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Die Spanien-Malta-Lösung: Niedrigsteuer in der EU für Unternehmer

Viele Unternehmer träumen davon, ihren Wohnsitz in ein Land zu verlegen, das neben Sonne und Meer auch erhebliche Steuervorteile bietet. Wenn Sie aus Deutschland oder Österreich kommen und überlegen, „auszuflaggen“, könnte die wenig bekannte Spanien-Malta-Lösung genau das Richtige für Sie sein.

 

Was ist die Spanien-Malta-Lösung?

Die Spanien-Malta-Lösung kombiniert die steuerlichen Vorteile Spaniens mit denen Maltas, um ein optimiertes Steuerumfeld zu schaffen. In Spanien ermöglicht das sogenannte Beckham Law ausländischen Staatsangehörigen, die nach Spanien ziehen, ihre ausländischen Einkünfte für bis zu sechs Jahre steuerfrei zu vereinnahmen. Das Gesetz sieht vor, dass auf Einkommen bis zu €600.000 lediglich 24 % Steuern gezahlt werden müssen.

In Malta hingegen bietet eine Firmenstruktur – typischerweise eine Holding-Gesellschaft – die Möglichkeit, Gewinne mit nur 5 % zu versteuern. Dies ergibt sich aus den speziellen Steuerregelungen Maltas, die für Unternehmen, die außerhalb Maltas agieren, große Vorteile bieten.

Leben und Arbeiten im Steuerparadies

Stellen Sie sich vor, Sie leben auf Mallorca, Marbella oder an der Costa Brava – beliebte Orte, die nicht nur für ihr angenehmes Klima und ihre schöne Landschaft bekannt sind, sondern auch für eine hohe Lebensqualität. Gleichzeitig führen Sie ein Unternehmen über eine maltesische Holding-Struktur, was die steuerliche Belastung auf Unternehmensgewinne auf effektiv 5 % reduziert.

Diese Kombination aus Wohnsitz in Spanien und Unternehmenssitz in Malta bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch die Sicherheit und Stabilität, die mit dem Leben und Arbeiten innerhalb der Europäischen Union einhergehen. Zudem entfallen die rechtlichen Unsicherheiten und Grauzonen, die oft mit Offshore-Steuergestaltungen verbunden sind.

Voraussetzungen

Für Unternehmer, die diese Lösung in Betracht ziehen, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Rechtliche Gestaltung: Die richtige Strukturierung und Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen in beiden Ländern ist entscheidend.
  • Dauer der Steuervorteile: In Spanien ist das steuerfreie Einkommen auf sechs Jahre begrenzt; danach gelten die normalen Steuersätze.
  • Lebensstil: Die Entscheidung, in Spanien zu leben, sollte nicht nur auf steuerlichen Vorteilen basieren, sondern auch auf persönlichen Präferenzen hinsichtlich Kultur, Sprache und Lebensstil.

Die Spanien-Malta Lösung: Ein Überblick über steuerliche Vorteile und Wohnsitzverlagerung in der EU

Die Entscheidung, den Wohnsitz ins Ausland zu verlagern, ist selten allein durch das Potenzial für Steuerersparnisse motiviert. Für viele Unternehmer stellt ein solcher Schritt eine bedeutende Lebensveränderung dar, die gut überlegt sein will. Wenn Sie jedoch über eine Verlagerung Ihres Arbeits- und Wohnortes nachdenken, bietet Spanien in Kombination mit einer Firmenstruktur in Malta eine der attraktivsten legalen Möglichkeiten zur Steueroptimierung innerhalb der EU.

Grundlagen der Spanien-Malta-Struktur

Die Spanien-Malta-Lösung nutzt spezifische Steuergesetzgebungen beider Länder, um signifikante Steuervorteile zu ermöglichen:

  1. Beckham Law in Spanien: Dieses Gesetz ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Spanien verlegen, ihre ausländischen Einkünfte bis zu sechs Jahre lang steuerfrei zu vereinnahmen. Für Einkommen, das in Spanien erwirtschaftet wird, gilt ein Steuersatz von 24 % bis zu einem Einkommen von €600.000. Dies gilt auch für Familienangehörige des Steuerpflichtigen.
  2. Maltesische Tax Refund Regelung: Unternehmen in Malta unterliegen einer Körperschaftsteuer von 35 %. Nicht-maltesische Anteilseigner können jedoch 80 % dieser Steuer über das Tax Refund Gesetz zurückerstattet bekommen, was den effektiven Steuersatz auf Unternehmensgewinne auf nur 5 % reduziert.

