Wie Unternehmen jetzt ihre Liquidität erhöhen können, um in Zeiten des Coronavirus überleben zu können.
Das Vertrauen in die Finanzmärkte ist seit der Finanzkrise 2008 geschwächt. Viele Unternehmen stellen sich aktuell die Frage, wie es weiter geht.
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen stehen vor einer nie dagewesenen Herausforderung. Covid 19 – das Virus, was unser komplettes Wirtschaftssystem auf den Kopf stellt.
Der deutsche Staat hat bspw. bereits steuerliche Maßnahmen angekündigt. Die Regierung plant Liquiditätshilfen in Milliardenhöhe. Deutschland als wirtschaftliches Land schafft es vielleicht seine Unternehmen durch solche Maßnahmenpakete zu schützen. Doch wie sieht es bei anderen Ländern aus?
Fakt ist, dass Unternehmen gerade jetzt mit ihren finanziellen Mitteln haushalten müssen. Es müssen genügend Liquiditätsvorräte vorhanden sein, um seine Mitarbeiter bezahlen zu können – auch dann, wenn keine oder nur noch wenige Einnahmen generiert werden können. Die kurzfristige Lösung? Liquidität erhöhen und Rücklagen bilden.
Laut Experten wird der Virus uns noch ca. 1-2 Jahre begleiten. Was also tun, um finanzielle Mittel so lange wie möglich aufrecht zu erhalten?
Liquiditätskrise
Eine Liquiditätskrise kann auch bei gesunden Unternehmen entstehen, wenn Umstände wie etwa Covid 19 oder die Finanzkrise in 2008 eintreten, die dazu führen, dass kurzfristige Verpflichtungen wie die Rückzahlung von Krediten und Bezahlung von Mitarbeitern nicht mehr eingehalten werden können. Um die Geschehnisse aus 2008 nicht zu wiederholen müssen frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden, damit genügend Liquidität und Rücklagen da sind, um am Markt zu überleben.
Definition der Liquidität und der Liquiditätsgrade
Liquidität = Fähigkeit des Unternehmens, jederzeit, termingerecht und in vollen Umfang seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Dabei kann zwischen der relativen Liquidität (Finanzplanliquidität) und der absoluten Liquidität (Vermögensliquidität) unterschieden werden.
Finanzliquidität = Überschreitung der verfügbaren Zahlungsmittel der fälligen Verbindlichkeiten
Vermögenliquidität = Beschreibt die Liquidierbarkeit eines Vermögensgegenstandes, also die Möglichkeit Vermögensgegenstände als Zahlungsmittel zu verwenden oder umtauschen zu können
Ermittlung der Liquiditätslage
In der Praxis wird die Liquiditätslage der Unternehmen mittels Liquiditätsgrade ermittelt.
Interpretation:
Quotient > 1: kurzfristige Verbindlichkeiten gedeckt
Oftmals: Cash ratio < 1*
*Einige Unternehmen weisen jedoch eine Liquidität 1. Grades von < 1 auf, da die kurzfristigen Verbindlichkeiten nicht alle zum Betrachtungszeitpunkt fällig sind und ein hoher Bestand an Zahlungsmitteln mangels Verzinsung dem Ziel Gewinnmaximierung entgegensteht.
Quick Ratio > 1**
**Allerdings sollte zumindest die Liquidität 2. Grades über 1 liegen, da neben den aus der Bilanz erkennbaren kurzfristigen Verbindlichkeiten auch Personalkosten und andere Aufwendungen zu begleichen sind, deren Fälligkeit nicht aus der Bilanz ersichtlich ist.
Maßnahmen zur Erhöhung der Liquidität
Liquiditätsmanagement allgemein
- Erstellung eines Liquiditätsplans (Sie finden einen entsprechenden Liquiditätsplan weiter unten zum download)
- Festlegung von Ausgabeprioritäten
- Ausgabenstop
Anlagegüter
- Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Anlagegütern (Grundstücke, Maschinen, Fahrzeuge etc.)
