolliert werden, in Zypern steuerpflichtig sein können. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, die die steuerliche Belastung für Unternehmen minimieren können.

Zypern & DBA

Zypern erlaubt die Anrechnung von im Ausland gezahlten Steuern auf die zypriotische Körperschaftssteuerschuld. Dies vermeidet die Doppelbesteuerung von Einkommen und fördert die internationale Geschäftstätigkeit.

Umsetzung der EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung in Zypern

Als EU-Mitgliedstaat wird Zypern die EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in sein nationales Recht umsetzen. Dies wird ab dem 1. Januar 2024 wirksam und zielt darauf ab,

sicherzustellen, dass Unternehmen weltweit einen gerechten Steuerbeitrag leisten.

Was ist die globale Mindestbesteuerung?

Die Einführung der globalen Mindestbesteuerung ist auch bekannt als „Pillar Two“ der OECD/G20-Initiative zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS). Die Mindeststeuer setzt einen weltweiten Mindeststeuersatz von 15% für multinationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro fest.

Die GloBE-Regeln bestehen aus zwei Hauptmechanismen:

  1. Die Einkommenseinbeziehungsregel (Income Inclusion Rule, IIR): Sie verpflichtet die Muttergesellschaften, eine Aufstockungssteuer zu zahlen, falls ihre ausländischen Tochtergesellschaften unter dem Mindeststeuersatz besteuert werden.
  2. Die Regel für unzureichend besteuerte Gewinne (Undertaxed Profits Rule, UTPR): Sie dient als Sicherheitsnetz zur IIR, indem sie die Besteuerungsrechte für Einkommen, das unter dem effektiven Steuersatz von 15% besteuert wird, anderen Entitäten innerhalb der Unternehmensgruppe in anderen Jurisdiktionen als der der Muttergesellschaft zuweist.

 Zypern hat daher beschlossen, eine qualifizierte inländische Top-Up-Steuer ab jährlichen konsolidierten Umsätzen von mehr als 750 Millionen Euro (Qualified Domestic Top-Up Tax, QDMTT) ab dem 1. Januar 2025 einzuführen, die es ermöglicht, die zusätzliche Steuer innerhalb der eigenen Jurisdiktion zu erheben, anstatt die Erhebung an eine ausländische Jurisdiktion abzugeben.

Kapitalertragssteuer in Zypern

 Die Kapitalertragssteuer (Capital Gains Tax, CGT) stellt einen wesentlichen Aspekt des zypriotischen Steuersystems dar. Sie wird erhoben auf den Gewinn aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, das sich in Zypern befindet. Dies umfasst auch Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Gesellschaften, die direkt solches unbewegliches Vermögen besitzen. Ab dem 17. Dezember 2015 fallen zudem Anteile von Unternehmen, die indirekt unbewegliches Vermögen in Zypern besitzen und deren Marktwert zu mindestens 50% aus solchem unbeweglichen Vermögen stammt, unter die Kapitalertragssteuer. Bei der Veräußerung von Anteilen wird nur der Teil des Gewinns besteuert, der auf das unbewegliche Vermögen in Zypern entfällt.

VAT-Registrierung in Zypern

Wer muss sich registrieren?

Jedes Unternehmen, das einen VAT-pflichtigen Umsatz hat, der in den letzten 12 Monaten €15.600 überschritten hat oder in den nächsten 30 Tagen voraussichtlich überschreiten wird, ist zur Registrierung verpflichtet. Unternehmen unterhalb dieser Schwelle oder solche, die VAT-befreite Leistungen anbieten, aber den Vorsteuerabzug geltend machen möchten, können sich freiwillig registrieren.

Für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren über €10.251,61 oder bei der Erbringung von Dienstleistungen, bei denen der Empfänger nach den Reverse-Charge-Regelungen die VAT schuldet, besteht ebenfalls Registrierungspflicht.

Registrierungsverfahren Die VAT-Registrierung erfolgt durch Einreichung des vorgesehenen Antragsformulars.

VAT-Registrierung für Ausländer

Seit dem 20. August 2020 müssen sich auch nicht in Zypern ansässige Personen registrieren, wenn sie VAT-pflichtige Aktivitäten im Land durchführen oder solche Aktivitäten zu erwarten sind. Es gibt keinen VAT-Freibetrag für diese Gruppe.

Nicht ansässige Personen, die ausschließlich Aktivitäten mit einem VAT-Satz von 0% ausführen, können eine Befreiung von der Registrierung beantragen.

VAT-Erklärung und -Rückerstattung

VAT-Erklärungen sind elektronisch und vierteljährlich einzureichen. Die VAT-Zahlung muss bis zum 10. Tag des zweiten Monats nach Quartalsende erfolgen. Es besteht die Möglichkeit, einen alternativen Abgabezeitraum zu beantragen, jedoch ist hierfür die Zustimmung des Steuerkommissars erforderlich.

Ab dem 20. August 2020 kann die Auszahlung von VAT-Guthaben und zugehörigen Zinsen aufgeschoben werden, falls die Einkommensteuererklärungen nicht fristgerecht eingereicht wurden. Die Rückerstattung erfolgt erst, wenn alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt sind. Das Antragsrecht auf Rückerstattung eines VAT-Guthabens ist auf sechs Jahre beschränkt.