Voraussetzungen für die Nutzung der Spanien-Malta Lösung

Um von der niedrigen Totalbesteuerung von 5 % auf Unternehmensgewinne und Gewinnausschüttungen profitieren zu können, müssen einige wichtige Bedingungen erfüllt sein:

  • Echte Betriebsstätte in Malta: Es ist erforderlich, dass in Malta eine Gesellschaft mit einer realen Betriebsstätte gegründet wird. Einfache Briefkastenfirmen erfüllen diese Voraussetzung nicht.
  • Echter Wohnsitz in Spanien: Der Umzug nach Spanien muss vollzogen und der Hauptwohnsitz dort etabliert werden. Eine reine Postadresse reicht nicht aus, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Beratung und Umsetzung

Unsere Kanzlei besitzt umfangreiches Fachwissen in den Steuersystemen Maltas und der EU und verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit den entsprechenden Steuerbehörden. Wir können Sie umfassend zum Spanien-Malta-Modell beraten und unterstützen Sie auch bei der notwendigen Firmengründung und der Umsetzung der Wohnsitzverlagerung.

Änderungen am Beckham Law in Spanien: Ein umfassender Überblick

Spanien bleibt ein attraktives Ziel für Ausländer, die einen Wohnsitzwechsel in Erwägung ziehen, besonders wenn es um steuerliche Vorteile geht. Das bekannte Beckham Law, benannt nach dem berühmten Fußballspieler David Beckham, der diese Regelung in den 2000er Jahren zuerst nutzte, bietet weiterhin erhebliche Steuervorteile für qualifizierte Expats. Hier finden Sie eine detaillierte Analyse der jüngsten Änderungen dieses Gesetzes und wie sie ausländische Unternehmer, Freiberufler und Investoren beeinflussen können.

Was ist das Beckham Law?

Das Beckham Law oder „Régimen especial para trabajadores desplazados“ bietet ausländischen Staatsangehörigen, die ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen, erhebliche Steuererleichterungen. Diese Personen werden für bis zu sechs Jahre wie steuerlich Nichtansässige behandelt, was bedeutet, dass sie ihre ausländischen Einkünfte steuerfrei in Spanien vereinnahmen können, während Einkommen aus spanischen Quellen zu reduzierten Sätzen besteuert wird.

Neueste Änderungen am Beckham Law

Die spanische Regierung hat 2022 einige wichtige Änderungen an diesem Gesetz vorgenommen, die vor allem darauf abzielen, die Anwendung der Regelung zu erleichtern und zu erweitern. Hier sind die Hauptpunkte der Neuerungen:

  1. Verkürzter Zeitraum der Steueransässigkeit: Früher musste man mindestens zehn Jahre lang keinen Wohnsitz in Spanien gehabt haben, um für das Beckham Law infrage zu kommen. Diese Anforderung wurde auf fünf Jahre verkürzt.
  2. Gründe für den Umzug nach Spanien:
    • Der Umzug kann nun aus verschiedenen Gründen erfolgen, einschließlich abhängiger Beschäftigung bei einem spanischen Arbeitgeber, Entsendung durch einen ausländischen Arbeitgeber, Remote-Arbeit ohne Entsendung, Tätigkeit als Geschäftsführer oder Selbstständiger mit spezieller behördlicher Genehmigung.
  3. Erweiterung auf Familienangehörige: Die Neuregelungen erlauben nun auch Familienmitgliedern des Antragstellers, von der Regelung zu profitieren, vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Bedingungen.
  4. Flexibilität bei der Berufstätigkeit: Es ist nicht mehr ausschließlich notwendig, durch einen externen Arbeitgeber angestellt zu sein. Es besteht auch die Möglichkeit, ein eigenes Unternehmen zu gründen oder als Selbstständiger zu arbeiten.

