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Durch das gestiegene Bestreben von Unternehmen, Geschäftsfelder oder gesamte Unternehmen ins Ausland zu verlagern sowie der wachsenden Bereitschaft von Personen, ihren Wohnsitz bzw. den Lebensmittelpunkt nach Malta zu verlagern, ist der Bedarf an steuerlicher Expertise für solche Maßnahmen stark gestiegen. Mitunter liegt dies auch an Finanzbehörden, die standardisiert mehr Prüfungen durchführen, um den Missbrauch solcher internationalen Gestaltungen zu verhindern.
Natürlich geht es dabei vor allem um Geld und Einnahmen, denn jede Abwanderung bzw. jede Verlagerung ins Ausland bedeutet im Abwanderungsland weniger steuerliche Einnahmen. Entsprechend wurden und werden regelmäßig Gesetze bzw. Interpretationen neu erlassen, geändert und mit der Zeit angepasst. Das geschieht nicht nur vereinzelt durch nationale Regierungen, sondern wird durch Wirtschaftsbündnisse forciert, die hier relativ harmonisiert vorgehen.
Hierbei seien besonders die G20, die OECD und die EU zu erwähnen, die in den letzten 5-10 Jahren mehr als jemals zuvor aktiv waren und die fast aggressive Planung zur Steuerflucht bzw. Steuervermeidung und ohnehin der Steuerhinterziehung bekämpfen wollten. Dadurch, dass Unternehmen mit allen Mitteln und Tricks arbeiten, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass auch die Finanzverwaltungen ihre gesamte Bandbreite an Möglichkeiten ausnutzen. Daher sind etliche Maßnahmen, die vielleicht vor zehn Jahren noch funktioniert haben, heute nicht mehr zeitgemäß.
Die Finanzverwaltungen, die Gesetzgeber und auch die Rechtsprechung durchdringen mittlerweile Sachverhalte wesentlich tiefer und hinterfragen viel häufiger den Sinn einer Strukturierung über das steueroptimierte Ausland. Genau diese Steueroptimierung sollte dabei nicht im Vordergrund stehen. Ebenso ist es im modernen internationalen Steuerrecht möglich, und möglicherweise sogar gewünscht, das Besteuerungsrecht teilweise sehr diversifiziert zu formulieren. Schlecht gestaltet kann es daher sein, dass zwar ein Teil der Gewinne, wie gewünscht und auch rechtlich anerkannt, in z.B. Malta versteuert werden können, jedoch gleichzeitig auch ein Teil im Abwanderungsland, z.B. Deutschland.
Zum Tragen kommt dabei das Wertschöpfungsprinzip. Ebenso fallen Themen wie Wegzugsbesteuerung für Personen aber auch für Unternehmen, Verrechnungspreise, Treaty Shopping, Treaty Overrides, die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen, Betriebsstätten-Thematiken, internationaler Anteilstausch oder Verschmelzungen in die Rubrik internationale Steuern / internationale Steuerberatung. Die Gründung einer Gesellschaft oder einer Unternehmensstruktur ist dabei meistens die Konsequenz, sollte aber niemals der Grund bzw. der Ursprung sein.
Die Beratung zur internationalen Versteuerung und zum internationalen Steuerrecht von DW&P Dr. Werner und Partners richtet sich an Unternehmer und Unternehmen und an Personen, die über eine Expansion nach oder durch Malta nachdenken. Ebenso richtet sich unsere Beratung an Personen, die ihren Lebensmittelpunkt nach Malta verlagern möchten. Oftmals sind diese beiden Punkte miteinander verbunden und können äußerst sinnvoll und effektiv sein. Es muss dabei nicht unbedingt immer ein operatives Unternehmen bzw. Business sein, dass den Standort Malta mit einbeziehen möchte: Wir als DW&P Dr. Werner und Partner haben vermehrt in den vergangenen Jahren Holding-Strukturen geschaffen, in die Dividenden bzw. Kapitalerträge aus dem Ausland fließen und hier ohne Besteuerung bzw. günstig versteuert mit dem erwirtschafteten Investment-Einkommen arbeiten. Insbesondere kleine bzw. neue Family Offices wählen den Standort Malta für ihre Aktivität.
