Die Kanzlei Dr. Werner & Partner ist bereits seit einigen Jahren auf Malta tätig und hat während dieser Zeit einige Malta Limiteds für internationale Firmen gegründet. Während dieser Zeit hat sich viel verändert und neben dem maltesischen Steuerrecht, gilt es auch die EU-Gesetze und Richtlinien genau zu kennen. Denn nur eine Lösung die funktioniert und die Steuerlast für Unternehmen senkt, ist eine sinnvolle Lösung.
Malta lockt viele Steuervermeider mit unhaltbaren Strukturen
Ich lese immer wieder im Internet, dass Malta Traumsteuersätze besäße und man bloß eine Limited auf der Insel gründen müsse, um in den Genuss dieser Traumsteuersätze zu kommen. Diese Aussage ist bereits mit zwei großen Fehlern behaftet. Erstens, Malta zählt zu den Ländern innerhalb der EU mit dem höchsten Körperschaftssteuersatz in Höhe von 35%. Nur wenn ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, besteht die Möglichkeit einer Erstattung, sodass die effektive Steuerlast sinkt. Der zweite herrschende Irrglaube ist, dass ein Firmenschild auf einem Briefkasten ausreichen würde, um die Vorteile dieses Tax-Refund Systems nutzen zu können. Dennoch gibt es immer noch viele Unternehmer, die etwaige Warnungen nicht ernst nehmen und ein solches System verfolgen. Wir warnen ausdrücklich davor und lehnen eine solche Praxis ab.
Malta nur mit entsprechender Struktur vor Ort sinnvoll nutzbar
Dennoch kann es sich aus steuerlicher Sicht lohnen, nach Malta zu kommen. Jedoch hat dies immer zur Folge, dass tatsächlich vor Ort Geschäft betrieben werden muss. Was bedeutet das? Es bedeutet, dass Sie ein Büro anmieten und Mitarbeiter einstellen müssen. Die gute Nachricht ist jedoch, dass die Kosten dafür im europäischen Vergleich niedrig sind. Besonders attraktiv ist die Malta-Lösung mit der Gründung einer Limited, wenn ich ohnehin viel unterwegs bin und nicht sehr abhängig von einem bestimmten Wohnsitz bin. Wer dann das Meer liebt und nichts gegen über 300 Sonnentage im Jahr einzuwenden hat, ist hier genau richtig.