Steuerliche Implikationen

  • Einkommensteuer: Ausländische Einkünfte bleiben steuerfrei, während Einkommen aus spanischen Quellen bis zu einem Betrag von 600.000 Euro jährlich mit einem Satz von 24 % besteuert wird. Darüber hinausgehendes Einkommen wird zum regulären Satz von bis zu 47 % besteuert.
  • Erbschafts- & Schenkungsteuer: Es gibt keine speziellen Erleichterungen unter dem Beckham Law; normale Steuersätze sind anwendbar.
  • Vermögenssteuer: Diese Steuer gilt nur für in Spanien befindliches Vermögen und betrifft Vermögen ab 3 Millionen Euro.

Das Spanien-Malta-Modell: Ein Türöffner für Unternehmer und Digitale Nomaden

In einer globalisierten Welt suchen immer mehr Unternehmer und Privatpersonen nach Möglichkeiten, ihre steuerliche Last zu optimieren und gleichzeitig ihre Lebensqualität zu verbessern. Das Spanien-Malta-Modell stellt hierbei eine interessante Option dar, besonders für jene, die bereit sind, Grenzen zu überschreiten – im wahrsten Sinne des Wortes. Doch für wen ist dieses Modell wirklich geeignet, und wer sollte eher die Finger davon lassen?

Ideale Kandidaten für das Spanien-Malta-Modell

  1. Globale Unternehmer und Digitale Nomaden

Das Modell passt perfekt zu Unternehmern, deren Geschäfte bereits eine internationale Dimension besitzen. Virtuelle Unternehmen, die in den Bereichen Marketing, SEO oder PR tätig sind, profitieren besonders, da ihre Tätigkeit nicht an einen bestimmten Ort gebunden ist. Diese Flexibilität ermöglicht es, die steuerlichen Vorteile effektiv zu nutzen, während man von den kulturellen und klimatischen Vorzügen Spaniens und Maltas profitiert.

  1. Flexibilität und Mobilität

Personen, die und deren Familien die nötige Flexibilität und Offenheit für einen Umzug ins Ausland mitbringen, finden im Spanien-Malta-Modell eine attraktive Möglichkeit. Dies umfasst auch die Bereitschaft, sich an neue Lebensumstände und kulturelle Gegebenheiten anzupassen – eine Fähigkeit, die nicht nur im privaten, sondern auch im geschäftlichen Kontext von unschätzbarem Wert ist.

  1. Hochprofitable Unternehmen

Die Umsetzung einer solchen steueroptimierten Struktur ist mit initialen Kosten verbunden. Daher lohnt sich der Aufwand insbesondere für Unternehmen, die bereits hochprofitabel sind. Je höher der Gewinn, desto signifikanter ist der Einfluss eines geringeren Steuersatzes.

  1. Kulturelle Affinität

Eine emotionale Bindung oder Vorliebe für die Kulturen und Lebensweisen in Spanien und Malta erhöht nicht nur die Lebensqualität, sondern erleichtert auch die Integration und das tägliche Leben in diesen Ländern.

Weniger geeignet für das Spanien-Malta-Modell

  1. Starke lokale Bindungen

Personen mit starken familiären oder beruflichen Bindungen an ihr Heimatland, wie regelmäßige medizinische Behandlungen oder schulpflichtige Kinder, finden in der Spanien-Malta-Struktur wahrscheinlich keine passende Lösung. Die Verlagerung kann zu erheblichen persönlichen und emotionalen Belastungen führen.

  1. Lokal verankerte Unternehmen

Unternehmer, deren Geschäfte stark lokal verankert sind, wie z.B. Handwerksbetriebe oder lokale Dienstleister, erfahren durch eine Verlagerung nach Spanien und Malta kaum Vorteile. Diese Unternehmen sind oft auf lokale Netzwerke und physische Präsenz angewiesen, die sich nicht einfach internationalisieren lassen.

  1. Startups noch in der Anfangsphase

Unternehmen, die noch keine Gewinne erzielen, stehen vor zusätzlichen finanziellen Belastungen durch die initialen Kosten einer Betriebsverlagerung. Dies kann den Unternehmenserfolg weiter gefährden.

