Der Kauf einer Yacht stellt immer eine Investition dar. Es ist dabei nicht schwer eine Yacht (sei es eine Segeljacht oder Motorjacht) im Wert eines Einfamilienhauses zu kaufen. Im Rahmen einer solchen Kaufentscheidung gibt es verschiedene Möglichkeiten Kosten einzusparen. Sei es bei der Größe oder der Motorisierung dss Bootes oder bei der Ausstattung. Wer hier jedoch nicht zurückstecken möchte, kann auf die Möglichkeit einer Yachtregistrierung auf Malta zurückgreifen.
Doch von Anfang an: Wer eine Yacht kauft, muss in Deutschland den regulären Mehrwertsteuersatz von 19% bezahlen. Bei einem Kaufpreis von 350.000 € kommen dabei alleine 66.500 € zum Kaufpreis hinzu. An dieser Stelle kommt die Lizenzierung auf Malta ins Spiel. Der Gesetzgeber sieht hier nämlich keinen einheitlich VAT- (=Mehrwertsteuer) Satz vor, sondern macht diesen von zwei Faktoren abhängig. Zum einen von Art der Verwendung der Yacht. Wenn diese ausschließlich verchartert werden soll und nicht privat genutzt wird, spricht man von einer Commercial-Yacht-License. Soll die Yacht großteils privat genutzt werden, spricht man von einer Pleasure-Yacht. Der zweite entscheidende Faktor zur Bestimmung der Höhe des Mehrwertsteuersatzes ist die Größe des Bootes. Hier gilt die Faustregel: Je größer das Boot desto geringer der zu entrichtende Mehrwertsteuersatz. Dieser variiert zwischen 4-16%, es lassen sich im Bestfall also 15% der Kosten im Vergleich zu Deutschland einsparen.
Doch welche Auswirkungen hat die Registrierung der Yacht auf Malta, kann ich dann nur vor Malta liegen? Nein! Das Boot muss normalerweise nur zur Registrierung in Malta vor Ort liegen und kann anschließend in jeden beliebigen Hafen überführt werden. Natürlich ist es möglich, das Boot in Malta liegen zu haben und von den im europäischen Vergleich günstigen Liege- und Wartungskosten zu profitieren. Auch das Mittelmeer ist in Malta ein wunderbarer Spot zum Segeln und auch Italien mit der Insel Sizilien ist nicht weit entfernt.