- Sales-and-lease-back
- Vermietung von nicht benötigten Räumen, nicht ausgelasteten Maschinen, Fahrzeugen
- Möglichkeiten der Fremdvergabe von bestimmten Tätigkeiten
- Geplante Investition überprüfen
- notwenidge Invetistionen leasen statt kaufen
Vorräte
- Lagerbestand überprüfen (Umschlagshäufigkeit) und vermindern
- Lagerhaltung auf Lieferant verlagern
- Waren auf Kommission beziehen
- Bestellwesen überprüfen und optimieren
- Produktion auf Lager einstellen
Forderungen
- Fertige Aufträge sofort fakturieren (Rechnung mit Lieferung) Abschlagsrechnungen für teilfertige Leistungen stellen
- künftig Kundenanzahlungen und Abschlagszahlungen vereinbaren
- Fertige Aufträge sofort fakturieren (Rechnung mit Lieferung)
- Zahlungsziel für Kunden verkürzen
- Zahlungsanreize schaffen (z. B. Kundenskonti)
- Vorteilhafte Zahlungsmittel forcieren (bar, Lastschrifteinzug, Diskontwechsel)
- Überfällige Forderungen sofort mahnen
- Mahnwesen überprüfen
- Bei erfolgloser Mahnung: gerichtliches Mahnverfahren
- Externes Forderungsinkasso (Inkassounternehmen)
- Zahlungsverhalten der Kunden überwachen und dokumentieren
- Zahlungsausfälle bei Kunden durch Bonitätsprüfung vermeiden
- Factoring
- Sicherungseinbehalte durch Gewährleistungsbürgschaften ablösen
- Absatzfinanzierung über die Bank
Eigenkapital
- Privateinlagen (private Reserven)
- Einforderung ausstehender Einlagen
- Privatentnahmen (Lebenshaltungskosten) auf Mindestmaß reduzieren
- Beiträge zur Alterversorgung überprüfen
- Beiträge zur Handwerkerpflichtversicherung reduzieren (Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Geringfügigkeit oder Erfüllung der Pflichtversicherungszeit, handwerklicher Nebenbetrieb, einkommengerechter Beitrag)
- Vorübergehende Stilllegung oder evtl. Kündigung von Lebensversicherungen
- Krankenversicherung auf Einsparungsmöglichkeiten überprüfen
- Sparbeiträge (Bausparkasse etc.) vorübergehend unterbrechen
- Spenden, Mitgliedsbeiträge etc. überprüfen und ggf. vermindern oder vermeiden
- Aufnahme neuer Gesellschafter (z. B. stille Beteiligung, Kapitalbeteiligungsgesellschaft)
Langfristige Kredite
- Aufnahme von Krediten von Verwandten oder Bekannten
- Umschuldung überhöhter kurzfristiger Verbindlichkeiten
- (z. B. mit LfA-Konsolidierungsdarlehen)
- Vereinbarung einer Tilgungsaussetzung bei Darlehen
- Auffangdarlehen (z. B. bei zu kurzer Laufzeit öffentlicher Darlehen)
- Tilgungsstreckung
- Überprüfung der Zinssätze
- Bei Finanzierung notwendiger Neuinvestitionen Tilgungsfreijahre vereinbaren
- (z. B. bei öffentlichen Darlehen)
Kurzfristige Verbindlichkeiten
- Erhöhung des Betriebsmittelkredits (z. B. Kontokorrentrahmen)
- Zahlungsfristen bei Rechnungen (z. B. von Lieferanten) so weit wie möglich ausnutzen
- Vorteilhafte Zahlungsart wählen (z. B. Scheck-Wechsel-Verfahren, Wechsel, Scheck)
- Zahlung dringender Verpflichtungen in Raten
- Konkrete Vereinbarungen mit Hauptgläubigern treffen (z. B. Ratenzahlung)
- Verhältnis zu Kleingläubigern regeln (Insolvenzantrag verhindern!)