Zwischenfazit

Das Spanien-Malta-Modell bietet für die richtige Zielgruppe erhebliche Vorteile in Bezug auf Steueroptimierung und Lebensqualität. Es erfordert jedoch eine sorgfältige Abwägung der persönlichen und beruflichen Umstände. Für jene, die die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen, kann es eine ausgezeichnete Möglichkeit sein, ihr Leben und ihre Geschäfte neu zu gestalten. Wer jedoch tiefe Wurzeln in seinem Heimatland hat oder dessen Geschäft stark lokal ausgerichtet ist, sollte möglicherweise nach anderen Lösungen Ausschau halten.

Verlagerung eines bestehenden Betriebes nach Malta vs. Firmengründung in Malta

Die Entscheidung zwischen der Verlagerung eines bestehenden Betriebes nach Malta und der Gründung eines neuen Unternehmens auf der Insel hängt stark von den spezifischen Geschäftsbedingungen, den steuerlichen Überlegungen und strategischen Zielen ab. Hier sind die wichtigsten Faktoren und Möglichkeiten beider Optionen:

Verlagerung eines bestehenden Betriebes nach Malta

 Die vollständige Verlagerung eines bestehenden Betriebes nach Malta kann komplex sein und verschiedene Herausforderungen mit sich bringen:

  • Steuerliche Konsequenzen: Die Verlagerung kann eine sogenannte Wegzugsbesteuerung nach sich ziehen, die die Aufdeckung und Besteuerung stiller Reserven umfasst. Dies kann zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen.
  • Funktionsverlagerung: Es kann Probleme geben, wenn wesentliche Betriebsfunktionen ins Ausland verlagert werden, da dies in Deutschland oder Österreich steuerlich streng geregelt ist.
  • Ungewollte Aufmerksamkeit: Eine Verlagerung kann auch zu erhöhter Aufmerksamkeit von Finanzbehörden führen und detaillierte Prüfungen nach sich ziehen.

Firmengründung in Malta

 Die Gründung eines neuen Unternehmens in Malta bietet eine alternative Lösung, die oft flexibler und steuerlich vorteilhafter ist:

  • Neues Geschäftsfeld: Ein neues Unternehmen in Malta kann genutzt werden, um internationale Aktivitäten auszubauen, ohne den bestehenden Betrieb direkt zu beeinflussen.
  • Risikominimierung: Die Gründung einer neuen Firma reduziert das Risiko von steuerlichen Nachteilen, die mit einer Betriebsverlagerung verbunden sein könnten.
  • Flexibilität: Die neue Gesellschaft kann als eigenständige Einheit fungieren, um neue Märkte zu erschließen oder als Lieferant bzw. Subunternehmer für den Hauptbetrieb zu dienen.

Empfehlungen

 In den meisten Fällen ist die Gründung eines neuen Unternehmens in Malta die bevorzugte Strategie:

  • Vermeidung von steuerlichen Nachteilen: Dies minimiert die potenziellen negativen steuerlichen Auswirkungen einer Betriebsverlagerung.
  • Erhalt des Heimatbetriebs: Der Hauptbetrieb kann im Heimatland weitergeführt werden, während das neue maltesische Unternehmen spezifische internationale oder neue Geschäftsbereiche abdeckt.

Malta: Ein kurzer Überblick über das Leben und Geschäftsklima

Malta ist ein faszinierender EU-Inselstaat, der oft als Kreuzung zwischen der mediterranen Lebensart Siziliens und der urbanen Dynamik Londons beschrieben wird. Die Insel bietet eine einzigartige Mischung aus kulturellen Einflüssen, die sich sowohl im täglichen Leben als auch im Geschäftsumfeld widerspiegeln.

Allgemeine Atmosphäre

Malta genießt das typisch mediterrane Klima mit milden Wintern und heißen, trockenen Sommern, was die Insel zu einem attraktiven Ziel für Touristen und Residenten gleichermaßen macht. Die Mentalität der Malteser ist tief in der mediterranen Kultur verwurzelt, geprägt von einer offenen und herzlichen Gastfreundschaft. Gleichzeitig hat die lange Geschichte als britische Kolonie bis 1964 dazu geführt, dass Englisch neben Maltesisch als Amtssprache etabliert ist und weit verbreitet gesprochen wird.