Anwendung des Reverse-Charge-Mechanismus

Der innergemeinschaftliche Reverse-Charge-Mechanismus wird auf bestimmte Geschäftstransaktionen angewandt und ist Teil der Bemühungen, die VAT-Regelungen in Zypern zu vereinfachen und zu harmonisieren. Dies stellt sicher, dass sowohl inländische als auch ausländische Unternehmen klare Richtlinien für ihre VAT-Verpflichtungen haben.

Voraussetzung zur Gründung einer Firma auf Zypern

Wer eine Firma in Zypern ins Leben rufen möchte, sieht sich mit bestimmten Anforderungen konfrontiert. Zentral ist, dass das Hauptgeschäftsbüro, also der Dreh- und Angelpunkt der geschäftlichen Entscheidungen, tatsächlich auf zyprischem Boden angesiedelt sein muss. Zudem sind folgende Bedingungen für eine erfolgreiche Unternehmensgründung zu beachten:

  • Ein vor Ort ansässiger Geschäftsführer, der aktiv in das operative Geschäft eingreift
  • Generierung aktiver Einkünfte durch Handelstätigkeiten, Dienstleistungen oder vergleichbare Aktivitäten
  • Ein auf Zypern geführtes Bankkonto für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Registrierung einer Arbeitgeber-Identifikationsnummer
  • Betriebseigene Geschäftsräumlichkeiten in Zypern
  • Anschlüsse für Telefon, Fax und Internet im Namen der Firma
  • Telefonische Erreichbarkeit unter Firmennamen
  • Durchführung von Finanz- und Gehaltsbuchhaltung
  • Beschäftigung eigener Mitarbeiter, die zur Wertschöpfung beitragen
  • Erwerb einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Für wen eignet sich eine Firmengründung auf Malta

Eine Unternehmensgründung in Zypern eignet sich besonders für Menschen, die ihre Geschäfte ortsunabhängig führen, wie Freelancer, Online-Marketing-Spezialisten, FBA-Händler, sowie für Akteure im Bereich des geistigen Eigentums oder Intellectual Property. Auch Einzelpersonen, die als Daytrader, Autoren, Youtuber oder digitale Nomaden tätig sind, finden in Zypern attraktive Bedingungen.

Die Gründungskosten sind im Vergleich zu anderen EU-Ländern niedrig, und in Verbindung mit einem steuerlichen Wohnsitz auf der Insel ergeben sich signifikante steuerliche Vorteile. Um die günstigen Steuersätze Zyperns voll auszuschöpfen, ist die Bestellung eines ortsansässigen Geschäftsführers entscheidend.

Besonders bei hohen Jahresgewinnen wird die Steuerersparnis im Vergleich zu Hochsteuerländern deutlich. Doch auch bei moderaten Gewinnen kann sich eine Firmengründung in Zypern lohnen, sofern man alle steuerlichen und betrieblichen Vorteile optimal nutzt. Hierbei sollten sowohl die aktuellen Unternehmenskosten als auch persönliche Lebenshaltungskosten und Steuerlasten bedacht werden.

Mögliche Rechtsformen auf Zypern

Zypern orientiert sich am britischen Gesellschaftsrecht. Folgende Rechtsformen stehen zur Auswahl:

  • Limited Liability Company by Shares: Private oder Public
  • Limited Liability Company by Guarantee: Mit oder ohne Stammkapital
  • General Partnership (OG)
  • Limited Partnership (KG)
  • Sole Proprietorship
  • Societas Europaea (SE)

Bankkonto auf Zypern

Die Finanzkrise hat in Zypern tiefe Narben hinterlassen, insbesondere durch den dramatischen „Bail-In“ von 2013, bei dem Bankguthaben über 100.000 Euro teilweise enteignet wurden. Dieses Ereignis erschütterte das Vertrauen in den einst als Banking-Haven betrachteten Standort erheblich.

Wann ein Bankkonto auf Zypern Sinn ergibt

Heute ist es nicht mehr selbstverständlich, Konten in Zypern als besonders sicher zu betrachten. Trotzdem gibt es nach wie vor valide Gründe für die Eröffnung einer Bankverbindung auf der Insel. So kann ein Konto in Zypern nützlich sein, um bei der Gründung einer Firma den erforderlichen Substanznachweis zu erbringen oder als lokales Konto für alltägliche Transaktionen, falls man seinen Wohnsitz nach Zypern verlegt.

Die Zeit, in der zypriotische Banken häufig zur Eröffnung von Konten für Briefkastenfirmen in Offshore-Jurisdiktionen genutzt wurden, ist vorbei. Seit Juni 2018 hat die zypriotische Zentralbank die Geschäftsbanken angewiesen, Bankbeziehungen ohne reale geschäftliche Tätigkeit zu beenden.