Während wir als Kanzlei keine Präferenz eines bestimmten Geschäftsfeldes haben, was die Mandanten angeht, so hat die Erfahrung der letzten zehn Jahre gezeigt, dass vor allem Unternehmer, die das Internet für ihre Aktivität einbeziehen, den Standort Malta gewählt haben. Vor allem internationale Unternehmer und Unternehmen, für die Englisch quasi die unternehmerische Muttersprache ist, ist die Wahl eines Landes, in dem Englisch Amtssprache ist, passend. Dieser Umstand wird und wurde durch den Brexit weiter forciert. Wir beraten bei den meisten Fragen des internationalen Steuerrechts, die sich aus einer Gestaltung ergeben.
DW&P Dr. Werner und Partner bieten jedem Mandanten, vor einer möglichen Gründung bzw. vor Neugestaltung eine entsprechend fundierte Beratung im internationalen Kontext an. Oftmals kann es sein, dass dabei nicht ausschließlich die Expertise und Beratung von DW&P ausreicht, sondern ein Fachberater im Abwanderungsland mit einbezogen werden kann bzw. muss. Im heutigen internationalen Steuerrecht ist es nicht wichtig, welche Antworten man erhält, sondern welche Fragen man stellt.
Ein elementarer Teil der Kompetenz von DW&P im internationalen Steuerrecht ist die jahrelange Erfahrung, die die beteiligten Personen und Berater von DW&P Dr. Werner & Partner vorweisen können. Die eingängig erwähnten harmonisierten Bestrebungen von Staaten, Gemeinschaften und auch die bereits jetzt schon umgesetzten Maßnahmen, sind von DW&P Dr. Werner & Partner nicht nur von Anfang an erfasst und durchdrungen worden, sondern fanden in der jetzigen Form schon vor dem Bestehen dieser Bestrebungen Anwendung in der Beratung von DW&P Dr. Werner & Partner.
Wir haben stets versucht und versuchen es weiterhin mit Erfolg, den oben beschriebenen Entwicklungen voraus zu eilen bzw. diese vorauszusehen. Zudem haben wir aber auch aus eigenem Antrieb und der eigenen Logik heraus schon immer handfeste, seriöse und echte Setups betreut. Die Themen Substanz, Wertschöpfung, Transparenz und echte wirtschaftliche Gründe und Nutzen spielten bei DW&P Dr. Werner & Partner schon lange vor den Panama Papers eine große Rolle.
Somit können wir darauf verweisen, dass sich für die meisten Mandanten nach den einschneidenden Änderungen, die die Staaten und Gemeinschaften nach Veröffentlichung der Panama Papers und ähnlichen Dokumenten verabschiedeten, nicht viel geändert hat, weil sie schon davor entsprechend aufgestellt worden sind. Eine unserer Kernkompetenzen liegt auch darin, die politische Motivation der Staaten, aber auch deren steuerrechtlichen Schutzmaßnahmen zu verstehen, um zu verhindern, dass eine Briefkastenfirma das Steueraufkommen unrechtmäßig vermindert.
DW&P Dr. Werner & Partners achtet stets auf eine Gesamtbetrachtung. Ohnehin ist dies mittlerweile absolut essentiell, da man heutzutage gezwungen wird über den (internationalen) Tellerrand zu schauen.
Unsere Expertise im Bereich des internationalen Steuerrechts liegt in der Beratung von Unternehmen und Personen, die einen Unternehmens- und/ oder Lebensmittelpunkt nach Malta verlagern möchten.
Erwähnenswert sind hierbei vor allem:
Die Vorteile der Beratung von DW&P Dr. Werner & Partner im Kontext der internationalen Steuer ist die Internationalität des Teams. Das hat einen direkten Effekt auf alle deutschsprachigen Mandanten, weil die Kernkompetenz und die Leistungen des Departments schwerpunktmäßig bei deutschsprachigen Beratern angesiedelt sind, die selbstverständlich auch über notwendige maltesische Qualifikationen verfügen.