Geschäftsklima

Das Geschäftsklima in Malta ist von einer pragmatischen „Hands-On“-Mentalität geprägt, die typisch für angelsächsische Kulturen ist. Im Vergleich zu anderen südeuropäischen Ländern ist die Bürokratie in Malta relativ unkompliziert. Dies erleichtert es erheblich, Geschäfte zu machen und unternehmerische Initiativen zu starten.

Geschäftspraktiken

Die maltesische Regierung und die lokalen Behörden sind daran interessiert, ein unterstützendes Umfeld für Unternehmen und Investoren zu schaffen. Dies zeigt sich in einer Reihe von Initiativen und Vorschriften, die darauf abzielen, die Geschäftsabwicklung zu erleichtern und ausländische Investitionen anzuziehen. Beispielsweise ist der Prozess der Anmietung von Gewerbeflächen oder Büros in Malta unkompliziert. Potenzielle Mieter können oft mit einem einfachen Vertragsabschluss und der Zahlung von Kaution sowie der ersten Monatsmiete schnell und effizient Geschäftsräume beziehen.

Lebensqualität

Malta bietet eine hohe Lebensqualität mit Zugang zu ausgezeichneten Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, einem reichen kulturellen Erbe und einer aktiven Expat-Gemeinschaft. Die Infrastruktur ist gut ausgebaut, und es gibt eine Vielzahl von Freizeit- und Unterhaltungsmöglichkeiten, was die Insel besonders für Familien und Individuen attraktiv macht, die einen dauerhaften Umzug in Betracht ziehen.

Wetter auf Malta

Das maltesische Klima ist typisch mediterran mit sehr milden Wintern und heißen Sommern. Die höchsten Temperaturen im Juli und August können bis zu 31,8 Grad Celsius erreichen, während die niedrigsten im Januar und Februar auf etwa 9 Grad fallen. In den Sommermonaten sind Klimaanlagen in Wohnungen und öffentlichen Gebäuden weit verbreitet, was den Komfort auch an den heißesten Tagen sichert.

Amtssprache Englisch

Eine der größten Annehmlichkeiten für Auswanderer und internationale Geschäftsleute in Malta ist, dass Englisch eine der beiden Amtssprachen ist. Dies erleichtert nicht nur die alltägliche Kommunikation, sondern auch geschäftliche Transaktionen, da alle offiziellen Dokumente und viele der Service-Interaktionen auf Englisch abgewickelt werden können. Die weitverbreitete Nutzung der englischen Sprache ist ein Erbe aus der Zeit, als Malta eine britische Kolonie war, und bietet einen nahtlosen Übergang für englischsprachige Neuankömmlinge.

Mitglied der Europäischen Union

Seit 2004 ist Malta Mitglied der Europäischen Union, was erhebliche Vorteile sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen mit sich bringt. Als EU-Mitgliedstaat profitiert Malta von der freien Bewegung von Waren, Dienstleistungen und Personen innerhalb des Blocks. Dies fördert den Handel und die Investitionen und erleichtert es EU-Bürgern, sich niederzulassen und in Malta zu arbeiten. Darüber hinaus bietet die EU-Mitgliedschaft Maltas Unternehmen Zugang zu Fördermitteln und Netzwerken, die für die Entwicklung und Expansion entscheidend sind. Die Einbindung in die EU stärkt auch Maltas politische und wirtschaftliche Stabilität, was es zu einem attraktiven Standort für internationale Investitionen macht.

So profitieren Sie von 5 % Körperschaftsteuer in Malta

Malta bietet ein attraktives Steuersystem, insbesondere für internationale Unternehmen. Die nominale Körperschaftsteuer beträgt zwar 35 %, jedoch bietet das maltesische Steuersystem eine einzigartige Rückerstattungsmöglichkeit, durch die effektiv nur 5 % Körperschaftsteuer anfallen. Dies wird erreicht, indem ausländische Gesellschafter 80 % der gezahlten Steuer zurückerstattet bekommen. Um diese steuerliche Rückerstattung effektiv und steuerfrei zu nutzen, ist die Gründung einer zusätzlichen Gesellschaft, einer Holding in Malta, sinnvoll.

