Die Registrierung einer Yacht ist per Se keine zu komplizierte Angelegenheit. Allerdings sollte man sich genau überlegen, in welchem Land, unter welcher Flagge man sich anmeldet. Die Yachtregistrierung ist dabei nicht nur eine Frage des Image, sondern hat auch praktische Auswirkungen.
Betriebsanforderungen und Vorrausetzungen können sehr unterschiedlich sein. Auch Umsatzsteuer und andere steuerliche Belastungen können je nach Flaggenstaat deutlich variieren. Malta ist eine interessante Wahl für eine Yachtregistrierung, aufgrund hoher Rechtssicherheit als Mitglied der EU, nutzbarer Steuervorteile und einwandfreiem Flaggenimage.
Zudem sprechen folgende, weitere Vorteile einer Yachtregistrierung unter Malteser Flagge:
Keine Einschränkung in der Nationalität von Kapitän oder Crew
Keine Einschränkung bei Verkauf oder Übergang von Anteilen eine Firma mit Schiffen
Keine Einschränkung bei Verleih, Vermietung oder Verkauf der Schiffe
Registrierung problemlos für Firmen oder Gesellschaften aus allen Ländern und jeden Bürger der EU
Es gibt keine versteckten Kosten oder Inspektionskosten
Geringe Registriergebühren und niedrige jährliche Steuerbelastung
Das Schiffsregister ist sehr Service orientiert und 24 Stunden, jeden Tag erreichbar
Das Prozedere einer Yachtregistrierung in Malta
Die Registrierung kann man selbst durchführen, einer Malteser Werft überlassen oder auch einen Dienstleister für eine Yachtregistrierung zu Rate ziehen. Wir empfehlen, trotz relativ einfachem Verfahren, einen Dienstleister zu beauftragen, da man die landesspezifischen Anforderung nicht kennt und dadurch Fehler begangen werden können, die sich langfristig auf die Besteuerung auswirken können.
Es gibt vereinfacht gesagt zwei Abschnitte in einer Yachtregistrierung auf Malta.
1. Die vorläufige Registrierung
Diese ist bereits vollumfänglich rechtsgültig.
2. Die dauerhafte Registrierung
Die vorläufige Registrierung ist für 6 Monate gültig. In der dieser Zeit sind alle Unterlagen und Dokumente vorzubereiten und vorzulegen.
Kommerzielle Yachten, darunter können auch bestimmte Superyachten fallen, die nicht mehr als 12 Passagiere und keinerlei Fracht transportieren, haben einen nochmal erleichterten und etwas anderen Registrierungsprozess.
Weiterführende Informationen sind auf der maltesischen Seite für Verkehr erhältlich oder im Rahmen einer direkten Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Dr. Werner & Partner.