Dennoch bleibt es für Unternehmen, die tatsächlich in Zypern tätig sind, wie beispielsweise eine Zypern Limited mit lokalem Geschäftsbetrieb, möglich, sowohl private als auch geschäftliche Bankkonten zu eröffnen. Diese Möglichkeit besteht weiterhin und kann für die tägliche Geschäfts- und Lebensführung auf der Insel von Nutzen sein.

Die Rolle des Geschäftsführers in Zypern & die Steuer

Die Unternehmensführung und der Wohnsitz des Geschäftsführers sind entscheidend für die steuerliche Einordnung einer Gesellschaft in Zypern. Ein lokaler Geschäftsführer ist Voraussetzung, um den bevorzugten Steuersatz von 12,5% zu nutzen. Während der Wohnsitz der Gesellschafter flexibler ist, ist es für die steuerliche Effizienz wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Heimatlandes zu berücksichtigen.

Für Gesellschafter aus Deutschland oder Österreich ist es zwingend, Wortschöpfung in Zypern nachweisen zu können, um als steuerlich ansässig zu gelten. Dazu gehört eine aktive Geschäftsführung vor Ort, ein eingerichteter Geschäftsbetrieb sowie lokale Einnahmen. Eine bloße Vertretung durch Dritte ist unzureichend.

Eine Geschäftsstruktur in Zypern umfasst:

  • Einen ortsansässigen, aktiv involvierten Geschäftsführer.
  • Ein Geschäftskonto für die Gesellschaft.
  • Eine Arbeitgeber-Identifikationsnummer und ordnungsgemäße Buchführung.
  • Eigene Geschäftsräume und Infrastruktur.
  • Eigene Mitarbeiter, die zur Geschäftstätigkeit beitragen.
  • Eine lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Geschäftsbeziehungen innerhalb Zyperns.

Die Verwendung eines Strohmanns ist zu vermeiden, um rechtliche Schwierigkeiten mit den Finanzbehörden zu umgehen. Stattdessen empfehlen wir eine transparente und gesetzeskonforme Geschäftsführung.

Gesellschafter mit Wohnsitz in Zypern profitieren bereits bei einem Mindestaufenthalt von 60 Tagen pro Jahr vom Steuerwohnsitz. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass sie in keinem anderen Land als steuerlich ansässig gelten. Diese Regelung bietet insbesondere Freelancern und kleinen Unternehmen attraktive steuerliche Vorteile.

Fazit

Zypern bietet als Steuerstandort zahlreiche Vorteile für Privatpersonen und Unternehmen, die ihre steuerliche Last legal minimieren möchten. Die Kombination aus flexiblen Regeln zur steuerlichen Ansässigkeit, attraktiven Einkommenssteuertarifen für Privatpersonen und Unternehmen, sowie fortschrittlichen Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung, macht Zypern zu einem attraktiven Standort für diejenigen, die eine optimierte steuerliche Planung suchen. Zusätzlich erleichtern die klaren Vorgaben zur VAT-Registrierung und die Anforderungen an die Unternehmensführung die Entscheidung für eine Firmengründung auf der Insel. Es ist jedoch wichtig, die steuerlichen Rahmenbedingungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Vorteile voll auszuschöpfen und Compliance zu gewährleisten. Mit der richtigen Strategie kann Zypern Ihre steuerliche Last erheblich reduzieren und gleichzeitig ein solides Fundament für Ihr Geschäftswachstum bieten.

In einer Welt, die von komplexen rechtlichen und steuerlichen Vorschriften geprägt ist, stellt die Bereitstellung von spezialisiertem Wissen und maßgeschneiderten Lösungen in diesem Zusammenhang einen zentralen Wert dar, den unsere Kanzlei ihren Mandanten bietet. Fachkundige Beratung ermöglicht es DW&P, sich in folgenden Bereichen zu differenzieren und hervorzuheben:

  1. Komplexe Rechtsgebiete meistern: Rechtliche Rahmenbedingungen ändern sich ständig, und Unternehmen wie Einzelpersonen stehen vor der Herausforderung, mit diesen Änderungen Schritt zu halten. Expertenberatung hilft, die Risiken rechtlicher Non-Compliance zu minimieren und informierte Entscheidungen zu treffen.
  2. Strategische Steuerplanung: Angesichts der globalen und lokalen steuerlichen Komplexitäten bietet DW&P durch umfassende Steuerberatung eine essentielle Dienstleistung. Die Fähigkeit, steuerliche Belastungen zu optimieren und legale Steuersparmodelle zu identifizieren, ist besonders wertvoll für Mandanten, die international agieren.
  3. Unternehmensgründung und -wachstum: Die Beratung zur Unternehmensgründung und -entwicklung ist ein weiterer Schlüsselbereich, in dem DW&P Mehrwert schafft. Von der Gründung einer Gesellschaft bis hin zur Expansion und Skalierung bietet die Kanzlei strategische Einblicke und rechtliche Unterstützung.
  1. Netzwerk und Partnerschaften: DW&P nutzt sein umfangreiches Netzwerk und Partnerschaften, um Mandanten Zugang zu weiteren Ressourcen und Expertise zu bieten. Dies kann die Zusammenarbeit mit Spezialisten in anderen Ländern oder Branchen umfassen, um umfassende Lösungen anzubieten.

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