Gründung einer Malta-Holding

Die Etablierung einer Holdinggesellschaft in Malta ist ein strategischer Schritt, der mehrere Vorteile bietet:

  • Steuerliche Effizienz: Die Holding kann die Steuerrückerstattung von der operativen Gesellschaft erhalten, ohne dass diese als Dividende besteuert wird. In Spanien würde normalerweise Einkommensteuer auf Dividenden anfallen, was durch diese Strukturierung vermieden wird.
  • Konsolidierte Steuererklärung: Ab 2019 können die operative Gesellschaft und die Holding als Unternehmensgruppe agieren und eine gemeinsame Steuererklärung in Malta einreichen. Dies vereinfacht die Verwaltung und optimiert die Steuerlast.
  • Dividendenausschüttung: Die maltesische Holding kann schließlich die erhaltenen Gewinne nach Abzug der effektiven 5 % Steuern als Dividende an die Gesellschafter ausschütten, die sich in Spanien oder einem anderen Land befinden.

Diese Struktur ist besonders vorteilhaft für Unternehmer, die die steuerlichen Vorteile Maltas nutzen möchten, während sie gleichzeitig ihre Geschäfte innerhalb der EU legal und effizient strukturieren.

Betriebsaufbau und Firmengründung auf Malta: Ein praktischer Leitfaden

Wenn Sie überlegen, Ihre geschäftlichen Aktivitäten nach Malta zu verlagern oder dort ein neues Unternehmen zu gründen, bietet Malta eine attraktive Plattform mit effizienten und schnellen Verfahren. Hier ist ein detaillierter Leitfaden, wie Sie diesen Prozess angehen können:

  1. Gründung einer operativen Gesellschaft: Malta Limited Company

Zuerst müssen Sie Ihre operative Gesellschaft in Malta gründen. Dieser Prozess kann relativ schnell abgewickelt werden, und oft wählen Unternehmer die Rechtsform der „Malta Limited Company“ wegen ihrer Flexibilität und steuerlichen Vorteile.

  1. Domizilierung und Einrichtung des Unternehmens

Nach der Gründung wird das Unternehmen in den Büroräumen einer Partnerkanzlei in Malta domiziliert. Diese Kanzlei fungiert auch als Company Secretary, was auf Malta gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Company Secretary kümmert sich um administrative Aufgaben wie die Einreichung von Steuererklärungen und anderen wichtigen Dokumenten.

  1. Start des operativen Geschäfts

Sobald das Unternehmen registriert und eingerichtet ist, kann es bereits Geschäfte tätigen und Umsätze generieren. Idealerweise sollten Sie innerhalb der ersten 12 bis 18 Monate das Unternehmen vollständig vor Ort in Malta etablieren.

  1. Geschäftsführer in Malta

Es ist gesetzlich erforderlich, dass Ihr Unternehmen in Malta durch einen lokalen Geschäftsführer vertreten wird. Dieser sollte tatsächliche Managementaufgaben übernehmen und ein angemessenes, ortsübliches Gehalt erhalten. Die Kosten für einen teilzeitbeschäftigten Geschäftsführer belaufen sich auf etwa 1.500 € pro Monat.

  1. Geschäftsräume

Auf Malta finden Sie ein breites Angebot an Büroflächen zu vergleichsweise günstigen Mieten. Für ein Standardbüro, das 4-5 Mitarbeiter beherbergen kann, sollten Sie mit einer Miete von etwa 800 bis 1.200 € pro Monat rechnen. In exklusiveren Lagen wie einem alten Palazzo in Valletta starten die Kosten ab 2.000 € pro Monat.

  1. Personalrekrutierung

Trotz einer sehr niedrigen Arbeitslosenquote bietet Malta gute Möglichkeiten zur Rekrutierung sowohl lokaler als auch internationaler Arbeitskräfte. Die Gehälter sind im EU-Vergleich niedrig, was Malta zu einem attraktiven Standort für die Einstellung von Personal macht. Typische Einstiegsgehälter in nicht spezialisierten Bereichen liegen zwischen 18.000 und 22.000 €  pro Jahr.

