Wirklich Neues haben die Panama Papers nicht an den Tag gebracht. Die Welle der Empörung blieb aus und schnell drehen sich die Schlagzeilen der internationalen Presse wieder um neue Themen. Hin und wieder jedoch stoße ich auf das Thema. So las ich neulich von der Schauspielerin Emma Watson, deren Name auch bei der Veröffentlichung der Panama Papers gefunden wurden. Sie soll eine Offshore Firma gegründet haben.
Für Emma Watson mag dies aktuell schlechte Publicity sein, wo doch aktuell versucht auch einen Fuß auf das politische Parkett zu bekommen, seitdem sie UN Frauen- und Mädchen- Sonderbotschafterin ist.
Laut den Veröffentlichungen soll Watson seit 2013 eine Offshore Firma auf den British Virgin Islands besitzen. Ihr Sprecher erklärte einige Tage nach Veröffentlichung jedoch, dass diese Firma nicht dem Zweck der Steuerhinterziehung diene, sondern lediglich die Anonymität der Schauspielerin Emma Watson sicherstellen sollte. Sie habe in der Vergangenheit bereits negative Erfahrungen gemacht. Das britische Firmenrecht sichere der Schauspielerin ein nicht ausreichendes Maß an Anonymität, denn es sieht vor, dass die Aktionäre einer Firma in den Papieren benannt werden. Diese wären dann beim Companies House, dem britischen Handelsregister, für jedermann einsehbar. Dass dies im Rahmen der Veröffentlichungen rund um die Panama Papers nun trotzdem geschehen ist, wird die britische Schauspielerin mit Sicherheit ärgern.
Die Offshore Gesellschaft wird mit einem Immobilienkauf in London in Verbindung gebracht, den Emma Watson getätigt haben soll.
In der Tat ist es im EU-Inland nicht ohne weiteres möglich eine Firma zu gründen beziehungsweise eine Firma zu besitzen, wenn man namentlich nicht in den Unterlagen auftauchen möchte. Es bleibt dennoch die Frage, ob eine Offshore Firma das richtige Vehikel für diese Art von gewünschter Anonymität darstellt. Es stimmt, unter Angabe aller notwendigen Einnahmen beim heimischen Finanzamt, stellt eine Offshore Firma kein verbotenes Konstrukt dar. Dennoch wird bei Firma im Ausland schnell Verdacht geschöpft und so muss im Rahmen einer Gesellschaftsgründung im Ausland doppelt gründlich gearbeitet werden.