„Ich gründe einfach eine Malta Limited: Ich kann ohne Probleme weiter in Deutschland tätig sein und von hier aus all meine Geschäfte abwickeln, lasse aber alles über Malta laufen und zahle somit nur 5% Steuern. Alles bleibt beim Alten, nur die Steuern gehen runter.“ Das habe ich neulich in ähnlicher Form in einem Forum für Unternehmer im Internet gelesen. Was ich dort las, brachte mich einerseits zum Schmunzeln, andererseits hinterließ es doch einen schalen Beigeschmack, denn genauso so kann eine Malta Limited eben nicht genutzt werden. Deshalb vertreten wir in der Kanzlei Dr. Werner & Partner den Grundsatz, dass es bei jeder Firmengründung einer individuellen Beratung bedarf, denn nur so kann man sicherstellen, dass eine Firmengründung in Malta auch die richtige Lösung ist, die auch langfristig Bestand hat. Insbesondere auch bei einer Prüfung deutscher Steuerbehörden.
Kann also jedes deutsche Unternehmen einfach eine Firma in Malta gründen, dort versteuern und in Deutschland weiter tätig sein? Nein! Tatsächlich würde dies in vielen Fällen den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen, denn mit einer Betriebsstätte in Deutschland und einem dort tätigen Geschäftsführer, wäre dies tatsächlich der Betriebsmittelpunkt der Gesellschaft und man wäre in Deutschland voll steuerpflichtig. Daran ändert auch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Malta und Deutschland nichts. Es gibt einige Prüfparameter, anhand derer man selbst schnell überprüfen kann, ob die Lösung einer Malta Limited in Frage kommt.
Kann ich meine Geschäftstätigkeit auch von Malta aus anbieten? Sie sollten überprüfen, ob Ihre Leistungen auch von Malta aus durchführbar wären. Typischerweise ist dies bei Dienstleistungsunternehmen, etwa bei Beratungsunternehmen oder Online-Marketing Anbietern möglich. Sie können auch von Malta aus tätig sein und die Buchhaltung und Leitung im Hauptsitz, in einem physisch bestehenden Büro in Malta, durchführen lassen.
Es gibt keine „One-fit Lösung“, das möchte ich hiermit ausdrücklich sagen. Für einzelne Unternehmen kommt eine Firmengründung in Malta in Frage und für andere nicht. Es bedarf dafür einer genauen Analyse. Wir besprechen uns daher ausführlich mit zukünftigen Mandanten und klären in Gesprächen, ob die Malta-Lösung für Sie sinnvoll ist und ob sie sich auch darstellen lässt. Dies sollte jedes Unternehmen machen, dass die Gründung einer Malta Limited anbietet – jedenfalls nach unserem Qualitätsverständnis.