Alternativen zum lokalen Geschäftsführer für eine Firma in Malta

Bei der Gründung und dem Betrieb eines Unternehmens in Malta ist normalerweise ein lokaler Geschäftsführer erforderlich, insbesondere wenn das Unternehmen Teil einer steuerlichen Gestaltung wie der Spanien-Malta-Struktur ist. Dies liegt daran, dass die lokalen Behörden eine tatsächliche Geschäftstätigkeit auf Malta sicherstellen möchten, was oft durch die Präsenz eines lokalen Geschäftsführers nachgewiesen wird. Hier sind jedoch einige mögliche Alternativen und Szenarien:

  1. Geschäftsführer mit Unternehmensbeteiligung

Eine Möglichkeit besteht darin, den Geschäftsführer am Unternehmen zu beteiligen. In diesem Fall kann der Geschäftsführer als Mitgesellschafter fungieren, wodurch die Notwendigkeit entfallen kann, ihm ein Gehalt zu zahlen. Dies könnte eine kosteneffiziente Lösung sein, solange der Geschäftsführer tatsächlich in der Lage ist, die Geschäfte des Unternehmens effektiv zu führen und die erforderlichen Entscheidungen zu treffen.

  1. Geschäftspartner als lokaler Geschäftsführer

Eine weitere Alternative ist die Partnerschaft mit jemandem, der bereits in Malta ansässig ist. Sie könnten das Unternehmen gemeinsam mit einem Geschäftspartner gründen, der in Malta wohnt und als lokaler Geschäftsführer fungiert. Dieser Ansatz bietet den Vorteil, dass der Geschäftspartner mit dem lokalen Markt vertraut ist und die tägliche Führung des Unternehmens übernehmen kann, während Sie sich auf andere Aspekte der Geschäftsentwicklung konzentrieren.

Umsetzung Ihres Umzugs nach Spanien & laufende Einkommensplanung aus steuerlicher Sicht

Wenn Sie planen, nach Spanien umzuziehen und dabei von den steuerlichen Vorteilen des Beckham Law zu profitieren, gibt es einige wichtige Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten. Dieses Gesetz bietet erhebliche steuerliche Erleichterungen für Auslandseinkünfte und macht Spanien zu einem attraktiven Wohnsitz für internationale Unternehmer und Investoren.

Vor dem Umzug: Planung Ihrer Einkünfte in Spanien

Non-Domiciled-Regelung in Spanien: Im Gegensatz zu anderen Non-Dom-Regimes besteuert Spanien unter dem Beckham Law ausländische Einkünfte, die nach Spanien transferiert werden, nicht. Das bedeutet, dass Dividenden, Gewinne und andere Einkünfte aus einer maltesischen Limited Company in Spanien steuerfrei bleiben können, unabhängig davon, ob sie in Spanien ausgegeben oder investiert werden.

Vor dem Umzug: Umgang mit Einkommen im Heimatland

Steuerpflichtige Einkünfte in Deutschland/Österreich: Bestimmte Einkünfte, wie zum Beispiel Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, bleiben in dem Land steuerpflichtig, in dem die Immobilie gelegen ist. Ebenso sind Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften im Land der Gesellschaft steuerpflichtig. Dies gilt für Deutschland, Österreich und die meisten anderen Länder.

Zeitpunkt des Umzugs

Es gibt keinen speziell vorteilhaften Zeitpunkt für den Umzug nach Spanien bezüglich steuerlicher Überlegungen. Der Umzug sollte erfolgen, sobald alle Vorbereitungen abgeschlossen sind und Sie bereit sind, den Schritt zu machen. Die Gestaltung des Umzugs sollte so erfolgen, dass sie mit Ihrer persönlichen und geschäftlichen Planung harmoniert.

Nach dem Umzug: Leben in Spanien

Nach Ihrem Umzug nach Spanien werden Sie hauptsächlich von den Dividenden Ihrer maltesischen Firma profitieren. Diese Einkünfte sind unter dem Beckham Law in Spanien steuerfrei, was Ihnen ermöglicht, Ihr Vermögen frei zu verwenden und zu investieren.