Somit ist ein echter und einzigartiger Vorteil, dass deutschsprachige Mandanten auf Deutsch zu einem maltesischen Sachverhalt beraten werden können. Das umschließt neben der Beratung vor allem aber auch das Verständnis der Mentalität und das Verständnis des Rechts in Deutschland bzw. Österreich. Das ist nicht nur fachlich wichtig, sondern vor allem, um die Motivation der deutschsprachigen Länder zu verstehen.
Für alle nicht deutschsprachige Mandanten hat es allerdings ebenfalls einen entscheidenden Vorteil: Dadurch, dass vor allem Deutschland und das deutsche Steuerrecht federführend bzw. wegweisend für alle Änderungen der letzten zehn Jahre im internationalen Steuerrecht gewesen sind, kann man generell davon ausgehen, dass, wenn man konform mit dem deutschen Steuerrecht arbeitet, die meisten anderen Länder damit auch konform gehen werden.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass Deutschland das Land ist, wo die wenigsten Anpassungen im lokalen Recht vorgenommen werden mussten, um dem internationalen Recht zu entsprechen. Diverse Mechanismen bzw. Rechtsgrundlagen, die für viele Länder erst ab 2019, 2020 oder 2021 gelten, bestehen im deutschen Steuerrecht schon seit Jahrzehnten. Auch das ist ein Grund, warum unsere Mandanten nicht besonders viel verändern bzw. umstrukturieren mussten, nachdem die EU oder die OECD wieder Korrekturen vorgenommen hatten bzw. veranlasst hatten.
Entsprechend lassen DW&P Dr. Werner und Partner diese deutsche Erfahrung in jede Gestaltung mit einfließen. Das erscheint mitunter streng und auch aufwändig bzw. aufwändiger, als das manchen Mandanten eventuell recht ist, jedoch ist es genau das, was den Hauptvorteil unseres Service ausmacht.
Bei 75% der Anfragen raten wir von Malta ab.
Das hängt auch immer vom Einzelfall und vor allem auch von der persönlichen Empfindung von ‘lohnenswert’ ab. Wenn Sie nicht nach Malta ziehen, lohnt es sich ab einem Gewinn von EUR 750 Tsd. aufwärts und wenn Sie nach Malta ziehen ab einem Gewinn von EUR 100 Tsd.
Ob es das Finanzamt es mitbekommt oder beweisen kann oder nicht, spielt für den Umstand keine Rolle, dass es dennoch Steuerhinterziehung sein kann, wenn Sie wohnhaft in Deutschland sind und keine Steuern erklären.
Das Finanzamt muss gar nichts beweisen, sondern Sie. Das Finanzamt unterstellt und Sie müssen das Gegenteil beweisen.
Zunächst mal für jeden, der ungebunden ist und sich vorstellen kann, in Malta zu leben. Unserer Meinung nach eignet sich die Gestaltung am besten für Internetunternehmer bzw. internationale Unternehmer, die von jedem Telefon oder PC der Welt aus arbeiten können und das auch tun.
Das kann es auch sein, aber um das zu analysieren und zu strukturieren haben Sie uns. Es gibt kein Schema F und keine Formel, die auf jeden passen. Was für den einen Mandanten völlig in Ordnung ist, kann für den anderen fatale Folgen haben. Jeder Fall ist anders und jeder Fall braucht eine individuelle Beratung.
Umfassende Beratung zur Steuerplanung für Unternehmen und Einzelpersonen.
Beratung zur Besteuerung beim Wegzug von Unternehmen und Personen.
Anwendung und Optimierung von Doppelbesteuerungsabkommen.
Unterstützung beim Aufbau von Substanz in Malta und Abbau im Ausland.
Aufbau und Verwaltung von Holding-Strukturen zur Steueroptimierung.
Vermeidung von Treaty Shopping und Behandlung von Treaty Overrides.
Strategische Planung und Beratung zur Wohnsitzverlagerung vor einem Exit.
Zugang zu einem breiten Netzwerk von internationalen Steuerexperten.
Audit Director
Nathaniel Borg
Accounting Director
Roderick Galea
Senior New Business Manager
Horst Wickinghoff
Immer kostenfrei.
DW&P Dr. Werner & Partners. Die führende deutschsprachige Kanzlei in Malta.
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MON - FR 9.00 -17.00
+356 213 777 00
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