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Kompakt erklärt: 4 unterschiedliche Krypto-Lizenzen in Malta

Es wird viel Hype erzeugt (und das zu Recht!) darüber, wie Malta Virtual Financial Assets (VFAs) regulieren und lizenzieren wird, während andere Länder VFAs als heiße Kartoffeln behandeln. Aber was genau wird durch die Lizenz eigentlich reglementiert? Ist es der VFA selbst? Ist es das Unternehmen, das den VFA herausgibt? Wie sieht es mit Dienstleistungen im Zusammenhang mit VFAs aus? So viele Fragen, doch die Antworten sind eigentlich ganz einfach.

Die kurze Antwort ist, dass die VFA-Angebote und ihre jeweiligen Whitepaper von der Malta Financial Services Authority (MFSA) reguliert werden, und die Dienstleistungen im Zusammenhang mit VFAs von der MFSA reguliert und lizenziert werden. Während also die VFA-Angebote selbst keine Lizenz benötigen (ihr Whitepaper muss jedoch vor der Ausgabe bei der MFSA eingereicht werden), benötigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit VFAs eine Lizenz.

Lizenzierte VFA-Aktivitäten

Es gibt zwar VIER Arten von VFA-Lizenzen, aber diese Lizenzen umfassen ACHT VFA-Services – nämlich die folgenden:

  • Annahme und Übermittlung von Aufträgen;
  • Ausführung von Aufträgen im Namen anderer Personen;
  • Handel auf eigene Rechnung;
  • Portfoliomanagement;
  • Treuhand/Nominee Services;
  • Anlageberatung;
  • Platzierung von Virtual Financial Assets;
  • Betrieb eines VFA-Exchanges.

Wenn diese Dienste vertraut klingen, dann sind Sie auf diese wahrscheinlich bei der Umsetzung der MiFID2-Verordnung gestoßen, was gut ist, denn dann wissen Sie wahrscheinlich, was diese Dienste bedeuten – natürlich mit einigen (oder vielen!) VFAs, die darüber gestreut sind!

Erklärung der VFA-Lizenzklassen

Jede der vier VFA-Lizenzklassen umfasst die acht oben aufgeführten VFA-Services. Die erste Klasse der Lizenz ist die Klasse 1 Lizenz (duh!). Die Lizenznehmer der Klasse 1 sind berechtigt, den Service der Annahme und Übermittlung von Aufträgen (obenstehende Servicenummer 1), die Erbringung von Anlageberatungen (Servicenummer 6) und die Platzierung von Virtual Financial Assets (Servicenummer 7) durchzuführen. Inhaber dieser Lizenz müssen über eine anfängliche Kapitalanforderung von 50.000 € oder 25.000 € und eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Da diese Services von der MFSA lizenziert und reguliert werden, müssen die Lizenznehmer eine jährliche Aufsichtsgebühr zahlen. Für Inhaber von Lizenzen der Klasse 1 beträgt diese Aufsichtsgebühr 5.500 € für Umsätze bis zu 50.000 € zuzüglich 700 € pro weiteren 50.000 € Umsatz.

Inhaber von Lizenzen der Klasse 2 sind in der Lage, JEDE der acht oben genannten VFA-Services MIT AUSNAHME des Betriebs eines Exchanges und des Handelns auf eigene Rechnung anzubieten. Daher können im Rahmen der Klasse-2-Lizenz die oben genannten VFA-Services 1, 2, 4, 5, 6 UND 7 durchgeführt werden. Da diese Lizenzklasse den Inhabern die Möglichkeit bietet, mehr Dienstleistungen zu erbringen, ist die anfängliche Kapitalanforderung natürlich höher als die Klasse-1-Lizenz. In diesem Fall beträgt die anfängliche Kapitalanforderung einer Klasse-2-Lizenz 125.000 € und die anwendbare Aufsichtsgebühr 9.000 € für Einnahmen bis zu 250.000 € zuzüglich 800 € je weiterer 250.000 € Umsatz.

Möchte man JEDEN VFA-Service MIT AUSNAHME des Betriebs eines VFA-Exchanges anbieten, so müsste man eine Klasse-3-Lizenz beantragen, die die Inhaber verpflichtet, eine anfängliche Kapitalanforderung von 730.000 € zu halten. Natürlich würde die obligatorische Aufsichtsgebühr in diesem Fall 12.000 € für Einnahmen bis zu 250.000 € zuzüglich 800 € für jede nachfolgende Umsatztranche von 250.000 € betragen.

Last but not least kommt die Klasse 4-Lizenz, die – Sie vermuten es bereits – den Anbietern ermöglicht, JEDE der oben aufgeführten VFA-Services anzubieten! Bevor man sich beeilt, diese Lizenz zu beantragen, muss man bedenken, dass eine anfängliche Kapitalanforderung von 730.000 € gilt und die Aufsichtsgebühr 50.000 € für Einnahmen bis zu 1.000.000 € zuzüglich 5000 € pro Umsatztranche von 1.000.000 € beträgt.

Fazit

Alles eigentlich ganz einfach, oder? Ein Ratschlag: Lassen Sie sich von den Aufsichtsgebühren nicht abschrecken! Denken Sie nur daran, was die Zustimmung und Genehmigung der Aufsichtsbehörden für die eigene Reputation bedeutet! Man kann es als eine Qualitätssiegel betrachten, das verwendet werden kann, um mögliche Sorgen der Kunden auszuräumen und sie dazu zu verleiten, die Dienste Ihres erstklassigen regulierten Unternehmens anstelle der Dienste zu nutzen, die durch den lästigen, zweifelhaften und unregulierten Wettbewerb angeboten werden.

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