Vorteile des Umzugs nach Spanien gegenüber anderen Non-Dom-Staaten

Spanien bietet im Vergleich zu anderen Non-Dom-Staaten wie Malta oder Irland einige spezifische Vorteile:

  • Steuerfreie Auslandseinkünfte: Die einzigartigen Bestimmungen des Beckham Law ermöglichen eine steuerfreie Vereinnahmung ausländischer Einkünfte in Spanien.
  • Lebensqualität: Spanien bietet eine hohe Lebensqualität mit ausgezeichnetem Klima, reicher Kultur und einer stabilen wirtschaftlichen Umgebung.
  • EU-Mitgliedschaft: Als EU-Land bietet Spanien die Vorteile des EU-Binnenmarktes und die Sicherheit eines EU-Staates.

Zusammenfassend ist ein Umzug nach Spanien unter Nutzung des Beckham Law eine attraktive Option für Personen, die ihre steuerliche Belastung minimieren und gleichzeitig in einem der schönsten Länder Europas leben möchten. Wichtig ist eine sorgfältige Planung sowohl der steuerlichen Aspekte als auch der persönlichen und geschäftlichen Umstände, um die besten Ergebnisse zu erzielen.

Alternativen zum Wohnsitz in Spanien: Andere EU-Länder mit steuerlichen Vorteilen

Wenn Sie an einer steueroptimierten Wohnsitzverlagerung interessiert sind, aber nicht unbedingt nach Spanien ziehen möchten, gibt es innerhalb der Europäischen Union weitere attraktive Optionen. Länder wie Portugal, Italien, Bulgarien, Rumänien und Irland bieten ebenfalls interessante steuerliche Anreize, die für Personen, die an einer Verlagerung ihres Wohnsitzes interessiert sind, von Vorteil sein können.

Portugal und Italien: NHR- und Non-Dom-Status

Portugal bietet mit seinem Non-Habitual Resident (NHR) Programm signifikante Steuervorteile für Neuansiedler, die bestimmte Einkünfte aus dem Ausland beziehen. Diese können für einen Zeitraum von zehn Jahren von einer reduzierten oder sogar einer Befreiung von der Einkommensteuer profitieren.

Italien hat ähnliche Anreize mit seinem Non-Dom-Programm eingeführt, das eine Pauschalsteuer von 100.000 Euro pro Jahr auf ausländische Einkünfte für Personen bietet, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen. Diese Regelung zielt darauf ab, wohlhabende Individuen anzuziehen, die von einer erheblichen Steuererleichterung profitieren könnten.

Für beide Länder existieren detaillierte Modelle, die spezifisch auf die Kombination mit einer Firmengründung in Malta abgestimmt sind, um die steuerlichen Vorteile zu maximieren.

Weitere Länder mit steuerlichen Anreizen

  • Bulgarien und Rumänien bieten ebenfalls vorteilhafte Steuersätze und sind für Unternehmer und Privatpersonen interessant, die nach steuergünstigen Alternativen innerhalb der EU suchen.
  • Irland, bekannt für seine Unternehmerfreundlichkeit und niedrige Körperschaftsteuersätze, ist ebenfalls eine attraktive Option für Personen und Unternehmen, die ihre Steuerlast legal minimieren möchten.

Wichtig: Beachtung der lokalen steuerlichen Richtlinien

Es ist wichtig zu beachten, dass jedes Land spezifische steuerliche Regelungen hat, die sorgfältig geprüft werden müssen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Eine professionelle Beratung ist daher unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle lokalen Gesetze eingehalten werden und um das volle Potenzial der steuerlichen Vorteile auszuschöpfen.

Fazit

Die Wahl des Wohnsitzes und die Firmengründung in einem anderen Land sind komplexe Entscheidungen, die eine umfassende Planung und Beratung erfordern. Wenn Sie in Erwägung ziehen, Ihren Wohnsitz zu verlagern, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren, gibt es mehrere attraktive EU-Länder, die neben Spanien in Betracht gezogen werden können. Jedes dieser Länder bietet einzigartige Anreize, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände abgestimmt werden können.

 

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