Im Laufe der Jahre hat Malta eine funktionierende regulatorische Plattform entwickelt, die es ihm ermöglichte, zu einem der angesehensten Heimathäfen der Welt zu werden.
Die Lage, Englisch als zweite Sprache sowie die zahlreichen Vorteile, die Reedern unter maltesischer Flagge geboten werden, haben ebenfalls dazu beigetragen, dass Malta heute zu einem attraktiven Drehkreuz für Yachten geworden ist.
2 Arten der Yachtregistrierung nach maltesischem Recht
Unter der maltesischen Flagge kann eine Yacht entweder als Privatyacht oder als kommerzielle Yacht registriert werden.
Das Merchant Shipping Directorate in Malta betrachtet die Registrierung von Yachten mit einer Länge von 6 Metern oder mehr, die keine Passagiere gegen Entgelt befördern und die keinen Handel treiben, sondern ausschließlich zu ihrem Vergnügen vom Eigner genutzt werden, als für private Zwecke registriert.
Auf der anderen Seite werden Yachten mit einer Länge von 15 Metern oder mehr, die keine Ladung befördern, die 12 Passagiere oder weniger befördern und die vom Eigentümer oder einer juristischen Person, die die Yacht besitzt, betrieben werden, vom Merchant Shipping Directorate in Malta als für gewerbliche Zwecke registrierte Yachten angesehen.
Vorteile der Registrierung einer Yacht unter der maltesischen Flagge
Seit vielen Jahren gilt die maltesische Flagge als Vertrauensflagge, und zwar aufgrund der verschiedenen Vorteile, die sie den Beteiligten bietet, von denen einige sind:
- Schiffe können auf den Namen rechtmäßig gegründeter Körperschaften registriert werden, unabhängig von deren Nationalität; oder von Bürgern der Europäischen Union;
- Erschwingliche maritime Verwaltung;
- Effizienter Registrierungsprozess;
- Niedrige Kosten für die Firmengründung;
- Keine Handelsbeschränkungen und Vorzugsbehandlung für maltesische Schiffe in bestimmten Häfen;
- Reduzierung der Registrierungs- und Tonnagesteuerkosten für jüngere Schiffe;
- Keine Beschränkungen für den Verkauf oder die Übertragung von Aktien einer Gesellschaft, die maltesische Schiffe besitzt;
- Mehrwertsteueranreize für Unternehmen, die an der Vercharterung ihrer Schiffe interessiert sind;
- Keine Einschränkungen bezüglich der Nationalität der Mitglieder und Angestellten an Bord des Schiffes;
- Wettbewerbsfähige Registrierungs- und Jahresgebühren;
- Niedrige Tonnagekosten;
Die geltende Gesetzgebung in Malta
Die Registrierung aller Arten von Yachten wird hauptsächlich durch das Handelsschifffahrtsgesetz (Merchant Shipping Act) zusammen mit seinen Nebengesetzen geregelt.
Die oben genannten Gesetze enthalten verschiedene Bestimmungen, die Folgendes regeln:
- Registrierungsgebühren;
- Verfahren für die Registrierung;
- Übertragung und Übertragungen;
- Verwirkung von Schiffen;
- Bedingungen für die Zulassung zur Beschäftigung von Kapitänen und Seeleuten;
- Sicherheit des Lebens auf See
Malta ist auch Unterzeichner mehrerer Konventionen, Verordnungen und Richtlinien der Internationalen Arbeitsorganisation, der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und der Vereinten Nationen, die alle in den maltesischen Rechtsrahmen übernommen wurden und nun Teil davon sind.
Wer kann eine Yachtregistrierung in Malta beantragen?
Alle Arten von Yachten können unter der maltesischen Flagge registriert werden, vorausgesetzt, dass sie u.a. vollständig im Besitz von:
- Ausländische Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit; und
- Bürger der Europäischen Union.
Es gibt zwar keine Alters- oder Handelsbeschränkungen, aber es ist zu beachten, dass:
- Schiffe, die 10 Jahre oder älter, aber jünger als 15 Jahre sind, müssen entweder vor oder innerhalb eines Monats nach ihrer vorläufigen Registrierung in Malta von einem autorisierten Inspektor des Flaggenstaats inspiziert werden;
- Schiffe, die 15 Jahre und älter sind, müssen vor ihrer vorläufigen Registrierung eine Inspektion durch einen autorisierten Flaggenstaatinspektor bestehen.
Ernennung eines ortsansässigen Vertreters in Malta
Eine der Voraussetzungen für die erfolgreiche Registrierung einer Yacht unter maltesischer Flagge ist die Ernennung eines ortsansässigen Agenten – hier können wir helfen!