- Vergleich mit Gläubigern vereinbaren (notfalls gegen Besserungsschein)
Aufwendungen
- Möglichkeiten zur Minderung von Personalkosten ausloten
- Freiwillige Leistungen und Sonderzahlungen an Mitarbeiter überprüfen
- Überstunden abbauen statt auszahlen
- Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
- Steuerzahlungen stunden lassen
- Kritische Überprüfung sämtlicher Aufwendungen und ggf. Reduzierung
Erlöse
- Begonnene Aufträge möglichst schnell fertig stellen
- Restarbeiten und Reklamationen bei einzelnen Aufträgen zügig erledigen
- Marketingmaßnahmen
Anmerkungen: Die oben aufgeführten Maßnahmen dienen, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Es ist hierbei darauf hinzuweisen, dass diese Maßnahmen kurzfristig zur Liquiditätsverbesserung führen, jedoch langfristig andere Mittel und Wege bedacht werden sollten.
Rücklagen
Das Bilden von Rücklagen ist in Zeiten möglicher Engpässe neben der Liquiditätsverbesserung eine weitere Option, um die Existenz von Unternehmen zu sichern.
Rücklagen = Passivposten + Bestandteile des Eigenkapitals.
Es kann zwischen offenen und stillen Rücklagen unterschieden werden.
Offene Rücklagen = werden in der Bilanz offen ausgewiesen und dürfen grundsätzlich den steuerlichen Gewinn nicht mindern. Sie müssen steuerlich dem Eigenkapital hinzugerechnet werden.
Stille Rücklagen (bzw. stille Reserven) = werden durch Veräußerung oder Entnahme des Wirtschaftsgutes oder durch Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe aufgedeckt. Entstehung eines steuerpflichtigen Gewinn muss i.H.d. Betrages, um den das Veräußerungsentgelt oder der Teilwert den Buchwert des WG im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme übersteigt. Zur einer Aufdeckung (Realisierung) stiller Reserven kommt es bei Entnahmehandlungen oder bei Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung.
Wieviel Rücklagen sollte man haben?
Für Privatpersonen gilt die Faustregel, dass man mindestens 3 Nettomonatseinkommen zurücklegen sollte. Bei Unternehmen hingegen ist die Frage nicht so einfach zu beantworten. Hier kommt es darauf an, ob du vom Gesetzgeber zu einer bestimmten Summe verpflichtet bist oder ob du freiwillige Rücklagen bilden kannst. Eine pauschal richtige Summe gibt es also hier nicht. Du solltest jedoch prüfen, ob du für Steuer und Investitionen Geld zurücklegen musst.
Unterschied Rücklagen und Rückstellungen
Rücklagen | Rückstellungen | |
Bilanzseite | •Offene Rücklagen: Eigenkapital | •Fremdkapital |
Allgemeine Infos | •Bildung nach Vorgaben des Gesetzes oder nach Unternehmenssatzung
•Werden genutzt, um eventuelle Verluste vorzubeugen (nicht bekannt, ob überhaupt Verlust eintreten wird) •Sollen Unternehmen helfen, künftige Zahlungen zu sichern und Dividendenzahlungen konstant halten zu können •Bildung einer Rücklage = Erhöhung des Eigenkapitals ohne den Gewinn zu mindern |
•Stellen Aufwand dar & beeinflussen damit den Jahresgewinn, der gemindert wird
•Rückstellungen werden gebildet, wenn man zukünftige finanzielle Verluste und Verbindlichkeiten ausgleichen will •Bei der Bildung wird von einem sicheren Eintreten einer Verbindlichkeit ausgegangen •Bildung von Rückstellungen = Deckung von künftigen Verbindlichkeiten |
Verpflichtung | •Ja (Kapitalgesellschaften, je nach Gesetz und Satzung) | •Sobald die Situation es erfordert |
Fester Zweck | •Zwecksfrei | •Zwecksgebunden |
Auswirkung bei Erfolg | •Erfolgsneutral | •Gewinnminimierend |
Ein Tipp vom Steuerexperten: Versuchen sie Steuern einzusparen. Diese eingesparten Steuern, können sie als Rücklage verwenden. Viele Regierungen stellen bereits geeigneten Maßnahmen zur Verfügung wie beispielsweise der Fristverlängerung für Vorsteuerzahlungen (Malta).
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