Nicht-ansässige Eigner, d.h. Bürger der Europäischen Union, Schweizer Bürger oder Einwohner des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht in Malta ansässig sind, und/oder ausländische juristische Personen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, müssen einen Resident Agent in Malta benennen.
Dieser hat die Aufgabe, als lokaler Vertreter des internationalen Eigners des unter maltesischer Flagge registrierten Schiffes zu handeln.
Der ernannte Resident Agent hat die Befugnis:
- Als Kommunikationskanal zwischen dem internationalen Eigner und den maltesischen Regierungsstellen und Behörden zu fungieren;
- Im Namen des internationalen Eigners alle Formulare und/oder Dokumente zu unterzeichnen und einzureichen, die von den maltesischen Regierungsabteilungen und Behörden verlangt werden;
- Als gerichtlicher Vertreter des internationalen Eigentümers zu handeln;
neben verschiedenen anderen Pflichten und Verantwortlichkeiten, die im Gesetz festgelegt sind.
Verfahren für die Registrierung einer Yacht unter maltesischer Flagge
Das Verfahren für die Registrierung eines Schiffes unter maltesischer Flagge ist in zwei (2) Stufen unterteilt:
- Stufe 1: Vorläufige Registrierung; und
- Stufe 2: Permanente Registrierung.
Malta Provisorische Yacht-Registrierung
Der erste Schritt zur erfolgreichen Registrierung eines Schiffes unter maltesischer Flagge ist die vorläufige Registrierung des Schiffes für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten. Der Antragsteller muss sicherstellen, dass:
- Alle für die vorläufige Registrierung erforderlichen Dokumente ordnungsgemäß bei Transport Malta eingereicht werden;
- Der vorgeschlagene Name des Schiffes ist bei Transport Malta reserviert;
- Der Eigentumsnachweis liegt vor;
- Falls erforderlich, wird ein ortsansässiger Vertreter ernannt;
- Eine Eigentumserklärung wird vor dem Registrator unterzeichnet;
- Ein Antrag auf eine Schiffsfunklizenz wird ordnungsgemäß eingereicht (sofern erforderlich);
- Die Zahlung der amtlichen Registrierungsgebühren und der jährlichen Tonnagesteuer betroffen ist;
neben anderen Anforderungen, die von Fall zu Fall anwendbar werden können.
Sobald die oben genannten Anforderungen (und alle anderen anwendbaren) erfüllt sind, wird das Schiff für einen Zeitraum von 6 Monaten vorläufig unter maltesischer Flagge registriert, wobei dieser Zeitraum um einen weiteren Zeitraum oder um Zeiträume, die insgesamt 6 Monate nicht überschreiten, verlängert werden kann.
Dem Schiffseigner wird eine vorläufige Bescheinigung über die Eintragung in das maltesische Register ausgestellt, die der Schiffseigner jederzeit an Bord des Schiffes mitzuführen hat.
Während des Zeitraums der provisorischen Registrierung kann der Eigner das Schiff fahren, unter der Bedingung, dass er einige andere Schritte unternimmt, bevor er das Schiff dauerhaft unter maltesischer Flagge registriert.
Permanente Registrierung der Yacht in Malta
Vor Ablauf des vorläufigen Zertifikats, das vom maltesischen Register ausgestellt wurde, muss der Eigner eines Schiffes, das vorläufig unter maltesischer Flagge registriert wurde, sicherstellen, dass er dem Merchant Shipping Directorate eine Reihe von Dokumenten zur Verfügung stellt, darunter:
- Das Original des Bauzeugnisses, wenn das Schiff nicht anderweitig registriert wurde;
- Eine Besichtigung des Schiffes, die von einem von Transport Malta ernannten Schiffsbesichtiger durchgeführt werden muss
- Den von einem staatlichen Besichtiger oder einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft ordnungsgemäß unterzeichneten Schiffsvermerk;
- Eine Funküberprüfung (falls erforderlich).
Dies ist der letzte Schritt, um die Yacht dauerhaft unter maltesischer Flagge zu registrieren.
Sobald alle erforderlichen Dokumente gültig eingereicht sind, wird von Transport Malta ein Permanent Certificate of Registration für die Dauer von einem Jahr ausgestellt.
Das besagte Permanent Certificate of Registration muss jährlich erneuert werden, und die entsprechenden jährlichen Verlängerungsgebühren müssen beglichen werden, bevor ein gültiges Verlängerungszertifikat vom Merchant Shipping Directorate ausgestellt werden kann.
Wenn auch Sie Hilfe bei der Registrierung Ihrer Yacht benötigen, helfen wir Ihnen gerne. Mehr dazu: https://www.drwerner.com/de/services/yachtregistrierung-malta/
Disclaimer: Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen von Dr. Werner und Partner und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie sich mit einem unserer Vertreter treffen möchten, um weitere Informationen zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.